Die Biotopkartierung in Baden-Württemberg liefert einen Überblick über Lage, Verbreitung und Zustand von naturschutzfachlich wertvollen Flächen. Besonders wertvolle Biotope sind nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 33 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) geschützt. Dieser Biotopschutz besteht unabhängig von einer Kartierung.
Bild zeigt: Artenreiche blumenbunte Wiesen erfreuen die Tierwelt – und das menschliche Auge. Bildnachweis: Carsten Wagner.
Die 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg werden nach und nach kartiert. In diesem Jahr sind Gemeinden in den Kreisen Calw, Emmendingen, Ludwigsburg, Ravensburg und im Neckar-Odenwald-Kreis an der Reihe. Für die Kartierung beauftragt die LUBW fachlich qualifizierte Vegetationsexpertinnen und -experten.
Bild zeigt: Die Kartieranleitung anhand derer die Expertinnen und Experten bei der Kartierung vorgehen. Bildnachweis: LUBW
Die Ergebnisse der Geländearbeiten werden elektronisch erfasst und stehen Ihnen für die aktuelle Kartierung voraussichtlich Ende 2026 zur Verfügung. Sie können dann im Daten und -Kartendienst der LUBW abgerufen werden.
Im Mai und Anfang Juni finden in drei Kreisen Informationsveranstaltungen im Gelände statt.