Luft
- Informationen zur Luftqualität
- Emissionen
- Aktuelle Messungen und Prognosen
- Daten und Auswertungen
- Luftreinhaltung
- Hilfsmittel für den Immissionsschutz
Messungen der Luftqualität in BW
Die LUBW betreibt zur Überwachung der Luftqualität in Baden-Württemberg ein Luftmessnetz sowie Spotmessungen und Sondermessstellen. Alle 5 Jahre wird überprüft, ob die Anzahl und die Art der eingerichteten Messpunkte zur Beurteilung der Luftqualität in Baden-Württemberg gemäß der 39. BImSchV, ausreichend sind. Die letzte Überprüfung erfolgte im Jahr 2021 und kann dem LUBW-Bericht Überprüfung der Einstufung der festgelegten Gebiete und Ballungsräume in Baden-Württemberg gemäß der 39. BImSchV – Zeitraum 2016 bis 2020 entnommen werden.
Die Überwachung der Luftqualität in Baden-Württemberg gründet auf folgender Messnetzkonzeption:
Das Luftmessnetz Baden-Württemberg dient der Langzeitüberwachung von Luftschadstoffen unter Berücksichtigung verschiedener Belastungssituationen. Das Luftmessnetz besteht aus:
- 8 Verkehrsmessstationen, d.h. Messstellen an verkehrsreichen Straßen
- 25 Messstationen im städtischen Hintergrund, d.h. in Wohngebieten mit einer dichten Bebauung ohne unmittelbaren Einfluss von Verkehr oder anderen lokalen Emissionsquellen
- 2 Messstationen im ländlichen Hintergrund, d.h. weitab von durch den Menschen erzeugten Emissionen.
Durch das Luftmessnetz werden somit verschiedene Belastungssituationen dokumentiert. Die Messstationen des Luftmessnetzes werden langfristig betrieben, auch wenn keine Grenzwerte mehr überschritten werden. Die langjährigen Messreihen ermöglichen Aussagen über die zeitliche Entwicklung der Luftbelastung.
Mit den Spotmessungen werden seit 2004 an straßennahen Belastungsschwerpunkten der verkehrsrelevante Schadstoff Stickstoffdioxid und an besonderen Belastungsschwerpunkten auch Feinstaub PM10 gemessen. Aufgabe der Spotmessungen ist die Erfassung der Immissionsbelastung an innerörtlichen Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen sowie schlechten Ausbreitungsbedingungen. Im Gegensatz zu den Verkehrsmessstationen handelt es sich bei den Spotmessungen um zeitlich befristete Messungen. Werden die Grenzwerte an einer Spotmessstelle eingehalten, werden die Messungen in der Regel beendet. Die Anzahl der Spotmessstellen schwankt deshalb von Jahr zu Jahr. Werden Grenzwerte überschritten, muss das zuständige Regierungspräsidium in Zusammenarbeit mit der betroffenen Stadt oder Gemeinde entsprechende Maßnahmen zur Luftreinhaltung ergreifen.
In Ergänzung zu den Messungen des Luftmessnetzes und den Spotmessungen werden zeitweise Sondermessungen zur Untersuchung aktueller Fragestellungen betrieben. Derzeit werden bei Bedarf verkehrsnahe Sondermessungen durchgeführt. Hierbei können Betroffene oder Kommunen Standorte melden, an denen aus ihrer Sicht eine Überprüfung der Stickstoffdioxidbelastung angezeigt wäre. Die vorgeschlagenen Standorte werden von der LUBW zunächst nach objektiven Kriterien auf Relevanz bewertet und anschließend ggf. anhand orientierender Messungen mit Passivsammlern zur Erfassung der Stickstoffdioxidbelastung überprüft. Detailliertere Informationen zu den verkehrsnahen Sondermessungen finden sich hier.
Eine tabellarische Übersicht der Luftqualitäts- und Meteorologiemessungen in Baden-Württemberg im laufenden Jahr finden Sie über folgende Links:
Übersicht meteorologische Messungen
Aufgeführt sind bei den Luftqualitätsmessungen sowohl die kontinuierlichen Messungen, die online verfügbar sind, als auch die Messungen, bei denen aufgrund von nachfolgender Laboranalytik keine zeitnahe Veröffentlichung möglich ist.
