Erfassungssoftware BUBE-Online

Das Erfassungssystem BUBE-Online (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung) umfasst neben PRTR auch die Berichtspflichten nach 11. BImSchV (Emissionserklärung), 13. BImSchV (Großfeuerungsanlagen) und seit dem Berichtsjahr 2015 auch der 17. BImschV (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen). BUBE ist so angelegt, dass perspektivisch weitere Betreiber-Berichtspflichten integriert werden können. Für das PRTR steht unter http://www.thru.de/  ein Präsentationsmodul zur Verfügung, das eine PRTR-Protokoll-konforme Veröffentlichung der Daten im Internet ermöglicht. Die Software-Entwicklung findet im Rahmen eines VKoopUIS-Projektes (Verwaltungskooperation Umweltinformationssysteme) statt, an dem sich sämtliche Bundesländer und der Bund beteiligen.
Es gibt auch eine Offlineversion des Erfassungssystems.
Mehr Informationen zu BUBE-Online finden Sie im PRTR-Wiki.

Hier geht es zum Erfassungssystem BUBE-Online
 

Wichtiger Hinweis an die berichtspflichtigen Anlagenbetreiber zur Berichterstattung PRTR und Großfeuerungsanlagen (GFA) für das Berichtsjahr 2023

Die Software hinter dem Datenerfassungssystem BUBE-Online ist inzwischen seit vielen Jahren im Einsatz und wurde zum 31.12.2023 abgeschaltet. Aktuell erfolgt eine Neuprogrammierung. Die Arbeiten hierzu sind mittlerweile weit fortgeschritten aber noch nicht abgeschlossen. Es wird daran gearbeitet, das Erfassungssystem BUBE-Online schnellstmöglich zur anstehenden Berichtskampagne zur Verfügung zu stellen. Wir schreiben Sie dazu rechtzeitig wieder an.
 
Ziel ist eine Einführung („go-live“) der neuen Software BUBE-Online für Betreiber und Behörden gegen Ende des ersten Quartals 2024. Das neue Datenerfassungssystem BUBE-Online wird dann über eine neue Adresse erreichbar sein: https://bube-portal.de
 
Anfragen richten Sie in der Zwischenzeit gerne an unser Funktionspostfach prtr@lubw.bwl.de.

Für Betreiber mit Anlagen in Baden-Württemberg gibt es folgende Kontaktmöglichkeiten:

BUBE allgemein:

Verlorene Zugangskennungen erhalten Sie unter Angabe Ihrer Arbeitsstättennummer per E-Mail bei der LUBW!

E-PRTR:

Fragen zum E-PRTR richten Sie bitte unter Nennung Ihrer Arbeitsstättennummer an Ihren Ansprechpartner bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde (Regierungspräsidium oder Untere Verwaltungsbehörde).

11. BImSchV:

Die LUBW erreichen Sie per: E-Mail

13. BImSchV:

Fragen zur 13. BImSchV richten Sie bitte unter Nennung Ihrer Arbeitsstättennummer an Ihren Ansprechpartner bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde (Regierungspräsidium).