Streuobst

Streuobstwiese bei Entringen mit Blick auf den Keuperstufenrand (K. Schmieder)

Streuobstbestände sind eine einzigartige, historisch entstandene Form des extensiven Obstbaus. Charakteristisch sind starkwüchsige, hochstämmige und großkronige Obstbäume, die in lockeren Beständen stehen und in vielen Teilen Baden-Württembergs das Landschaftsbild prägen. Streuobstbestände sind häufig aus Obstbäumen verschiedener Arten, Sorten und Altersklassen zusammengesetzt und gehören zu den artenreichsten Landnutzungsformen Europas. Sie bestehen in der Regel aus Hoch- und Halbstämmen. Während vom Naturschutz der Wert hochstämmiger Bäume für die biologische Vielfalt hervorgehoben wird, finden bei Bewirtschaftern Halbstämme auf Grund ihrer besseren Zugänglichkeit bei der Pflege mehr Beachtung. Im Unterschied zu modernen, intensiv bewirtschafteten Obstanlagen mit dichten Pflanzungen ist in Streuobstbeständen stets der Einzelbaum erkennbar. Pflanzenschutzmittel werden nur selten eingesetzt. Charakteristisch für Streuobstbestände ist auch die Nutzung des Unterwuchses durch Mahd oder durch Beweidung.

Nach der Roten Liste der Biotoptypen Baden-Württembergs mit naturschutzfachlicher Beurteilung sind die Streuobstbestände des Landes in den letzten 50 Jahren stark zurückgegangen und als gefährdet eingestuft. Als Hauptursachen gelten die Ausdehnung der Siedlungs- und Verkehrsflächen und die Nutzungsaufgabe infolge der geringen Erlöse beim Verkauf des Obstes oder der daraus hergestellten Produkte. Auch Prämien für die Rodung hochstämmiger Obstbäume und die Beseitigung der leichteren Bewirtschaftung von Äckern und Wiesen haben in der Vergangenheit zum Rückgang von Streuobstbäumen beigetragen. 

Die verbliebenen Streuobstbestände sind häufig überaltert, brachgefallen oder schon verbuscht. Ohne regelmäßige Pflege werden Streuobstwiesen bald zu Wald, die Bäume vergreisen und typische Arten der halboffenen Standorte verschwinden. Die Aufgabe der Bewirtschaftung aber auch eine Intensivierung der Nutzung des Grünlands im Unterwuchs der Streuobstbäume, zum Beispiel durch starke Düngung oder häufige Mahd, sorgen für einen Rückgang der Artenvielfalt.

Streuobstwiesen bieten zahllosen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum. In den lockeren Beständen mit strukturreichen Bäumen kann man unter anderem Wendehals (Jynx torquilla), Steinkauz (Athene noctua), Wiedehopf (Upupa epops), Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus), Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis), Grauspecht (Picus canus) und Baumpieper (Anthus trivialis), Igel (Erinaceus europaeus) und Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) sowie zahlreiche Insekten und Spinnen antreffen. Die Bedeutung von Streuobstwiesen als „Hotspots“ der Biodiversität untermauert unter anderem eine mehrjährige Studie des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt auf 10 Streuobstwiesen Sachsen-Anhalts: Es wurden 3.627 Pflanzen-, Tier-, Pilz- und Flechtenarten nachgewiesen. Davon sind 200 in Deutschland streng geschützt.

 

Vögel

In Baden-Württemberg kommen zahlreiche gefährdete Brutvogelarten vor, die auf die halboffenen Lebensräume der Streuobstwiesen angewiesen sind. Viele von ihnen brüten in den Höhlen der alten, knorrigen Obstbäume und nutzen diese als Sing- oder Ansitzwarten. So ist beispielsweise der Halsbandschnäpper ein Höhlenbrüter, der in der Luft und am Boden Insekten und Spinnen jagt und in Streuobstwiesen geeignete Jagdreviere sowie Nistmöglichkeiten vorfindet. Und auch der Steinkauz ist auf die Baumhöhlen und den Nahrungsreichtum in Streuobstbeständen angewiesen. Gemäß der Roten Liste der Brutvogelarten Baden-Württembergs erleiden manche dieser Arten in Baden-Württemberg anhaltende Bestandsverluste. Ihr Bestandsrückgang steht oft in Zusammenhang mit der Nutzungsaufgabe von Streuobstwiesen und dem Lebensraumverlust durch Beseitigung alter Streuobstbestände. Wer selbst eine Streuobstwiese bewirtschaftet, findet in einer Broschüre des Regierungspräsidiums Stuttgart zum LIFE+ Projekt „Vogelschutz in Streuobstwiesen des Mittleren Albvorlandes und des Mittleren Remstales“ Empfehlungen für die optimale Pflege und Ausgestaltung.