Karte mit den aktuellen Standorten des Luft- und Spotmessnetzes (Stand 2025):

Häufige Fragen zu den Messungen in BW
Die Messverpflichtung auch an hochbelasteten Orten geht aus der 39. BImSchV hervor, die die Umsetzung der einschlägigen EU-Richtlinien zur Luftqualität in deutsches Recht darstellt. Darin wird gefordert, dass Messungen an Standorten durchgeführt werden, an denen die höchsten Konzentrationen auftreten, denen die Bevölkerung ausgesetzt sein wird (genauer Wortlaut siehe 39. BImSchV, Anlage 3, Ziffer B a).
In Baden-Württemberg werden seit 1997 verkehrsnahe Messungen an hochbelasteten Straßenabschnitten durchgeführt, u.a. in Form der sogenannten Spotmessungen. Die Messungen wurden gemäß der rechtlichen Vorgaben an Standorten durchgeführt, an denen die höchsten Konzentrationen auftreten, denen die Bevölkerung ausgesetzt sein wird.
Um landesweit in Baden-Württemberg solche Standorte zu finden, wurden 2003 und nochmals 2006 alle damals 1110 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg angeschrieben und gebeten, Straßenabschnitte zu nennen, an denen eine hohe Verkehrsstärke, ein hoher LKW-Anteil und eine enge Randbebauung bzw. schlechte Austauschbedingungen vorliegen.
Aus den gemeldeten Straßenabschnitten wurden von der LUBW an Hand verschiedener Kriterien, wie Verkehrsstärke, Bebauungssituation, 105 hoch belastete Straßenabschnitte ausgewählt. Die genaue Vorgehensweise bei der Auswahl der Standorte kann dem LUBW-Bericht Spotmessungen ab dem Jahr 2007 - Voruntersuchungen 2006 entnommen werden.
Regelmäßige Überprüfung
Die Auswahl der Spotmessstellen aus dem Jahr 2006 wurde von der LUBW im Jahr 2015 neu bewertet. Die Messergebnisse der Spotmessungen hatten gezeigten, dass die Feinstaubbelastung (Partikel PM10) an allen Messpunkten rückläufig ist und der Immissionsgrenzwert von 50 μg/m³ für Partikel PM10 an fast allen verkehrsnahen Messstellen eingehalten wird. Demgegenüber wurde der Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid weiterhin an vielen verkehrsnahen Messstellen in Baden-Württemberg überschritten.
An manchen Straßenabschnitten hatten sich zudem seit dem Jahr 2006 durch den Bau von Umgehungsstraßen die Verkehrsverhältnisse verändert. Solche baulichen und verkehrlichen Änderungen wurden bei der Neubewertung berücksichtigt.
Diese Faktoren führten zu einer veränderten Rangfolge der am höchsten belasteten Straßenabschnitte in Baden-Württemberg. Die Spotmessungen wurden ab dem Jahr 2016 entsprechend angepasst. Die Spotmessstellen bleiben weiterhin solange in Betrieb, bis die Immissionsgrenzwerte der verkehrsbedingten Luftschadstoffe Partikel PM10 (Feinstaub) und Stickstoffdioxid (NO2) eingehalten sind. Die genaue Vorgehensweise bei der Neukonzeption der Spotmessungen kann dem LUBW-Bericht Spotmessungen ab dem Jahr 2016 entnommen werden.
Die LUBW hat die Einhaltung der Standortkriterien (siehe rechtliche Grundlagen) für verkehrsnahe Messstellen im Bericht Spotmessungen gemäß der 39. BImSchV in Baden-Württemberg - Messjahr 2017 – Messstellenbeschreibung ausführlich dokumentiert und veröffentlicht.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat die TÜV Rheinland Energy GmbH beauftragt, eine deutschlandweite Überprüfung auf Einhaltung der rechtlichen Vorgaben bei den von den Bundesländern betriebenen verkehrsbezogener Messstellen durchzuführen. Insbesondere sollten die kleinräumigen Ortsbestimmungen aller verkehrsbezogenen Stickstoffdioxid-Messstellen, die in den Jahren 2017 oder 2018 eine Überschreitung des Immissionsgrenzwertes von Stickstoffdioxid aufwiesen, überprüft werden. Das Gutachten bestätigt, dass die von der LUBW betriebenen verkehrsbezogenen Messstellen die Standortkriterien der 39. BImSchV erfüllen. Link: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Downloadbereich - Bericht zur Positionierung der NO2-Messstellen
Ergänzende Betrachtungen zur "Beurteilung der Luftqualität gemäß europäischer Luftqualitätsgesetzgebung" sind in der Stellungnahme des Umweltbundesamt und der Landesämter für Umweltschutz von Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vom 26. Februar 2019 ausgeführt.
