Nachhaltig handeln in Baden-Württemberg heißt
… eine gesundheitsförderliche Lebenswelt zu ermöglichen.

Luftqualität - Stickstoffdioxid

 

Liniendiagramm: Zeigt die Stickstoffdioxid-Immissionskonzentrationen in Mikrogramm pro Kubikmeter straßennah, im städtischen Hintergrund sowie im ländlichen Hintergrund. Der Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Über den dargestellten Zeitraum 2000 bis 2022 lagen die Konzentrationen im städtischen Hintergrund und im ländlichen Hintergrund dauerhaft unter dem Grenzwert. Seit 2019 liegt auch die Konzentration an den straßennahen Messstellen unter 40 Mikrogramm pro Kubikmeter.



 

Stickstoffoxide wirken reizend auf die Schleimhäute und Atemwege des Menschen und können Pflanzen schädigen. Auch eine Zunahme von Herz-Kreislauf-Erkrankungen kann beobachtet werden. Stickstoffdioxid ist außerdem eine wichtige Vorläufersubstanz für die sommerliche Ozonbildung in den bodennahen Luftschichten. Die im städtischen Hintergrund gemessene Schadstoffbelastung der Luft ist für einen weiten Teil der Stadtfläche repräsentativ und entspricht damit dem Schadstoffniveau, dem die Mehrzahl der in Städten Wohnenden dauerhaft ausgesetzt ist. Davon unabhängig können Menschen kurzzeitig wesentlich höheren Schadstoffbelastungen ausgesetzt sein, wenn sie sich in unmittelbarer Nähe von Luftschadstoffquellen aufhalten.  Hauptquelle der Stickstoffdioxid-Immissionen ist der Straßenverkehr.

Dargestellt werden die Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxidkonzentration im städtischen Hintergrund in Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³). Als Vergleich werden hier auch die mittleren NO2-Konzentrationen an höher belasteten Straßenabschnitten und in den quellfernen, unbelasteten Höhenlagen des Schwarzwaldes dargestellt.

Ziel ist die Einhaltung des Immissionsgrenzwertes für Stickstoffdioxid nach der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) vom 40 µg/m³ im Jahresmittel.

Die Stickstoffdioxidbelastung im städtischen Hintergrund ist seit Anfang der 1990er-Jahre rückläufig. Während 1990 an einigen Messstationen im städtischen Hintergrund NO2-Konzentrationen über 50 µg/m³ und an keiner Station NO2-Konzentrationen unter 20 µg/m³ gemessen wurden, liegen die Konzentrationen 2021 im Mittel bei 15,5 µg/m³ und alle Stationen liegen bei 20 µg/m³ oder darunter. In Straßennähe sind die NO2-Konzentrationen in den letzten 25 Jahren noch deutlicher gesunken, liegen hier aber immer noch etwa doppelt so hoch wie im städtischen Hintergrund. 2022 trat keine Überschreitung des Luftqualitätsgrenzwertes von 40 µg/m³ auf.

Weitere Informationen auf den Themenseiten Luft unter LUBW.Baden-Württemberg > Themen > Luft

Lärm ist eine der wichtigsten umweltbedingten Gefahren für die körperliche und psychische Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung. Bei Dauerbelastungen durch Lärm besteht ein signifikant höheres gesundheitliches Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, für Bluthochdruck und weitere Erkrankungen.

Durch den Indikator wird der prozentuale Anteil der Bevölkerung in durch Straßenverkehrslärm belasteten Gebieten erfasst, der dauerhaft einem definierten Geräuschpegel ausgesetzt ist. Dabei wird einmal die über 24 Stunden gemittelte Lärmbelastung LDEN (Tag/Day, Abend/Evening) mit Zuschlägen für den Abend- und Nachtzeitraum betrachtet und zum anderen die ausschließlich über die Nacht gemittelte Lärmbelastung LNight (Night/Nacht; 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr).

Bis zum Jahr 2030 soll die Anzahl der Menschen, die gesundheitsschädigendem Verkehrslärm ausgesetzt sind, um 20 Prozent verringert werden.

Die Zahl der durch Straßenverkehrslärm Betroffenen ist zurückgegangen. Nach Ergebnissen der Lärmkartierung 2017 waren in Baden-Württemberg 2,2 Prozent der Bevölkerung nachts einer gesundheitsschädlichen Lärmbelastung durch Straßenverkehrslärm von über 55 Dezibel (A) ausgesetzt, 13,3 Prozent weniger als 2012. Um das Ziel der Landesregierung zu erreichen, sind weitere Anstrengungen nötig.

Weitere Informationen auf den Themenseiten Lärm unter LUBW.Baden-Württemberg > Themen > Lärm und Erschütterungen und unter Länderinitiative Kernindikatoren LIKI