Von links nach rechts: Wendehals (Jynx torquilla), Steinkauz /Athene noctua), Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)

 

Insekten und Spinnen

Den Großteil der Artenvielfalt von Streuobstwiesen stellen Insekten und Spinnen. Die in Deutschland besonders geschützte Europäische Hornisse (Vespa crabro) legt ihre Nester gerne in Baumhöhlen auf Streuobstwiesen an. Die Blüten der Obstbäume und die oft blumenbunten Wiesen auf denen sie wachsen, bieten Wildbienen wie der Großen Holzbiene (Xylocopa violacea), Schwebfliegen (Syrphidae) und Schmetterlingen (Lepidoptera) ein reiches Nahrungsangebot. Charakteristische Schmetterlingsarten sind Aurorafalter (Anthocharis cardamines), Schachbrett (Melanargia galathea) und Tagpfauenauge (Inachis io). Der gärende Obstsaft lockt im Spätsommer und Herbst besonders häufig den Admiral (Vanessa atalanta) an. Auch einige besonders prächtige und seltene, holzbewohnende Käfer wie der Kirschprachtkäfer (Anthaxia candens), verschiedene Rosenkäfer (Cetoniinae), der Leiterbock (Saperda scalaris), der Kleine Eichenbock (Cerambyx scopolii) und der Körnerbock (Aegosoma scabricorne), der in Baden-Württemberg insbesondere in Streuobstwiesen des Rheingrabens vorkommt, finden hier Nahrung und Brutmöglichkeiten. Eine sehr beeindruckende Vertreterin der Spinnen der sonnigen Streuobstwiesen ist die auffällig gebänderte Wespenspinne (Argiope bruennichi).

Von Links nach Rechts: Wespenspinne im Netz (SteveMC/stock.adobe.com), Honigbiene im Anflug (W. Grönitz), Leiterbock (T. Bittner)

 

Reptilien und Kleinsäuger

Vertreter der Reptilien und Säugetiere suchen am Boden und in der Luft nach Nahrung und finden in Streuobstbeständen zudem Ruheplätze und Überwinterungsquartiere. Bekannte Vertreter dieser Gruppen sind die Zauneidechse (Lacerta agilis), Blindschleiche (Anguis fragilis) und Igel (Erinaceus europaeus).

Fledermäuse wie das Braune Langohr (Plecotus auritus) nutzen die Baumhöhlen alter und auch absterbender Obstbäume als Fortpflanzungs- und Ruhestätte. Gleichzeitig stellen die Streuobstwiesen aufgrund des Insektenreichtums ein wichtiges Jagdhabitat dar. Arten wie das Große Mausohr (Myotis myotis), die Insekten vom Boden aufsammeln sind bei ihren nächtlichen Jagdflügen darauf angewiesen, dass die Bestände gepflegt und offengehalten werden. Eine extensive Pflege des Unterwuchses kommt auch der Pflanzenartenvielfalt zu Gute.

Zauneidechse (M. Waitzmann), Großes Mausohr (C. Paton), Haselmaus (W. Schubert)

 

Pflanzen

Durch die traditionelle Mahd-Nutzung des Unterwuchses wurden vielen Streuobstlebensräumen über Jahrhunderte Nährstoffe entzogen. Auf so entstandenen mageren Wiesen konnten sich neben typischen Grasarten wie dem Glatthafer (Arrhenaterum elatius) zahlreiche Kräuterarten ansiedeln: Wiesensalbei (Salvia pratensis), Großer Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis), Wiesen-Glockenblume (Campanula patula), Wiesen-Flockenblume (Centaurea jacea), Wiesen-Pippau (Crepis biennis), Weißes Labkraut (Galium album), Wiesen-Schaumkraut (Cardamine pratensis), Wiesen-Storchschnabel (Geranium pratense), Kuckucks-Lichtnelke (Lychnis flos-cuculi), Wiesen-Bocksbart (Tragopogon pratensis) und Acker-Witwenblume (Knautia arvensis) zeichnen den von der EU über die FFH-Richtlinie geschützten Lebensraumtyp der Mageren Flachland-Mähwiese  aus.

