Rahmenbedingungen

Mit dem steigenden Informationsbedürfnis einer ökologisch sensibilisierten Öffentlichkeit wird die ständige Verfügbarkeit aktueller, qualitativ hochwertiger Umweltinformationen erwartet, auch mobil an jedem Ort. Basierend auf der Umweltinformationsrichtlinie der EU schreibt das Umweltverwaltungsgesetz Baden-Württemberg von 2015 deshalb vor, den öffentlichen digitalen Zugang zu Informationen über die Umwelt möglichst bürgerfreundlich und barrierefrei zu gestalten. Dazu gehört es auch, die Bevölkerung aktiver zu informieren und die sozialen Netzwerke stärker einzubinden. Wo eine direkte Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern stattfindet, sind insbesondere die Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu berücksichtigen.

Auch die Anforderungen an die Umweltverwaltung nehmen im Zuge der Digitalisierung weiter zu. Gesetzliche Pflichtaufgaben erfordern ein breites Spektrum spezialisierter Fachanwendungen, die intensiv betreut und laufend der technischen Entwicklung angepasst werden müssen. Das UIS BW ist darauf ausgerichtet, die für Verwaltungsaufgaben benötigten Umweltinformationen möglichst situations- und bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen und ein durchgängiges Berichtswesen gemäß der EU-Fachrichtlinien wie der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL), Wasserrahmerichtlinie (WRRL) oder Natura 2000 zu gewährleisten.

Nur eine konsequente Durchgängigkeit der Daten in der Systemarchitektur ermöglicht, dass Berichtsdaten weitgehend ohne manuelle Eingriffe direkt aus den Primärdaten der Fachdienststellen erzeugt werden können. Dabei leistet das UIS-weit einheitliche Berichtssystem entscheidende Unterstützung. Voraussetzungen eines reibungslosen Zusammenspiels der UIS-Komponenten sowie einer effizienten Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen beim E-Government sind technisch-organisatorische Standards im IuK-Bereich. Das UIS BW hat sich hier als fester Bestandteil zur Planung und Steuerung des IT-Einsatzes bewährt.

Das E-Government-Gesetz (EGovG) des Bundes von 2013 soll die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung erheblich erleichtern. Es ermöglicht Bund, Ländern und Kommunen die Einrichtung effizienter, nutzerfreundlicher elektronischer Verwaltungsdienste. Das nachgeordnete Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung des Landes Baden-Württemberg (EGovG BW) von 2015 regelt u.a. das elektronische Bezahlen, die elektronische Vorlage von Nachweisen, die Barrierefreiheit und Informationssicherheit sowie die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte bis 2022.

Die IT-Struktur des Landes wird neu geordnet

Logo von BitBWDas EGovGBW regelt auch die Zuständigkeiten für IT-Aufgaben neu. Damit verbunden ist die Einsetzung eines Landesbeauftragten für Informationstechnologie (Chief Information Officer, CIO) sowie eines IT-Rates und eines IT-Kooperationsrates. Zuvor war bereits mit dem BITBW-Gesetz die Bündelung der IuK der gesamte Landesverwaltung in der "Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg" (BITBW) als zentralem Dienstleister beschlossen worden. Auch im kommunalen Bereich wurde mit der 2018 erfolgten Fusion der drei regionalen Rechenzentren mit der Datenzentrale Baden-Württemberg zur zentralen Datenanstalt ITEOS eine zukunftsfähige Neustruktur zur IT-Versorgung der Kommunen in Baden-Württemberg geschaffen.

Von einer Zentralisierung der IT, verbunden mit der Verringerung von Serverstandorten sowie weiterer Standardisierung und Automatisierung, verspricht sich die Landesregierung eine gesteigerte Wirtschaftlichkeit, mehr Informationssicherheit und ein verbessertes Dienstleistungsangebot. Die Bündelung staatlicher Ressourcen mit zentraler Budgetierung soll es bei weiter sinkenden, bestenfalls gleichbleibenden Finanz- und Personalmitteln ermöglichen, den technologischen Standard zu halten. Das UIS BW ermöglicht dabei durch sein ressortübergreifendes und aufgabenorientiertes Gesamtkonzept einen weitgehend reibungslosen Übergang von Aufgaben an die neuen Dienststellen.

