Natur und Landschaft
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Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zur laufenden Kartierung.
Weitere Informationen zur Offenland-Biotopkartierung finden sie hier: Link zur Internetseite der Offenland-Biotopkartierung
Im Jahr 2026 beginnt die Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope in folgenden Gemeinden:
Landkreis Emmendingen
- Forchheim
- Freiamt
- Gutach im Breisgau
- Malterdingen
- Sasbach
- Sexau
- Weisweil
- Winden im Elztal
- Wyhl
In folgenden Gemeinden hat die Kartierung bereits im Vorjahr begonnen und wird im Jahr 2026 fortgeführt*:
- Bahlingen, Biederbach, Denzlingen, Elzach, Emmendingen, Endingen am Kaiserstuhl, Kenzingen, Reute, Rheinhausen, Riegel, Simonswald, Teningen, Vörstetten
Landkreis Ravensburg
- Achberg
- Aichstetten
- Aitrach
- Amtzell
- Argenbühl
- Baindt
- Baienfurt
- Berg
- Bodnegg
- Fronreute
- Grünkraut
- Horgenzell
- Isny im Allgäu
- Kißlegg
- Leutkirch im Allgäu
- Ravensburg
- Schlier
- Vogt
- Waldburg
- Wangen im Allgäu
- Weingarten
- Wilhelmsdorf
- Wolfegg
- Wolpertswende
In folgenden Gemeinden hat die Kartierung bereits im Vorjahr begonnen und wird im Jahr 2026 fortgeführt*:
- Altshausen, Aulendorf, Bad Waldsee, Bad Wurzach, Bergatreute, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Guggenhausen, Hoßkirch, Königseggwald, Riedhausen, Unterwaldhausen
Landkreis Ludwigsburg
In folgenden Gemeinden hat die Kartierung bereits im Vorjahr begonnen und wird im Jahr 2026 fortgeführt*:
- Bönnigheim, Ditzingen, Eberdingen, Erligheim, Freudental, Gerlingen, Hemmingen, Korntal-Münchingen, Löchgau, Markgröningen, Oberriexingen, Sachsenheim, Schwieberdingen, Sersheim, Vaihingen an der Enz
Bei den restlichen Gemeinden des Kreises beginnt die Kartierung voraussichtlich im Folgejahr*
Landkreis Calw
In folgenden Gemeinden hat die Kartierung bereits im Vorjahr begonnen und wird im Jahr 2026 fortgeführt*:
- Altensteig, Bad Liebenzell, Ebhausen, Egenhausen, Haiterbach, Oberreichenbach, Rohrdorf
Neckar-Odenwald-Kreis
In folgenden Gemeinden hat die Kartierung bereits im Vorjahr begonnen und wird im Jahr 2026 fortgeführt*:
- Billigheim, Schefflenz
*Zeitlicher Ablauf: Die Begehungen im Gelände sind größteils auf die Vegetationsperiode im ersten Jahr beschränkt. Die Abgrenzung der Biotope und die zugehörigen Sachinformationen wie Biotopbeschreibung und Artenliste werden in den Wintermonaten digitalisiert. In Einzelfällen werden Flächen im Frühjahr des Folgejahres noch nachkartiert. Nach umfangreichen Qualitätsprüfungen und Aufbereitung der Daten sind diese in der Regel im November des Folgejahres, also 1,5 Jahr nach Kartierbeginn, über den Daten- und Kartendienst der LUBW abrufbar.

Die zuständigen Behörden sowie Nutzer- und Naturschutzverbände vor Ort werden bereits im Vorjahr über die geplanten Kartierungen informiert. Sobald feststeht, in welchen Gemeinden kartiert wird, werden die Gemeinden angeschrieben und gebeten, die Information über die anstehenden Kartierungen zu veröffentlichen.
In den Landkreisen Emmendingen, Ludwigsburg und Ravensburg werden im Mai mit Unterstützung der unteren Naturschutzbehörde Öffentlichkeitstermine im Gelände angeboten. Diese werden rechzeitig veröffentlicht. Bei den Terminen können Sie dann einen Einblick in die Offenland-Biotopkartierung gewinnen und erhalten Informationen zu Fragen wie:
- Was bedeutet Offenland-Biotopkartierung?
- Warum wird kartiert?
- Wo wird kartiert?
- Was wird kartiert?
- Wer kartiert?
- Wo und wann werden die Daten veröffentlicht?
Die anwesenden Kartiererinnen und Kartierer zeigen den Teilnehmenden anschließend, wie bei der Kartierung im Gelände vorgegangen wird.
Übersicht Öffentlichkeitstermine 2026
Landkreis Ravensburg
Terminbekanntgabe in Kürze.
Landkreis Emmendingen
Datum: Mittwoch, den 20.05.2026
Uhrzeit: Beginn um 17.00 Uhr
Der Treffpunkt wird zeitnah an dieser Stelle veröffentlicht.
Geschützte Biotope gehören zu den Kleinoden unserer Landschaft. Sie sind unersetzbare Lebensräume für zahlreiche bedrohte Arten und geben unserer schönen Heimat ihr vielfältiges Gesicht. Die Kartierung dieser wertvollen Flächen durch die Offenland-Biotopkartierung zeichnet gleichsam eine Schatzkarte der Natur. Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat den gesetzlichen Auftrag, die geschützten Biotope in regelmäßigem Turnus zu erfassen. Die von der LUBW beauftragten fachlich qualifizierten Kartiererinnen und Kartierer werden 2026 in Gemeinden in den Kreisen Emmendingen und Ravensburg unterwegs sein. Kartiert wird von Frühling bis in den Herbst im gesamten Gemeindegebiet außerhalb des geschlossenen Siedlungsbereiches, des Waldes sowie außerhalb von Verkehrsflächen. Dabei werden auch artenreiche Mähwiesen erfasst, für die Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung trägt. Die Daten werden anschließend digitalisiert und nach umfangreicher Qualitätsprüfung voraussichtlich im November 2027 über den Daten- und Kartendienst der LUBW zur Verfügung gestellt. Die Kartierung der LUBW hat dabei rein deklaratorischen Charakter. Der Schutz von Biotopen gilt unmittelbar per Gesetz: Sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines geschützten Biotopes aufweist, ist diese Fläche geschützt und das Biotop darf nicht erheblich beeinträchtigt oder zerstört werden. Der Schutzstatus wird nicht durch die Kartierung vergeben. Die Daten der Kartierung unterstützen die Betroffenen aber dabei, ihre bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen besser zu erkennen und zu berücksichtigen. Sie sind zudem Grundlage für eine landwirtschaftliche Förderung auf diesen Flächen.
Die betroffenen Gemeinden werden vor Beginn der Kartierungen angeschrieben und gebeten, die Informationen über die Kartierung beispielsweise über die Gemeindemitteilungsblätter weiter zu verbreiten. Zu Beginn der Kartierungen sind Informationsveranstaltungen im Gelände vorgesehen, bei denen interessierte Personen einen Einblick in die Offenland-Biotopkartierung gewinnen. Informationen dazu werden zusätzlich zu den Gemeindebenachrichtigungen auch über die Internetseite der LUBW bekannt gegeben. Zum Abschluss der Kartierungen erfolgt ebenfalls eine Information an die Gemeinden.
Im Rahmen der Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg). Die Kartierenden sind in der Regel allein im Gelände unterwegs. Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen.
Weitere Informationen zur Offenland-Biotopkartierung finden Sie im Internet unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung. Einen kurzen Überblick gibt der Infoflyer.