Von links nach rechts: Wiesen-Bocksbart (A.-K. Happe), Wiesensalbei (A.-K. Happe), Kuckucks-Lichtnelke (R. Kaufmann), Wiesen-Storchschnabel (R. Kaufmann)

Für Streuobstwiesen gilt das Motto „Erhalt durch Nutzung“: Sie können nur erhalten werden, wenn die Pflege der Bäume und des Grünlandes gewährleistet ist. Hier setzt eine naturschutzorientierte Regionalentwicklung an. Die Bewirtschaftung sowie die Verarbeitung und Vermarktung des Obstes, zum Beispiel durch lokale Mostereien und Brennereien, tragen zur regionalen Wertschöpfung bei. Gepflegte Bestände bringen mehr und zuverlässigen Ertrag. Die Nutzer sichern – teils in vielen Stunden Arbeit – durch Baumschnitt, Nachpflanzungen, extensive Mahd oder Beweidung des Unterwuchses die Artenvielfalt in diesem Biotoptyp und leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Kulturlandschaft. Daher werden und wurden in den Biosphärengebieten und in PLENUM-Gebieten bereits zahlreiche Projekte mit Streuobstbezug beispielsweise über die Landschaftspflegerichtlinie gefördert. Gefördert werden beispielsweise Gerätschaften für Lohnbrennereien, die beliebten Bag-in-Box-Abfüllanlagen für (mobile) Mostereien, Vermarktungskonzepte sowie Geräte für die Baumpflege und die extensive Grünlandpflege. So profitieren nicht nur die Artenvielfalt und das Landschaftsbild, sondern auch engagierte Vereine und die lokale Wirtschaft, darunter der Tourismus, von der Streuobstnutzung.

Eine umfangreiche Übersicht zu landesweiten Fördermöglichkeiten bietet das Streuobstportal des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).

Von links nach rechts: PLENUM-Produktkorb mit ausgewählten Streuobsterzeugnissen (Vielfalt e.V.), Obstauflesemaschine (PLENUM Landkreis Tübingen), Mobile Saftpresse mit Bag-In-Box Abfüllanlage (Saftmobil Malsch/ A.-K. Happe)

Seit dem 31.07.2020 gilt mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes in Baden-Württemberg ein Erhaltungsgebot für Streuobstbestände ab einer Größe von 1.500 m² nach § 33a NatSchG. Einzelbäume können demnach wie bisher bewirtschaftet, gefällt und/oder nachgepflanzt werden. Die Umwandlung eines Streuobstbestandes bedarf jedoch einer Genehmigung und ist nur dann möglich, wenn die Gründe für die Umwandlung so gewichtig sind, dass der Erhalt dahinter zurückstehen muss. In diesen Fällen muss ein Ausgleich erfolgen – vorrangig durch die Anlage eines neuen Streuobstbestandes. So soll sichergestellt werden, dass die flächenhafte Inanspruchnahme reduziert wird und die für Baden-Württemberg so prägende Landnutzungsform auch künftig erhalten bleibt.

Trotz des Erhaltungsgebots handelt es sich bei Streuobstbeständen weder um gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 33 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG), noch um einen FFH-Lebensraumtyp nach FFH-Richtlinie – auch wenn ein Streuobstbestand mit entsprechendem Unterwuchs durchaus als Lebensraumtyp oder Biotop geschützt sein kann. Es gibt somit keine gesetzliche Grundlage für eine flächendeckende Kartierung der Streuobstbestände im Freiland und eine auf Kartierungen basierende landesweite Streuobstkulisse liegt deshalb nicht vor.

Schätzungen zu Folge weist Baden-Württemberg die größten zusammenhängenden Streuobstbestände Europas auf. Vor dem Hintergrund der besonderen Verantwortung des Landes für den Streuobstschutz erfolgte 2009 erstmals eine vom Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz in Auftrag gegebene landesweite Erhebung der Bestände mittels Fernerkundungsmethoden. Die Streuobstdaten von 2009 sind im Geoportal des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) unter "WMS LGL-BW Streuobsterhebung Baden-Württemberg" einsehbar. Im Jahre 2020 wurde diese Einzelbaumkulisse aktualisiert.

Streuobstbäume der Klassen 3–5 südlich von Mössingen (Links im Luftbild mit Maßstab 1 : 1850, rechts in einer Übersichtskarte im Maßstab 1: 13.500). Die Streuobstbäume werden durch grüne Punkte dargestellt. (LUBW,LGL)

In Anlehnung an die landesweite Streuobsterhebung 2009 hat die LUBW im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg im Jahr 2015 eine erneute landesweite Erhebung der Streuobstbestände mittels Fernerkundung veranlasst, die 2020 abgeschlossen wurde. Die Erhebung erfolgte durch die Universität Hohenheim, Institut für Landschafts- und Pflanzenökologie, Prof. Dr. Klaus Schmieder. Auf Basis photogrammetrischer Luftbilder aus den Jahren 2012–2015 wurden die Streuobstbestände Baden-Württembergs erhoben. Der Fachartikel zur Erhebung wird in der Reihe „Naturschutz und Landschaftspflege Baden-Württemberg“ veröffentlicht. Er enthält eine Tabelle, der die Einzelbaumzahlen der Landkreise zu entnehmen sind.

Die Veröffentlichung der Geodaten (Shapefiles mit Punktdaten, Baumklassen 3–5) erfolgt im Daten- und Kartendienst der LUBW.

 

Methoden und Ergebnisse

Die Erhebung kommt zu dem Ergebnis, dass es landesweit ca. 7,1 Millionen Streuobstbäume gibt. Die Studie basiert auf der Identifizierung und Abgrenzung aller im Offenland außerhalb von Wald und Siedlung stehenden Streuobstbäume mittels digitaler Oberflächenmodelle. Die digitalen Oberflächenmodelle wurden mit Hilfe spezieller Software aus photogrammetrischen Luftbilddaten (Farbbilder mit Infrarotkanal aus den Jahren 2012–2015) erzeugt. Auf Basis dieser Fernerkundungsdaten wurden fünf unterschiedliche Klassen von Bäumen abgegrenzt. Die Klassifikation beruht beispielsweise auf der Distanz zu Waldpolygonen, Infrastrukturelementen, Bewuchsdichte und Baumparametern wie Höhe und Kronendurchmesser (für Details siehe Tabelle 2 in Borngräber et al. 2020). Einzelbäume wurden dabei in einer Höhe von 2–30 m erfasst. Zur Überprüfung des Fernerkundungsverfahrens wurden 2018 Kartierungen auf 13 Stichprobenflächen (4.704 Bäume) durchgeführt. Daraus wurde die Klassifikationsgüte für die fünf Streuobstbaumklassen ermittelt. Die Klassifikationsgüte gibt an, wie viele der im Feld kartierten Bäume mit Hilfe des Fernerkundungsverfahrens korrekt erkannt werden konnten.

Die hierbei ermittelte Klassifikationsgüte setzt sich wie folgt zusammen: von den 4.704 im Feld kartierten Bäume konnten 79 % als potenzielle Einzelbäume erkannt werden und 21 % nicht. Innerhalb der als potenzielle Einzelbäume erkannten Gruppe betrug die Klassifikationsgüte für die Streuobstbäume in den Klassen 1–2 53 % und in den Klassen 3–5 76 %. Es konnten also 3.572 Bäume korrekt als Streuobstbäume der Klassen 3 bis 5 klassifiziert werden. Dagegen wurden 24 % fälschlicherweise als Streuobstbäume erkannt (Überschätzung). Dies ist vor allem auf Artefakte z. B. in Form von Stromtrassen zurückzuführen. Gerade Jungbäume sind mittels der hier genutzten Verfahrens nur sehr schwer zu ermitteln, weshalb es zu einer Unterschätzung des Streuobstbestandes um rund 21 % kommt.

