Arten schützen
Um dem anhaltenden Schwund von Arten und Lebensräumen entgegenzuwirken, gibt es im Land Baden-Württemberg verschiedene Programme und Konzepte.
Eine zentrale Rolle im Bemühen, die biologische Vielfalt zu sichern, kommt dem Artenschutzprogramm zu. Mit diesem Programm wird „erste Hilfe“ für vom Aussterben bedrohte und hochgradig gefährdete Tier- und Pflanzenarten, sowie solche Arten, für die das Land eine besondere Verantwortung hat, geleistet. Mit Konzeptionen und gezielten Pflegemaßnahmen, z. B. im Rahmen des Artenschutzprogramms Baden-Württemberg oder des Programms „Aktiv für die Biologische Vielfalt“, werden stark gefährdete Arten geschützt und gefördert.
Mit dem Informationssystem Zielartenkonzept Baden-Württemberg (ZAK) wird auf kommunaler Ebene ein wichtiges Planungswerkzeug zum Arten- und Biotopschutz von der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) bereitgestellt. Auch in Flurneuordnungsverfahren spielt ZAK zur Berücksichtigung von tierökologischen Belangen als Planungswerkzeug eine wichtige Rolle.
Die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie bildet zusammen mit der EU-Vogelschutzrichtlinie die Grundlage für das Europäische Schutzgebietsnetz „Natura 2000“. Die Umsetzung dieser EU-Richtlinien kann als Rückgrat des Natur- und Artenschutzes bezeichnet werden.