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null Offenland-Biotopkartierung der LUBW beginnt

In diesem Jahr werden Biotope im Neckar-Odenwald-Kreis sowie in den Kreisen Rottweil und Calw erfasst

15.05.2024

Karlsruhe/Baden-Württemberg. Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg startet ihre diesjährigen Offenland-Biotopkartierungen. Die von der LUBW beauftragten fachlich qualifizierten Kartiererinnen und Kartierer sind in diesem Jahr in den Kreisen Rottweil, Calw sowie im Neckar-Odenwald-Kreis unterwegs. Kartiert wird jeweils vom Frühling bis in den Herbst. Dabei werden auch artenreiche Mähwiesen erfasst, für deren Erhalt Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung in Deutschland trägt.

Jeder Kreis hat besondere Kostbarkeiten

Jeder dieser Kreise beherbergt bedeutende Biotope und Besonderheiten. Der Kreis Rottweil zeichnet sich aus durch eine Vielzahl an mageren Grünlandbiotopen auf teils nassen Standorten. Im Kreis Calw finden sich eine Vielzahl von Gehölzbiotopen sowie artenreiche Magerrasen. Im Neckar-Odenwald-Kreis ist ein reich strukturiertes Mosaik aus Mähwiesen, Weiden und Streuobstbeständen als Besonderheit zu verzeichnen. Einige Gemeinden in den genannten Kreisen wurden bereits 2023 kartiert.

Kartierungen sind eine wichtige Grundlage für die Bewahrung von bedeutenden Biotopen

„Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Verlustes an biologischer Vielfalt ist es umso wichtiger, die verbliebenen Lebensräume zu sichern und zu erhalten. Mit der Offenland-Biotopkartierung zeichnen wir eine Schatzkarte der wertvollsten Bereiche in unserem Land. Biotope sind wertvolle Lebensräume für zahlreiche bedrohte Arten und prägen unsere vielfältige Landschaft“, so Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW und ergänzt: „Die Daten sind eine wichtige Grundlage für kommunale Planungen. Biotope werden auch in der Förderkulisse der Landwirtschaft berücksichtigt, sodass Landbewirtschaftende für eine angepasste Nutzung einen finanziellen Ausgleich erhalten.“

Kartierungen zum Schutz von Natur und Landschaft sind sowohl auf Bundesebene als auch auf Länderebene gesetzlich verankert. In Baden-Württemberg verantwortet die LUBW die wichtige Aufgabe der Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope. Im Rahmen der Erhebungen ist es den fachlich versierten Kartierenden als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, im Gelände Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten.

Die bei der Kartierung gesammelten Informationen dienen dem Schutz wertvoller Flächen und werden beispielsweise bei der Landschaftsplanung und bei der Beurteilung von Eingriffen sowie Förderkulisse verwendet. Die Daten sind aber nicht nur Arbeitsgrundlage für die Verwaltung, sondern stehen nutzerfreundlich aufbereitet auch den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Fachöffentlichkeit zur Verfügung.

Erste Ergebnisse und Auswertungen der Erhebungen aus den Jahren 2010 bis 2021 können auf der LUBW-Webseite „Offenland-Biotopkartierung/Ergebnisse“ abgerufen werden.

Informationsveranstaltungen

Am Freitag, 24. Mai 2024 können Interessierte bei zwei Informationsveranstaltungen im Gelände im Kreis Calw einen Einblick in die Offenland-Biotopkartierung gewinnen. Treffpunkte und Uhrzeit werden rechtzeitig auf der folgenden Internetseite der LUBW veröffentlicht: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/en/natur-und-landschaft/offenlandbiotopkartierung-aktuelles. Bei allgemeinen Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger per E-Mail an die E-Mail-Adresse „Offenlandbiotopkartierung@lubw.bwl.de“ wenden.

Interessierte Journalistinnen und Journalisten können sich gerne zu den Informationsveranstaltungen anmelden.
Am Ende der Veranstaltung stehen Ihnen Mitarbeitende der LUBW für Fragen zur Verfügung.
Anmeldung bitte über: pressestelle@lubw.bwl.de. Sie erhalten vor den Veranstaltungen weiterführende Informationen.

