Berichtspflicht nach 13. BImSchV und 17. BImSchV
Die Berichtspflichten der Betreiber von Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen nach 13. BImSchV, § 25 und 17. BImSchV, § 22 werden mit der bundeseinheitlichen Software (BUBE-Online, Modul GFA) webbasiert durchgeführt.Betreiberinformationen
- Die Erstellung der GFA-Emissionsberichte nach 13. und 17. BImSchV für das Bezugsjahr 2018 wird voraussichtlich ab dem 19. Januar 2019 möglich sein!
- Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie sich an die von Ihnen bei der Erstanmeldung in BUBE hinterlegten Mailadresse ein neues Einmalpasswort senden lassen.
Falls Ihre Firma auf diese Mailadresse keinen Zugriff mehr hat, können Sie die Zurücksetzung des Passwortes beantragen.
Bitte senden Sie uns die Bitte um Zurücksetzung des Passwortes schriftlich. Das Schreiben (Firmenpapier – vom Anlagenbetreiber, Arbeitsstättennummer, Zugangskennung, Unterschrift, Stempel) können sie dann einscannen und per Mail an prtr@lubw.bwl.de übermitteln. - Für Rückfragen zur 13. BImSchV, bzw. 17. BImSchV wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner bei den Regierungspräsidien.
Gesetze
Hier erhalten Sie die gesetzliche Grundlage zur Großfeuerungsanlagenverordnung als pdf-Datei!
- die 13. BImSchV
- die 17. BImSchV
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