Aufgabenfeld Arbeitsschutz

In diesem Bereich erhalten Sie Basisinformationen über die Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes, die wichtigsten Themen und Aufgaben im Technischen und im Sozialen Arbeitsschutz sowie über die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA). Die GDA wurde Ende 2007 als strategische Kooperation von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern beschlossen.

Der Staat regelt den Arbeitschutz durch Gesetze und Vorschriften. Diese sollen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in allen Tätigkeitsbereichen gewährleisten. Sie verankern den Stand der Sicherheitstechnik und Arbeitshygiene in der betrieblichen Praxis. Die Beratung und Überwachung der Betriebe erfolgt in enger Kooperation zwischen den Behörden (Gewerbeaufsicht) und den Unfallversicherungsträgern (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen).

 

Die Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz werden auf der Ebene des Bundes erlassen, ihr Vollzug liegt bei den Bundesländern. Die festgelegten Anforderungen werden in amtlichen Richtlinien und Technischen Regeln konkretisiert. Diese werden in Ausschüssen des Bundes unter Beteiligung der Bundesländer, der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, der Unfallversicherungsträger und anderer Stellen ausgearbeitet. Die Geschäftsführung der Ausschüsse liegt bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Die Bundesländer überwachen die Einhaltung der Bestimmungen durch ihre Gewerbeaufsicht. Zuständige Behörden sind in Baden-Württemberg die Regierungspräsidien (Referate 54) sowie die Stadtkreise und Landkreise (meist Dezernat oder Amt für Umwelt und Technik).

Neben dem Arbeitsschutzgesetz gibt es zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen mit Regelungen, die Aspekte des Arbeitsschutzes betreffen, etwa das Arbeitssicherheitsgesetz, Gerätesicherheitsgesetz, Chemikaliengesetz, die Arbeitsstättenverordnung oder die Gefahrstoffverordnung. Aktuelle Verzeichnisse der Arbeitsschutzvorschriften des Bundes finden sie auf den folgenden Internetseiten:
Auch auf Europäischer Ebene bestehen Vorgaben und Regelungen für den Bereich des Arbeitsschutzes, die unmittelbar oder mittelbar in das nationale Recht hineinwirken. Zu nennen ist vor allem die Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12.06.1989. Auf ihrer Basis wurden mehrere Einzelrichtlinien in Kraft gesetzt, etwa über Mindestvorschriften zum Schutz vor Lärm und Vibrationen oder vor künstlicher optischer Strahlung. Eine Übersicht zum Recht der Europäischen Union bietet folgende Internetseite:
Der Soziale Arbeitsschutz betrifft die allgemeinen Sozialvorschriften wie zum Beispiel Regelungen über Arbeitszeiten und Kündigungsschutz oder den Schutz bestimmter Personen- und Berufsgruppen wie Kinder, Jugendliche, Schwangere oder Menschen mit Behinderungen. In diesem Bereich nimmt die LUBW keine Aufgaben wahr.

Zur weiteren Information verweisen wir auf folgende Internetseiten:

1. Was ist die Ausgangssituation für die GDA?

In Deutschland ruht der überbetriebliche Arbeitsschutz auf zwei Säulen: Sowohl von staatlicher Seite (Bund und Länder) als auch von Seiten der selbstverwalteten Unfallversicherungsträger werden verbindliche Vorschriften erlassen. Beide Seiten nehmen Aufgaben aus Beratung, Überwachung und Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen war. Man spricht vom „Dualen Arbeitsschutzsystem“.

2. Was ist die GDA?

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist eine dauerhafte Kooperation bestehend aus den Trägern von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern. Die GDA wurde 2008 durch Änderungen im Arbeitsschutzgesetz und im Sozialgesetzbuch VII geschaffen. Politisch gesteuert wir die GDA durch die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK). Online Portal der GDA:

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)

3. Was sind Ziele der GDA?

  • Entwicklung gemeinsamer Arbeitsschutzziele und daraus resultierender Arbeitsprogramme
  • Verbesserung der Beratungs- und Überwachungspraxis

  • Schaffung eines einheitlichen Regelwerkes durch Vermeidung von Doppelregelungen

Durch die Zusammenarbeit von staatlichen Aufsichtsbehörden mit den selbstverwalteten Unfallversicherungsträgern soll die Sicherheit und die Gesundheit von Beschäftigten durch einen präventiv ausgerichteten und systematisch wahrgenommenen Arbeitsschutz verbessert und gefördert werden.