 

Bestandsentwicklung

Bis 1965 wurden bundesweit alle fünf Jahre regelmäßige Bestandserfassungen durchgeführt. Solche regelmäßigen Erfassungen sind eine wichtige Planungsgrundlage, die für den Erhalt der Streuobstbestände herangezogen werden kann und hilft, Flächen für Nachpflanzungen zu identifizieren. Heute leisten Fernerkundungsverfahren und Stichprobenerhebungen hierfür einen wesentlichen Beitrag. Bereits die landesweite Streuobsterhebung 2009, die auf Basis von Laserscandaten erfolgte, zeigte eine Verringerung der Baumbestände seit 1990 von ca. 11,4 Mio. auf rund 9,3 Mio. Bäume. Passt man die Berechnung von 2009 zur besseren Vergleichbarkeit methodisch an das 2020 gewählte Verfahren an, ergibt sich für 2009 ein Bestand von ca. 8,6 Mio. Bäumen. Die ermittelte Zahl an Streuobstbäumen für die Erhebung 2020 liegt bei ca. 7,1 Millionen für alle fünf Baumklassen. Die Berechnungen auf Basis der Erhebungen in den Jahren 2009 und 2020 deuten auf einen Bestandsrückgang um 17 % hin.

Wird eine durchschnittlichen Bestandsdichte von 80 Bäumen pro Hektar Streuobst angenommen, lag die Fläche der Streuobstbäume im Jahr 2009 bei ca. 107.500 ha (an die Methodik 2020 angepasste Berechnung für 2009). Im Jahre 2020 hingegen bei ca. 89.000 ha. Die im ATKIS DLM als Streuobst klassifizierte Fläche beträgt für Baden-Württemberg insgesamt ca. 111.000 ha. Die aktuelle Streubstfläche in Baden-Württemberg liegt demnach geschätzt zwischen 89.000 ha und 111.000 ha.

 

Methodenvergleich 2009 vs. 2020

Die Methoden der Erhebungen mittels Fernerkundung 2009 und 2020 unterscheiden sich dahingehend, dass die Daten 2009 über eine landesweite Laserbefliegung des LGL (2000–2005) erfasst wurden, die bislang nicht wiederholt wurde. Die photogrammetrischen Daten, die der Erfassung 2020 zu Grunde liegen, werden vom LGL derzeit regelmäßig alle drei Jahre erhoben. Die neue Methode eröffnet die Möglichkeit, zukünftig leichter automatisierte Vergleichserfassungen zu Bestandsentwicklungen durchzuführen. Über die Erfassung der Einzelbäume und ihrer Form und Größe hinaus könnten in Zukunft mit spektralen Fernerkundungsverfahren möglicherweise auch Daten zur Obstart und zur Vitalität einzelner Bäume gewonnen werden.

 

Aussagekraft der Daten

Die aktuellen Daten zu den Streuobstbeständen können auf Grund ihrer räumlichen Auflösung und Klassifikationsgüte als Planungsgrundlage dienen. Sie ersetzen aufgrund der eingeschränkten Aussagekraft jedoch keinesfalls Kartierungen und Feldbegehungen im Einzelfall vor Ort. Für Planungszwecke sollten ausschließlich die Baumklassen 3–5 herangezogen werden.

MLR – Ministerium für Ernährung und ländlichen Raum Baden-Württemberg (2009):  Streuobstwiesen in Baden-Württemberg. Daten, Handlungsfelder, Maßnahmen, Förderung: 26 S. 

 

Schmieder, K., Krismann, A., Balko, J. & Küpfer, C. (2011): Die Streuobsterhebung in Baden-Württemberg 2009. – Berichte des Instituts für Landschafts- und Pflanzenökologie der Universität Hohenheim Beiheft 26, (Hrsg.): Schmieder, K. und Institut für Landschafts- und Pflanzenökologie der Universität Hohenheim, Stuttgart-Hohenheim: 33–48.

 

Schuboth, J. & Krummhaar, B. (Bearb.) (2019):  Untersuchungen zu den Arten der Streuobstwiesen in Sachsen-Anhalt.– Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Halle), Heft2 (2019): 408 S.;

 

StaLA – Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (1967): Der Obstbau in Baden-Württemberg. Ergebnisse der Obstbaumzählung 1965. Statistik von Baden-Württemberg Band 135: 161 S.

 

Zehnder, M. & Weller, F. (2016): Streuobstbau – Obstwiesen erleben und erhalten. 3. Auflage. Ulmer: S. 136