Natur und Landschaft
Natur und Landschaft
- Artenschutz
- Flächenschutz
- Europäische Naturschutzrichtlinien
- Eingriffsregelung, Landschaftsplanung
- Publikationen
Methodik

Einen kurzen Überblick über die Offenland-Biotopkartierung gibt der Infoflyer "Offenland-Biotopkartierung: Geschützte Lebensräume werden erfasst!".

Zum einen werden alle gesetzlich geschützten Biotope wie Wacholderheiden, Nasswiesen, Feldhecken in Form von Biotopkomplexen im Offenland erfasst. Zum anderen werden in diesen kartierten Biotopen die Flächenanteile der FFH-Lebensraumtypen abgeschätzt.
Ein Spezialfall bilden die FFH-Mähwiesen (Magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen). Auch wenn sie seit 1. März 2022 zu den gesetzlich geschützen Biotopen gehören, werden sie weiterhin gesondert, flächenscharf erfasst.
Grundlage der Kartierung bilden zum einen die "Kartieranleitung Offenland-Biotopkartierung Baden-Württemberg" und zum anderen das "Handbuch zur Erstellung von Managementplänen für die Natura 2000-Gebiete in Baden-Württemberg". Hierdurch wird eine einheitliche Vorgehensweise bei der Kartierung gewährleistet.
Ein Spezialfall bilden die FFH-Mähwiesen (Magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen). Auch wenn sie seit 1. März 2022 zu den gesetzlich geschützen Biotopen gehören, werden sie weiterhin gesondert, flächenscharf erfasst.
Grundlage der Kartierung bilden zum einen die "Kartieranleitung Offenland-Biotopkartierung Baden-Württemberg" und zum anderen das "Handbuch zur Erstellung von Managementplänen für die Natura 2000-Gebiete in Baden-Württemberg". Hierdurch wird eine einheitliche Vorgehensweise bei der Kartierung gewährleistet.
Die Biotope und FFH-Mähwiesen werden von den Kartierenden auf Luftbildern in einem Maßstab von 1:5.000 flurstücksscharf abgegrenzt. Zu den jeweiligen Flächen werden Informationen wie z.B. die Biotopbeschreibung, Beeinträchtigungen, Bewertung sowie charakteristische und gefährdete Pflanzenarten (in Ausnahmefällen auch Tierarten) festgehalten. Biotope und FFH-Mähwiesen werden sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten kartiert.
Die Kartierung wird von fachlich qualifizierten Personen durchgeführt. Die Kartierenden werden von einem Betreuungsbüro unterstützt, welches bei fachlichen Fragen und Problemfällen zur Verfügung steht, aber auch Kartierergebnisse überprüft.
Seit der Novellierung des Naturschutzgesetzes BW ist die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) verantworlich für die regelmäßige Aktualisierung der Offenland-Biotopkartierung (mindestens alle zwölf Jahre). Als Pilotkartierung gestartet werden nun seit 2010 die Daten der Offenlandbiotope auf den neuesten Stand gebracht. Die LUBW lässt pro Jahr zwei bis drei Kreise kartieren. Einen Überblick über die kartierten Kreise bekommen Sie hier.
Die Kartierung wird von fachlich qualifizierten Personen durchgeführt. Die Kartierenden werden von einem Betreuungsbüro unterstützt, welches bei fachlichen Fragen und Problemfällen zur Verfügung steht, aber auch Kartierergebnisse überprüft.
Seit der Novellierung des Naturschutzgesetzes BW ist die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) verantworlich für die regelmäßige Aktualisierung der Offenland-Biotopkartierung (mindestens alle zwölf Jahre). Als Pilotkartierung gestartet werden nun seit 2010 die Daten der Offenlandbiotope auf den neuesten Stand gebracht. Die LUBW lässt pro Jahr zwei bis drei Kreise kartieren. Einen Überblick über die kartierten Kreise bekommen Sie hier.

Die fachliche Leitung der dritten Kartierung hatte die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg LUBW. In fachlichen Fragen wurden die Kartiererinnen und Kartierer des Offenlandbereichs durch das Institut für Botanik und Landschaftskunde und die Arbeitsgruppe Angewandte Ökologie betreut. Beide Büros führten auch eine Kontrolle der Ergebnisse durch. Die Beauftragung der Kartierung erfolgte durch die Landkreise. Für die Waldbiotopkartierung ist die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) zuständig.
Die Kartierung der geschützten Biotoptypen erfolgte außerhalb des geschlossenen Siedlungsbereichs - in der Feldflur - durch die Offenlandkartierung der Landkreise, im geschlossenen Wald durch die Waldbiotopkartierung. Ausgenommen waren Bauflächen oder als Baugebiete im Flächennutzungsplan ausgewiesene Bereiche, wenn diese vor dem 1. Januar 1987 genehmigt waren. Sonderregelungen galten für Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätze, militärische Sicherheitsbereiche, Straßenränder und Bahngelände. Geregelt war dies durch § 67 Abs. 6 NatSchG.

Weitere Informationen dazu finden Sie in der LUBW-Publikation „Biotopkartierung Baden-Württemberg - Ergebnisse der landesweiten Erhebung 1981 - 1989".
Waldbiotopkartierung:
Im Jahre 1989 begann auch die Waldbiotopkartierung. Sie diente der Fortführung der Biotopkartierung der geschützten Biotope im Wald nach § 24a NatSchG und § 30 LWaldG im Maßstab 1 : 5.000. Die Projektleitung übernahm die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt, wobei sie vom Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg LUBW (damals Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg, LfU) projektbegleitend unterstützt wurde. Ergebnis waren ca. 2,3% kartierte Landesfläche mit 49.000 Biotopen und 82.000 ha Gesamtbiotopfläche.
Bildnachweis: