Barrierefreie Informationstechnik

Logo W3C / WCAG 2.0Seit die öffentliche Verwaltung das Internet als Informationskanal nutzt, besteht die Anforderung nach einer möglichst uneingeschränkten Zugänglichkeit der Angebote. Dies beinhaltet neben dem barrierefreien Informationsdesign auch Aspekte der Darstellbarkeit auf beliebigen, v.a. auch mobilen Plattformen. Bestimmte Standards für barrierefreie Webinhalte sind den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.0) des W3C-Konsortiums zu entnehmen. Diese gliedern die Anforderungen der Barrierefreiheit in drei Prioritätsstufen, wobei die Übergänge fließend sind und vor allem multimediale Inhalte eine breite Interpretation des Begriffes "barrierefrei" zulassen.

Nach den Bestimmungen des "Landesgesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen" in Verbindung mit der jeweils gültigen BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) des Bundes umfassen die Kriterien der Barrierefreiheit vor allem drei Bereiche:

Technik
Ein barrierefreies Webangebot muss über eine vollständige Tastatursteuerung verfügen und assistive Technologien wie Screenreader für Nutzer mit eingeschränktem Sehvermögen zulassen. Bei Formulareingaben ist eine geeignete Fehlerunterstützung mit kontextsensitiver Hilfe zu implementieren. Entscheidend ist der Aspekt der Plattformunabhängigkeit, wobei AJAX-Technologien inzwischen als allgemeiner Standard akzeptiert werden.

Wahrnehmbarkeit
Die Kriterien der optischen Wahrnehmbarkeit umfassen bestimmte Mindestanforderungen an Struktur, Schriften, Farben und Kontraste, die durch die Verwendung entsprechender Designvorlagen zu erfüllen sind. Außerdem darf zum Lesen der Inhalte keine zeitliche Limitierung bestehen.

Inhalt
Anspruchsvoller sind die Vorgaben für Webinhalte. So müssen Texte "leicht lesbar, verständlich und vorherrschend in natürlicher Sprache" abgefasst und Fachbegriffe erläutert werden. Zusätzlich sollten wichtige Informationen alternativ in "leichter Sprache" abrufbar sein. Lesereihenfolge sowie Gliederung und Überschriftenebenen müssen eindeutig definiert sein. Für Audio- und Videoelemente sind Textalternativen mit gleichwertigen Informationen zur Beschreibung der visuellen Informationen bereitzustellen. Tabellen müssen mit Strukturinformationen angereichert werden.

Bei der Entwicklung barrierefreier Informationsangebote muss in der praktischen Umsetzung meist ein Kompromiss zwischen den gesetzlich geforderten Standards und einem vertretbaren Entwicklungsaufwand gefunden werden. Die technischen Anforderungen sollten dabei weitgehend systemseitig abgedeckt werden, sodass die Software bereits die Ausgabe barrierefreien HTML-Codes garantiert.