Störfallvorsorge

Symbolbild für eine technische Anlage

Beim Umgang mit gefährlichen Stoffe besteht immer die Gefahr, dass durch Unfälle infolge von menschlichem oder technischem Versagen Personen und die Umwelt gefährdet oder geschädigt werden. Um diese Gefahr zu minimieren ist es notwendig technische, organisatorische und managementspezifische Maßnahmen zu ergreifen. Diesen Maßnahmen, die sowohl vom Betreiber als auch von den Behörden durchgeführt werden, bilden die Störfallvorsorge. Der rechtliche Rahmen für die Verhütung schwerer Unfälle beim Umgang mit gefährlichen Stoffen wird maßgeblich durch die Störfall-Verordnung (StörfallV, 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 12. BImSchV) gegeben.

Die LUBW ist in Baden-Württemberg das Kompetenzzentrum für Anlagensicherheit und Störfallvorsorge. Zu ihren Hauptaufgaben gehören die Beratung des Umweltministeriums in Fragen der Störfallvorsorge sowie die Beratung und Unterstützung der Regierungspräsidien beim Vollzug der StörfallV und angrenzender Rechtsgebiete.

Die LUBW ist zuständig für die Auswertung von Störfällen und Abweichungen vom bestimmungsgemäßen Betrieb (meldepflichtige Ereignisse nach § 19 StörfallV) in Baden-Württemberg und für die hiermit verbundenen Meldungen an die Zentrale Melde- und Auswertestelle (ZEMA) des Bundes beim Umweltbundesamt (UBA). Weiter ist sie verantwortlich für die Berichterstattung an das Bundesumweltministerium über die Umsetzung und den Vollzug der StörfallV im Rahmen der Erfüllung der Pflichten gegenüber der Europäischen Kommission, die in der sogenannten Seveso-II-Richtlinie (96/82/EG) festgelegt sind.

Die LUBW leistet hierdurch einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung der Sicherheit von gefährlichen Industriebetrieben, die unter den Geltungsbereich der StörfallV fallen.