Staatlich-Kommunaler Datenverbund Baden-Württemberg

Um fachübergreifende Umweltaufgaben effizient erledigen zu können, werden hochwertige Sach- und Geodaten benötigt, die in unterschiedlichen Verwaltungsebenen erhoben bzw. gesammelt werden. Daher gibt es seit langem einen intensiven Datenaustausch zwischen dem Land, seinen Kreisen und den Kommunen, der im Staatlich-Kommunalen Datenverbund Baden-Württemberg (SKDV BW) verbindlich geregelt ist. Dieser erleichtert den staatlichen und kommunalen Stellen einen Online-Zugang zu allen verfügbaren Umweltdaten der Verwaltung und deren effektive Nutzung zur Erfüllung der Dienstaufgaben.

Der SKDV BW unterstützt außerdem den Aufbau der Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg durch Bereitstellung der nach dem Landesgeodatenzugangsgesetz (LGeoZG) vorgesehenen Geodaten. Unter anderem beruht der SKDV BW auf einer Verwaltungsvorschrift, die den Pflichtdatenbestand für den Umwelt- und Arbeitsschutz sowie das Krisenmanagement regelt. Hierzu dient ein spezieller Objektartenkatalog (SKDV-OK), der die Geo- und Sachdaten nach einem einheitlichen Objektmodell strukturiert, so dass die Objekte entsprechend zusammenführt werden können.

Geodateninfrastrukturen

Ebenen der Geodateninfrastruktur
Ebenen der Geodateninfrastruktur

RIPS spielt eine wichtige Rolle beim Auf- und Ausbau einheitlicher Geodateninfrastrukturen (GDI) mit dem Ziel, allen staatlichen Stellen sowie der Wirtschaft und Öffentlichkeit einen einfachen Zugang zu vorhandenen Geodaten zu ermöglichen. Die rechtliche Grundlage dazu wurde mit dem Landesgeodatenzugangsgesetz (LGeoZG) von 2009 geschaffen. In Kooperation mit dem GDI-Kompetenzzentrum des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) wird die Umsetzung der EU-Richtlinie "Infrastructure for Spatial Information in the European Community" (INSPIRE) in Verbindung mit der bundesweiten GDI DE und der landesweiten GDI BW realisiert. INSPIRE hat als Initiative der Europäischen Kommission das Ziel, eine europäische Geodaten-Basis mit integrierten raumbezogenen Informationsdiensten zu schaffen.

Ein bedeutender Aspekt der Geodateninfrastruktur ist die Bereitstellung standardisierter Metadaten, konform zu GDI-DE und INSPIRE. Dies sind Informationen, die Geodaten bzw. -dienste und ihre Nutzungsrechte detailliert beschreiben und so fundierte Recherchen ermöglichen. Zur Geodatensuche wurde daher die RIPS-Metadaten-Auskunft entwickelt.

 

Gesamtkonzeption GDI BW (2010)

Zusammenwirken von UIS BW - GDI-BW - INSPIRE (2011)

Green IT für eine nachhaltige Digitalisierung

Logo von Green IT Baden-WürttembergDurch die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung sollen u.a. Ressourcen eingespart werden. Daher muss die IT-Infrastruktur auch den Anforderungen der Landesstrategie Green IT genügen. Etwa 30 % des Stromverbrauchs der Landesverwaltung werden durch die IT verursacht. Hier liegt ein großes Einsparpotenzial etwa durch zentrale, energieeffizientere Rechenzentren oder die Beschaffung sparsamer Endgeräte (Handlungsfeld "green in der IT"). Durch digitale Prozess-Optimierung sowie die Dematerialisierung im Bereich der Logistik und physischen Präsenz, z.B. mittels Videokonferenzen oder den Einsatz von Geoinformationssystemen statt Ortsbegehungen, trägt aber auch die Digitalisierung selbst zur Ressourceneinsparung bei (Handlungsfeld "green durch IT"). Diese Paradigmen sind auch bei der Weiterentwicklung des UIS BW zu berücksichtigen.

Im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft wurde zur Koordinierung von Green IT-Maßnahmen eine "Kompetenzstelle Green IT" eingerichtet. Ihr Hauptziel ist es, die Landesverwaltung für eine ressourcenschonende Digitalisierung fit zu machen. Das neue Webportal green-it.baden-wuerttemberg.de versorgt dazu alle Betroffenen in der Verwaltung mit praktischen Tipps für den Betrieb der Rechenzentren, den IT-Arbeitsplatz sowie Hinweisen und Fördermöglichkeiten zur Projektentwicklung.