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null Offenland-Biotopkartierung der LUBW startet
Kreise Rottweil, Calw und Böblingen sowie Neckar-Odenwald-Kreis und Bodenseekreis werden erfasst
Karlsruhe/Baden-Württemberg. Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg startet ihre diesjährigen Offenland-Biotopkartierungen. Die von der LUBW beauftragten fachlich qualifizierten Kartiererinnen und Kartierer sind in diesem Jahr in den Kreisen Rottweil, Calw und Böblingen sowie dem Bodensee- und Neckar-Odenwald-Kreis unterwegs. Kartiert wird jeweils vom Frühling bis in den Herbst. Dabei werden auch artenreiche Mähwiesen erfasst, für deren Erhalt Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung in Deutschland trägt.
Jeder Kreis hat besondere Kostbarkeiten
„Biotope sind wertvolle Lebensräume für zahlreiche bedrohte Arten“, so Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW, und ergänzt: „Die unterschiedlichen Biotope formen die Vielfalt unseren Landschaften: Das nordöstliche Bodenseeufer ist geprägt durch Riedwiesen, Röhrichte und Flachwasserzonen. Typische Biotope für den Schwarzwald sind Borstgrasrasen und Flügelginsterweiden. Im Heckengäu im Kreis Calw und im Landkreis Böblingen findet sich eine Vielzahl von Gehölzbiotopen sowie artenreiche Magerrasen. Und der Neckar-Odenwald-Kreis beeindruckt mit einem reich strukturierten Mosaik aus Mähwiesen, Weiden und Streuobstbeständen.“
Vielfalt erhalten
Die vielfältigen Kostbarkeiten sind Bestandteil der traditionellen Kulturlandschaft in Baden-Württemberg, oftmals entstanden durch extensive Bewirtschaftung. „Um diese Naturschätze zu erhalten, müssen Naturschutz und Landwirtschaft an einem Strang ziehen. Dabei helfen die Ergebnisse der Kartierungen, die beispielsweise auch in die Förderkulisse der Landwirtschaft einfließen“, erläutert Maurer.
Informationsveranstaltungen
Zu Beginn der Kartierungen im Jahr 2023 informiert die LUBW mit Veranstaltungen im Gelände, bei denen Interessierte einen Einblick in die Offenland-Biotopkartierung gewinnen können. Veranstaltungen werden Anfang Mai 2023 in den Landkreisen Rottweil und Calw sowie im Neckar-Odenwald-Kreis durchgeführt. Details zu den Terminen und Treffpunkten können auf der LUBW-Webseite „Offenlandbiotopkartierung – aktuelles“ abgerufen werden.
Für den Bodensee-Kreis und den Kreis Böblingen wurden bereits im vergangenen Jahr Informationsveranstaltungen abgehalten, da dort schon manche Gebiete im letzten Jahr erfasst wurden. Bei allgemeinen Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger an die E-Mail-Adresse: Offenlandbiotopkartierung@lubw.bwl.de wenden.
Hintergrundinformationen
Kartierungen: Bestandsaufnahme und Schutz
Kartierungen zum Schutz von Natur und Landschaft wurden sowohl auf Bundesebene als auch vom Land Baden-Württemberg gesetzlich verankert. In Baden-Württemberg verantwortet die LUBW diese wichtige Aufgabe.
Die Ergebnisse der Kartierungen sind nicht nur Arbeitsgrundlage für die Verwaltung, sondern stehen nutzerfreundlich aufbereitet auch Bürgerinnen und Bürgern sowie der Fachöffentlichkeit zur Verfügung. Erste Ergebnisse und Auswertungen aus den Jahren 2010 bis 2021 können auf der LUBW-Webseite „Offenland-Biotopkartierung/Ergebnisse“ abgerufen werden.
Detaillierte Informationen zu den Zielen und Aufgaben der Offenland-Biotopkartierung sowie den gesetzlichen Grundlagen finden Sie auf der LUBW-Webseite Offenland-Biotopkartierung sowie im Flyer „Offenland-Biotopkartierung: Geschützte Lebensräume werden erfasst!“
Gesetzliche Grundlage
Gesetzliche Grundlage für die Offenland-Biotopkartierung ist das Naturschutzgesetz (NatSchG) des Landes Baden-Württemberg, das eine regelmäßige Aktualisierung der nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 33 Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg gesetzlich geschützten Biotope vorsieht.
Eine weitere gesetzliche Grundlage ist die Europäische Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie). Baden-Württemberg ist danach verpflichtet, einen günstigen Erhaltungszustand seiner europaweit bedeutenden Arten und Lebensräume dauerhaft zu bewahren oder wiederherzustellen. Im Rahmen der Berichtspflicht zur FFH-Richtlinie müssen alle Mitgliedstaaten Daten zum Vorkommen und zur Verbreitung der FFH-Lebensraumtypen erheben und alle sechs Jahre an die EU melden. Da es sich bei einem Großteil der FFH-Lebensraumtypen zugleich um gesetzlich geschützte Biotope handelt, wird in diesen Bereichen die Erhebung der geschützten Biotope mit der der FFH-Lebensraumtypen bei der Offenland-Biotopkartierung verknüpft.