Gemäß der Anlage 3 der 39. BImSchV ist der Messstandort verkehrsnaher Messungen so zu wählen, dass die Luftproben für die Luftqualität eines Straßenabschnitts von nicht weniger als 100 Meter Länge repräsentativ sind. Die LUBW hat von Anfang an großen Wert auf die Repräsentativität der Messergebnisse gelegt und überprüft diese bereits bei der Einrichtung eines Messpunktes. Zusätzlich wurde und wird die Repräsentativität entlang der gewählten Straßenabschnitte wiederkehrend kontrolliert. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden für alle verkehrsnahen Messstandorte von der LUBW ausführlich dokumentiert und in Jahresberichten veröffentlicht. Die Überprüfungen werden mithilfe von Profilmessungen durchgeführt, die zusätzlich zum eigentlichen Messstandort (dem so genannten Referenzmesspunkt) im betrachteten Straßenabschnitt aufgebaut werden. Zeigen die Profilmesspunkte ähnliche Messwerte wie der Referenzmesspunkt, ist der Referenzmesspunkt repräsentativ für den betrachteten Straßenabschnitt von mindestens 100 Meter Länge.
Für das Jahr 2019 werden die Auswertungen zur räumlichen Repräsentativität im Dokument Räumliche Verteilung von Stickstoffdioxid an verkehrsnahen Messstellen in Baden-Württemberg; Erläuterungen zur Überprüfung der räumlichen Repräsentativität nach 39. BImSchV für das Jahr 2019 dargestellt.
Akkreditierung und Bekanntgabe
Die LUBW ist nach DIN/EN ISO/IEC 17025:2005 akkreditiert und in allen Bundesländern für die Ermittlung der Immissionen (Luft) - Messaufgaben nach §§ 26, 28 BImSchG und entsprechende Messaufgaben nach Verordnungen und Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des BImSchG bekanntgegeben. Dies beinhaltet unter anderem die Immissionsschutzgruppe IV mit den Modulen G (Gasförmige anorganische und organisch-chemische Verbindungen), P (Partikelförmige und an Partikeln adsorbierte chemische Verbindungen) und Sp (Spezielle Probenahme von Stoffen und Verbindungen, die einen besonderen Aufwand bei der Probenahme und Analyse erfordern).
Die LUBW stellt sich regelmäßig der externen Überprüfung durch unabhängige Gutachter der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkks. Darüber hinaus finden regelmäßig interne Qualitätssicherungsaudits statt.
Interne Qualitätssicherung
Die LUBW setzt für die Immissionsmessungen eignungsgeprüfte Analysatoren ein, die dem aktuellen Stand der europäischen Normung entsprechen. Im LUBW-Kalibrierlabor können die erforderlichen Primärstandards für Stickstoffdioxid und Ozon hergestellt werden. Die Sekundär- bzw. Transferstandards werden auf die Primärstandards rückgeführt. Alle eingesetzten Prüfgase werden vor ihrem Einsatz im LUBW-Kalibrierlabor überprüft und zertifiziert. Die LUBW nimmt regelmäßig erfolgreich an den angebotenen Ringversuchen der staatlichen Immissionsmessstellen (STIMES) teil, um die Rückführung auf die europäischen Normale sicherzustellen. Darüber hinaus beteiligt sich die LUBW an den Ringversuchen der Europäischen Kommission in Ispra (Italien).
An allen Messstationen werden im 14-tägigen Rhythmus Servicearbeiten durchgeführt. Darüber hinaus werden mindestens quartalsweise bzw. bei Bedarf Kalibrierungen der Analysatoren und Überprüfungen der Volumenströme durchgeführt. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass durch die umfangreiche vorbeugende Wartungen Geräteausfälle soweit wie möglich vermieden werden können. Durch die Anbindung der Messstationen an die Messnetzzentrale der LUBW ist eine kontinuierliche Überwachung der Funktion aller Analysatoren und Messwertgeber gewährleistet. Alle Wartungs-, Service- und Entstörungsarbeiten werden in elektronischer Form dokumentiert. Im Stationsmanagementmodul kann die Historie aller eingesetzten Analysatoren und Messwertgeber nachvollzogen werden.