Methodik

 
Titelseite des Infoflyers der Offenland-BiotopkartierungNach der Pilotstudie im Jahr 1976 wurden zwischen 1977 und 2004 in Baden-Württemberg durch die Naturschutzverwaltung drei Biotopkartierungen mit unterschiedlicher Zielsetzung durchgeführt. Als Pilotkartierung gestartet wird seit 2010 die Aktualsierung der Biotopkartierung durchgeführt. Sie dient zum einen der Fortschreibung der Offenland-Biotopkartierung und zum anderen der erstmaligen Erhebung der FFH-Lebensraumtypen in und außerhalb der FFH-Gebiete. 

Einen kurzen Überblick über die Offenland-Biotopkartierung gibt der Infoflyer "Offenland-Biotopkartierung: Geschützte Lebensräume werden erfasst!".
 

Magere Flachland-Mähwiese (NSG Simonstal)Da es sich bei einem Großteil der FFH-Lebensraumtypen zugleich um gesetzlich geschützte Biotope handelt, wird in Baden-Württemberg eine kombinierte Erhebung durchgeführt. 

Zum einen werden alle gesetzlich geschützten Biotope wie Wacholderheiden, Nasswiesen, Feldhecken in Form von Biotopkomplexen im Offenland erfasst. Zum anderen werden in diesen kartierten Biotopen die Flächenanteile der FFH-Lebensraumtypen abgeschätzt.
Ein Spezialfall bilden die FFH-Mähwiesen (Magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen). Auch wenn sie seit 1. März 2022 zu den gesetzlich geschützen Biotopen gehören, werden sie weiterhin gesondert, flächenscharf erfasst.

Grundlage der Kartierung bilden zum einen die "Kartieranleitung Offenland-Biotopkartierung Baden-Württemberg" und zum anderen das "Handbuch zur Erstellung von Managementplänen für die Natura 2000-Gebiete in Baden-Württemberg". Hierdurch wird eine einheitliche Vorgehensweise bei der Kartierung gewährleistet.
Die Biotope und FFH-Mähwiesen werden von den Kartierenden auf Luftbildern in einem Maßstab von 1:5.000 flurstücksscharf abgegrenzt. Zu den jeweiligen Flächen werden Informationen wie z.B. die Biotopbeschreibung, Beeinträchtigungen, Bewertung sowie charakteristische und gefährdete Pflanzenarten (in Ausnahmefällen auch Tierarten) festgehalten. Biotope und FFH-Mähwiesen werden sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten kartiert. 

Die Kartierung wird von fachlich qualifizierten Personen durchgeführt. Die Kartierenden werden von einem Betreuungsbüro unterstützt, welches bei fachlichen Fragen und Problemfällen zur Verfügung steht, aber auch Kartierergebnisse überprüft.

Seit der Novellierung des Naturschutzgesetzes BW ist die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) verantworlich für die regelmäßige Aktualisierung der Offenland-Biotopkartierung (mindestens alle zwölf Jahre). Als Pilotkartierung gestartet werden nun seit 2010 die Daten der Offenlandbiotope auf den neuesten Stand gebracht. Die LUBW lässt pro Jahr zwei bis drei Kreise kartieren. Einen Überblick über die kartierten Kreise bekommen Sie hier.
 

Streuwiese mit Trollblume (Ravensburg)Die dritte Biotopkartierung erfasste landesweit ausschließlich die damals nach § 24a NatSchG (seit 2006 § 32 NatSchG) besonders geschützten Biotope. Im Unterschied zur vorherigen Biotopkartierung wurde nun im Maßstab 1:5.000 gearbeitet. Der Kartierbereich und die Abgrenzung der Biotope richtete sich streng nach den Vorgaben des Naturschutzgesetzes (§ 24a und § 67 Abs. 6 NatSchG).

Die fachliche Leitung der dritten Kartierung hatte die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg LUBW. In fachlichen Fragen wurden die Kartiererinnen und Kartierer des Offenlandbereichs durch das Institut für Botanik und Landschaftskunde und die Arbeitsgruppe Angewandte Ökologie betreut. Beide Büros führten auch eine Kontrolle der Ergebnisse durch. Die Beauftragung der Kartierung erfolgte durch die Landkreise. Für die Waldbiotopkartierung ist die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) zuständig.


Die Kartierung der geschützten Biotoptypen erfolgte außerhalb des geschlossenen Siedlungsbereichs - in der Feldflur - durch die Offenlandkartierung der Landkreise, im geschlossenen Wald durch die Waldbiotopkartierung. Ausgenommen waren Bauflächen oder als Baugebiete im Flächennutzungsplan ausgewiesene Bereiche, wenn diese vor dem 1. Januar 1987 genehmigt waren. Sonderregelungen galten für Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätze, militärische Sicherheitsbereiche, Straßenränder und Bahngelände. Geregelt war dies durch § 67 Abs. 6 NatSchG.

Borstgrasrasen (NSG Gletscherkessel Präg)Die zweite Biotopkartierung wurde landesweit im Maßstab 1:25.000 durchgeführt. Die fachliche Leitung hatte die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg LUBW (damals Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg, LfU). Erfasst wurden 44.787 naturschutzfachlich bedeutsame Biotope mit 466.406 ha, was ca. 13 % der Landesfläche entspricht. Der Kartierbereich und die Abgrenzung der Biotope und Biotoptypen erfolgte nach rein fachlichen Kriterien. 

Weitere Informationen dazu finden Sie in der LUBW-Publikation „Biotopkartierung Baden-Württemberg - Ergebnisse der landesweiten Erhebung 1981 - 1989".
 

Waldbiotopkartierung:

Im Jahre 1989 begann auch die Waldbiotopkartierung. Sie diente der Fortführung der Biotopkartierung der geschützten Biotope im Wald nach § 24a NatSchG und § 30 LWaldG im Maßstab 1 : 5.000. Die Projektleitung übernahm die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt, wobei sie vom Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg LUBW (damals Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg, LfU) projektbegleitend unterstützt wurde. Ergebnis waren ca. 2,3% kartierte Landesfläche mit 49.000 Biotopen und 82.000 ha Gesamtbiotopfläche.

HeideIm Zuge der ersten Biotopkartierung wurden ausgewählte Biotoptypen in Teilen des Landes im Maßstab 1:25.000 kartiert. Ziel dieser Kartierung war die rasche Erfassung der wertvollen Biotope. Letztendlich wurden 8.700 naturschutzfachlich bedeutsame Biotope erfasst. Die Erfahrungen und Ergebnisse dienten als Grundlage für den zweiten Durchgang, der nun landesweit realisiert wurde.

Kalk-Pionierrasen (NSG Laushalde)Das Ziel der Pilotstuidie, die 1976 durchgeführt wurde, war die Entwicklung der Methodik. Es wurde eine fächendeckende Untersuchung sowie eine selektive Erhebung ökologisch wertvoller Biotope vorgenommen. Der verwendete Maßstab betrug 1 : 25.000.