Hintergrundinformation

Daten und Fakten

Die letzte Kampagne zur Erfassung der Offenland-Biotope in allen 1.101 Gemeinden Baden-Württembergs wurde in den Jahren 1992 bis 2004 durchgeführt. Die derzeitige Kampagne startete im Jahr 2010. 862 der 1.101 Gemeinden wurden seitdem erfasst. Ende 2025 werden die Daten der diesjährigen Erhebungen der Öffentlichkeit online zur Verfügung gestellt.  Sie sind dann im online Daten- und Kartendienst der LUBW zu finden: https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/. Die Kartierergebnisse aus den letzten Jahren bis einschließlich 2022 sind hier bereits abrufbar. Derzeit beherbergt Baden-Württemberg im Offenland 270.569 Biotope mit 146.464 ha Fläche (darunter 58 Biotope mit 2948 ha Fläche im Bodensee).

Detaillierte Informationen zu den Zielen und Aufgaben der Offenland-Biotopkartierung sowie den gesetzlichen Grundlagen finden Sie auf der LUBW-Webseite: Offenland-Biotopkartierung sowie im Flyer „Offenland-Biotopkartierung: Geschützte Lebensräume werden erfasst!

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für die Offenland-Biotopkartierung ist das Naturschutzgesetz (NatSchG) des Landes Baden-Württemberg.  Festgelegt ist eine regelmäßige Aktualisierung des Bestandes gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 33 Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg. Eine weitere gesetzliche Grundlage ist die Europäische Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie). Baden-Württemberg ist danach verpflichtet, einen günstigen Erhaltungszustand seiner europaweit bedeutenden Arten und Lebensräume dauerhaft zu bewahren oder wiederherzustellen. Im Rahmen der Berichtspflicht zur FFH-Richtlinie müssen alle Mitgliedstaaten Daten zum Vorkommen und zur Verbreitung der FFH-Lebensraumtypen erheben und alle sechs Jahre an die EU melden. Da es sich bei einem Großteil der FFH-Lebensraumtypen zugleich um gesetzlich geschützte Biotope handelt, wird die Erhebung der geschützten Biotope und der FFH-Lebensraumtypen bei der Offenland-Biotopkartierung miteinander verknüpft.

Übersicht der 2024 kartierten Gemeinden in den drei Landkreisen

In folgenden Gemeinden werden im Kartierjahr 2024/2025 die Biotope im Offenland erfasst:

Neckar-Odenwald-Kreis

Landkreis Rottweil

Landkreis Calw

1Adelsheim

Dornhan

Althengstett

Aglasterhausen

Eschbronn

Bad Herrenalb

Höpfingen

Fluorn-Winzeln

Bad Teinach-Zavelstein

Limbach

Hardt, Oberndorf am Neckar

Bad Wildbad im Schwarzwald

Mudau

Schramberg

Calw

Neckargerach

Dornhan

Dobel

Neunkirchen

 

Enzklösterle

Osterburken

 

Höfen an der Enz

Ravenstein

 

Nagold

Rosenberg

 

Neubulach

Schwarzach

 

Neuweiler

Seckach

 

Simmersfeld

Waldbrunn

 

Simmozheim

Walldürn

 

Wildberg

Zwingenberg

 

 

In folgenden Gemeinden hat die Kartierung bereits im Vorjahr begonnen*:

Landkreis Calw: Gechingen, Ostelsheim, Schömberg, Unterreichenbach
Landkreis Rottweil: Aichhalden, Bösingen, Deißlingen, Dietingen, Dunningen, Epfendorf, Lauterbach, Rottweil, Schenkenzell, Schiltach, Sulz am Neckar, Villingendorf, Vöhringen, Wellendingen, Zimmern ob Rottweil
Neckar-Odenwald-Kreis: Binau, Buchen (Odenwald), Elztal, Fahrenbach, Hardheim, Haßmersheim, Hüffenhardt, Mosbach, Neckarzimmern, Obrigheim

*Erläuterung zum zeitlichen Ablauf: Die Begehungen im Gelände sind größtenteils auf die Vegetationsperiode im ersten Jahr beschränkt. Die Abgrenzung der Biotope und die zugehörigen Sachinformationen wie Biotopbeschreibung und Artenliste werden in den Wintermonaten digitalisiert. In Einzelfällen werden Flächen im Frühjahr des Folgejahres noch nachkartiert. Nach umfangreichen Qualitätsprüfungen und Aufbereitung der Daten sind diese in der Regel im November des Folgejahres, also 1,5 Jahr nach Kartierbeginn über den Daten- und Kartendienst der LUBW https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/ abrufbar.

In folgenden Gemeinden beginnt die Kartierung voraussichtlich im Folgejahr:

Landkreis Calw: Altensteig, Bad Liebenzell, Ebhausen, Egenhausen, Haiterbach, Oberreichenbach, Rohrdorf

Neckar-Odenwald-Kreis: Billigheim, Schefflenz 

Rückfragen

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de