Arbeitsschutzaspekte

Industrie und Gewerbe sind verpflichtet, ihre Produkte und Anwendungen im Rahmen der Selbstkontrolle zu beurteilen. Sie müssen gegebenenfalls risikoreduzierende Maßnahmen treffen und ihre Kunden informieren. Arbeitgeber müssen alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer treffen. Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, für den Schutz der Gesundheit ihrer Beschäftigten zu sorgen. Die im Betrieb auftretenden Risiken müssen beurteilt und die zu deren Beherrschung nötigen Maßnahmen getroffen werden. Hier finden Sie Informationen über Risiken synthetischer Nanomaterialien und möglicher Auswirkungen für den Arbeitsschutz.

Nanomaterialien: Arbeitsschutzaspekte

Das Wissen über die gesundheitlichen Auswirkungen der neuen Materialien ist bis heute nur sehr unzureichend. Um eine Minimierung der Exposition gegenüber Nanopartikeln am Arbeitsplatz zu erreichen, sollten daher bei möglicher Freisetzung von Nanomaterialien Schutzmaßnahmen nach den Stand der Technik ergriffen werden.

Der LUBW-Bericht „Nanomaterialien: Arbeitsschutzaspekte" beschreibt die besondere Problematik beim Umgang mit Nanomaterialien und soll Unternehmen, Beschäftigte und Vollzugsbehörden über Begriffsdefinitionen, Anwendungsbereiche sowie Messmethoden informieren. Die Zusammenstellung fasst den derzeitigen Sachstand zur praktikablen Vorgehensweise bei der Einschätzung der möglichen Risiken auf diesem rasch wachsenden Forschungs- und Entwicklungsgebiet zusammen und gibt einen Ausblick über zukünftig mögliche, regulative Vorgaben

LUBW-Bericht: „Nanomaterialien: Arbeitsschutzaspekte"

Flyer: Nanomaterialien: Schutz von Beschäftigten am Arbeitsplatz

In kurzer und allgemeinverständlicher Form werden mögliche Risiken durch die gezielte Herstellung von Nanopartikeln aufgezeigt. Die zur Umsetzung des Vorsorgeprinzips bei Tätigkeiten mit Nanomaterialien notwendigen Schutzmaßnahmen werden beschrieben. Zum Flyer gibt es auch eine Übersicht der Ansprechpartner bundesweit bzw. in Baden-Württemberg.

Nanomaterialien: Schutz von Beschäftigten am Arbeitsplatz (2010)
Ansprechpartner bundesweit / in Baden-Württemberg