Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zur laufenden Kartierung.

Übersichtskarte von Baden-Württemberg zu den 2024 kartierten Gemeinden
Im Jahr 2024 vergebene Lose der Offenlandbiotopkartierung.

Weitere Informationen zur Offenland-Biotopkartierung finden sie hier: Link zur Internetseite der Offenland-Biotopkartierung

Im Jahr 2024 beginnt die Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope in folgenden Gemeinden:

Neckar-Odenwald-Kreis 

  • Adelsheim
  • Aglasterhausen
  • Höpfingen
  • Limbach
  • Mudau
  • Neckargerach
  • Neunkirchen
  • Osterburken
  • Ravenstein
  • Rosenberg
  • Schwarzach
  • Seckach
  • Waldbrunn
  • Walldürn
  • Zwingenberg

In folgenden Gemeinden hat die Kartierung bereits im Vorjahr begonnen und wird im Jahr 2024 fortgeführt*:

  • Binau, Buchen (Odenwald), Elztal, Fahrenbach, Hardheim, Haßmersheim, Hüffenhardt, Mosbach, Neckarzimmern, Obrigheim

In folgenden Gemeinden beginnt die Kartierung voraussichtlich im Folgejahr*:

  • Billigheim, Schefflenz

Landkreis Rottweil 

  • Dornhan
  • Eschbronn
  • Fluorn-Winzeln
  • Hardt, Oberndorf am Neckar
  • Schramberg

In folgenden Gemeinden hat die Kartierung bereits im Vorjahr begonnen und wird im Jahr 2024 fortgeführt*:

  • Aichhalden, Bösingen, Deißlingen, Dietingen, Dunningen, Epfendorf, Lauterbach, Rottweil, Schenkenzell, Schiltach, Sulz am Neckar, Villingendorf, Vöhringen, Wellendingen, Zimmern ob Rottweil

Landkreis Calw 

  • Althengstett
  • Bad Herrenalb
  • Bad Teinach-Zavelstein
  • Bad Wildbad im Schwarzwald
  • Calw
  • Dobel
  • Enzklösterle
  • Höfen an der Enz
  • Nagold
  • Neubulach
  • Neuweiler
  • Simmersfeld
  • Simmozheim
  • Wildberg

In folgenden Gemeinden hat die Kartierung bereits im Vorjahr begonnen und wird im Jahr 2024 fortgeführt*:

  • Gechingen, Ostelsheim, Schömberg, Unterreichenbach

In folgenden Gemeinden beginnt die Kartierung voraussichtlich im Folgejahr*:

  • Altensteig, Bad Liebenzell, Ebhausen, Egenhausen, Haiterbach, Oberreichenbach, Rohrdorf

 

*Zeitlicher Ablauf: Die Begehungen im Gelände sind größteils auf die Vegetationsperiode im ersten Jahr beschränkt. Die Abgrenzung der Biotope und die zugehörigen Sachinformationen wie Biotopbeschreibung und Artenliste werden in den Wintermonaten digitalisiert. In Einzelfällen werden Flächen im Frühjahr des Folgejahres noch nachkartiert. Nach umfangreichen Qualitätsprüfungen und Aufbereitung der Daten sind diese in der Regel im November des Folgejahres, also 1,5 Jahr nach Kartierbeginn über den Daten- und Kartendienst der LUBW abrufbar.

Zeitstrahl zum Ablauf der Offenland-Biotopkartierung

Die zuständigen Behörden sowie Nutzer- und Naturschutzverbände vor Ort werden bereits im Vorjahr über die geplanten Kartierungen informiert. Zu diesem Zeitpunkt steht noch nicht fest, welche Gemeinden kartiert werden, da die Kartieraufträge noch nicht vergeben sind. Sobald feststeht, in welchen Gemeinden kartiert wird, werden die Gemeinden angeschrieben und gebeten, die Information über die anstehenden Kartierungen zu veröffentlichen.

Zu Beginn der Kartierungen werden im jeweiligen Landkreis mit Unterstützung der unteren Naturschutzbehörde Öffentlichkeitstermine im Gelände angeboten. Bei den Terminen können Sie dann einen Einblick in die Offenland-Biotopkartierung gewinnen und erhalten Informationen zu Fragen wie: 

  • Was bedeutet Offenland-Biotopkartierung?
  • Warum wird kartiert?
  • Wo wird kartiert?
  • Was wird kartiert?
  • Wer kartiert?
  • Wo und wann werden die Daten veröffentlicht?

Die anwesenden Kartiererinnen und Kartierer zeigen Ihnen anschließend, wie bei der Kartierung im Gelände vorgegangen wird.

 

Übersicht Öffentlichkeitstermine 2024

Landkreis Calw

Der Termin findet voraussichtlich im Mai 2024 statt, weitere Infos folgen an dieser Stelle.

Neckar-Odenwald-Kreis und Landkreis Rottweil

Öffentlichkeitstermine fanden in diesen Kreisen bereits im Jahr 2023 statt. Weitere Termine 2024 wurden geprüft, derzeit sind keine weiteren Veranstaltungen vorgesehen. Eine Teilnahme an den Informationsveranstaltungen im Kreis Calw ist aber selbstverständlich möglich. 

Gerne stehen wir Ihnen bei Nachfragen zur Verfügung: Bitte wenden Sie sich an das Funktionspostfach offenlandbiotopkartierung@lubw.bwl.de