GDA-Arbeitsprogramme 2013-2018

Für den Zeitraum 2013 bis 2018 steht die Verwirklichung der nachfolgend aufgeführten Arbeitsschutzziele im Vordergrund. Für die Umsetzung wurden drei (Pflicht)-Arbeitsprogramme aufgelegt; jedes Arbeitsschutzziel entspricht ein Arbeitsprogramm.
  • Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
  • Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich
  • Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung
 
Die Umsetzungsphase dieser Arbeitsprogramme läuft bis zum Jahr 2018. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des GDA-Portals.

GDA-Arbeitsprogramme 2008-2012

Die Träger der gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie haben in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern für den Zeitraum 2008 bis 2012 die folgenden Handlungsschwerpunkte festgelegt:

  • Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen unter Einbeziehung der Verringerung von psychischen Fehlbelastungen und Förderung der systematischen Wahrnehmung des Arbeitsschutzes
  • Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Muskel-Skelett-Belastungen und -Erkrankungen unter Einbeziehung der Verringerung von psychischen Fehlbelastungen und Förderung der systematischen Wahrnehmung des Arbeitsschutzes in Unternehmen
  • Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Hauterkrankungen.

Daraus resultierten 11 gemeinsame Arbeitsprogramme, davon 6 Pflichtprogramme. Die Arbeitsprogramme der GDA-Periode 2008 bis 2012 sind bereits abgeschlossen. Weitere Informationen zu allen Arbeitsprogrammen sowie Ergebnisse und Erfahrungen aus der Umsetzungsphase finden Sie auf den Seiten des GDA-Portals.

In Baden-Württemberg ist die Gewerbeaufsicht die zuständige staatliche Behörde für die Einhaltung von Vorschriften des Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzes.
Die Aufgaben der Gewerbeaufsicht im Arbeits- und Umweltschutz werden von den 44 Stadt- und Landkreisen und den vier Regierungspräsidien wahrgenommen.
Die Stadt- und Landkreise beraten und überwachen Industrie und Gewerbe in Arbeits- und Umweltschutzfragen. Für umweltrechtlich besonders bedeutsame Anlagen, wie Betriebe nach der Störfall-Verordnung, sind die vier Regierungspräsidien zuständig (Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen). Außerdem nehmen die Regierungspräsidien die Aufgaben der Marktüberwachung, des Strahlenschutzes, des Mutterschutzes und des Heimarbeiterschutzes wahr.

Verzeichnis der Orte in Baden-Württemberg mit Zuordnung des zuständigen Regierungspräsidiums 

Adressenliste der Gewerbeaufsicht in Baden-Württemberg 

  • Landesgesundheitsamt:

Der Staatliche Gewerbearzt ist für Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes zuständig. Er ist Teil eines Netzwerks von staatlichen, körperschaftlichen (z. B. Berufsgenos-senschaften) und betrieblichen Stellen. Der gewerbeärztliche Dienst wirkt mit, dass die Gesundheit der Beschäftigten während der vielfältigen Belastungen bei der Arbeit nicht beeinträchtigt wird.

Staatlicher Gewerbearzt

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV):

Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nehmen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gegenüber den Unternehmen ebenfalls eine Aufsichtsfunktion wahr. Sie sind ermächtigt, Unfallverhütungsvorschriften als autonome Rechtsvorschriften sowie erforderlichenfalls konkretisierende Durchführungsanweisungen zu erlassen und deren Befolgung zu kontrollieren.

Gewerbliche Berufsgenossenschaften/Unfallkassen