Im Rahmen der Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke im Gelände ohne vorherige Anmeldung zu betreten.
1.101 Gemeinden werden kartiert
Die letzte Kampagne zur kompletten Erfassung der Offenland-Biotope in allen 1.101 Gemeinden Baden-Württembergs wurde in den Jahren 1992 bis 2004 durchgeführt. Der derzeit laufende Durchgang startete im Jahr 2010. 796 der 1.101 Gemeinden wurden seitdem erfasst. Nach Abschluss der diesjährigen Erhebungen werden die Daten der Öffentlichkeit über den Daten- und Kartendienst der LUBW Ende des Jahres 2024 zur Verfügung gestellt. Die Kartierergebnisse bis zum Jahr 2021 sind hier bereits abrufbar. Derzeit beherbergt Baden-Württemberg im Offenland 246.352 Biotope mit 114.826 Hektar Fläche.
Übersicht der 2023 kartierten Gemeinden in den fünf Landkreisen
In folgenden Gemeinden werden im Kartierjahr 2023/2024 die Biotope im Offenland erfasst:
Landkreis Böblingen | Bodenseekreis | Neckar- Odenwald-Kreis | Landkreis Rottweil | Landkreis Calw |
Aidlingen | Friedrichshafen | Binau | Aichhalden | Gechingen |
Deckenpfronn | Immenstaad am Bodensee | Buchen (Odenwald) | Bösingen | Ostelsheim |
Ehningen | Meckenbeuren | Elztal | Deißlingen | Schömberg |
Gärtringen |
| Fahrenbach | Dietingen | Unterreichenbach |
Grafenau |
| Hardheim | Dunningen |
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Nufringen |
| Haßmersheim | Epfendorf |
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| Hüffenhardt | Lauterbach |
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| Mosbach | Rottweil |
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| Neckarzimmern | Schenkenzell |
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| Obrigheim | Schiltach |
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| Sulz am Neckar |
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| Villingendorf |
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| Vöhringen |
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| Wellendingen |
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| Zimmern ob Rottweil |
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| Aichhalden |
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| Bösingen |
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| Deißlingen |
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| Dietingen |
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| Dunningen |
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| Epfendorf |
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| Lauterbach |
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| Rottweil |
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| Schenkenzell |
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| Schiltach |
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| Sulz am Neckar |
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| Villingendorf |
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| Vöhringen |
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| Wellendingen |
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| Zimmern ob Rottweil |
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In folgenden Gemeinden hat die Kartierung bereits im Vorjahr begonnen*:
- Kreis Böblingen: Altdorf, Böblingen, Bondorf, Gäufelden, Herrenberg, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Jettingen, Leonberg, Magstadt, Mötzingen, Renningen, Rutesheim, Schönaich, Sindelfingen, Steinenbronn, Waldenbuch, Weil der Stadt, Weil im Schönbuch, Weissach
- Bodenseekreis: Bermatingen, Daisendorf, Deggenhausertal, Eriskirch, Frickingen, Hagnau am Bodensee, Heiligenberg, Kressbronn am Bodensee, Langenargen, Markdorf, Meersburg, Neukirch, Oberteuringen, Owingen, Salem, Sipplingen, Stetten, Tettnang, Überlingen, Uhldingen-Mühlhofen
*Zeitlicher Ablauf: Die Begehungen im Gelände sind größtenteils auf die Vegetationsperiode im ersten Jahr beschränkt. Die Abgrenzung der Biotope und die zugehörigen Sachinformationen wie Biotopbeschreibung und Artenliste werden in den Wintermonaten digitalisiert. In Einzelfällen werden Flächen im Frühjahr des Folgejahres nachkartiert. Nach umfangreichen Qualitätsprüfungen und Aufbereitung der Daten sind diese in der Regel im November des Folgejahres, also 1,5 Jahr nach Kartierbeginn über den Daten- und Kartendienst der LUBW abrufbar.
In folgenden Gemeinden wird voraussichtlich im Jahr 2024 kartiert:
- Neckar-Odenwald-Kreis: Adelsheim, Aglasterhausen, Billigheim, Höpfingen, Limbach, Mudau, Neckargerach, Neunkirchen, Osterburken, Ravenstein, Rosenberg, Schefflenz, Schwarzach, Seckach, Waldbrunn, Walldürn, Zwingenberg
- Landkreis Rottweil: Dornhan, Eschbronn, Fluorn-Winzeln, Hardt, Oberndorf am Neckar, Schramberg
- Landkreis Calw: Altensteig, Althengstett, Bad Herrenalb, Bad Liebenzell, Bad Teinach-Zavelstein, Bad Wildbad im Schwarzwald, Calw, Dobel, Ebhausen, Egenhausen, Enzklösterle, Haiterbach, Höfen an der Enz, Nagold, Neubulach, Neuweiler, Oberreichenbach, Rohrdorf, Simmersfeld, Simmozheim, Wildberg
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de