Lärm und Vibrationen

Werkstoffprüfer an WerkbankLärm und Vibrationen sind in der Arbeitswelt weit verbreitete Belastungsfaktoren für die Beschäftigten. Sowohl ihre Sicherheit im Arbeitsprozess als auch ihre Gesundheit kann durch sie gefährdet werden. Sehr starker Lärm schädigt das Hörvermögen der Menschen sogar auf Dauer. Längere Einwirkungen von Vibrationen können zu Durchblutungsstörungen sowie Muskel- und Skeletterkrankungen führen. Aus diesen Gründen bestehen gesetzliche Regelungen zur Eindämmung derartiger Gefährdungen. Auf diesen Internetseiten erfahren Sie Näheres über Hintergründe, Anwendungsbereiche und Inhalte der bestehenden Regelungen.

 

Zeichnung Gehörschutz Paragraph VibrationZum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen am Arbeitsplatz hat die Europäische Union die Anforderungen an den Arbeitsschutz auf einheitliche rechtliche Grundlagen gestellt. Auf Basis der Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG des Rates wurden zwei Einzelrichtlinien zu physikalischen Einwirkungen in Kraft gesetzt: Die Richtlinie 2002/44/EG enthält Mindestvorschriften zum Schutz vor Vibrationen, die Richtlinie 2003/10/EG (pdf; 152 KB) solche zum Schutz vor Lärm. Der deutsche Gesetzgeber hat diese Vorschriften durch die „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen“ vom 06.03.2007 (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung pdf; 75 KB) in nationales Recht überführt. Rechtsgrundlage in Deutschland ist das Arbeitsschutzgesetz. Zusätzlich veröffentlichte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im März 2010 Technische Regeln zu dieser Verordnung, die TRLV Lärm und die TRLV Vibrationen. Sie konkretisieren die Verordnung und sollen bei der Ermittlung und Bewertung von Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz herangezogen werden.

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung schreibt vor, dass Arbeitgeber, deren Beschäftigte Lärm oder Vibrationen ausgesetzt sind, bestimmte Auslösewerte bzw. Expositionsgrenzwerte beachten müssen. Werden diese Werte überschritten, sind Maßnahmen für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu treffen. Für den Arbeitgeber besteht somit die Verpflichtung, die Arbeitsbedingungen im Betrieb genau zu prüfen. Sind die Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen tatsächlich oder potenziell Lärm oder Vibrationen ausgesetzt, müssen mögliche Gefährdungen für die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten beurteilt werden. Dazu ist die Höhe der Einwirkungen an den Arbeitsplätzen zu ermitteln und zu bewerten. Je nach Ergebnis der Analysen sind vom Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik festzulegen. Mit der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen müssen fachkundige und erfahrene Personen beauftragt werden. Sind Auslösewerte überschritten, hat der Arbeitgeber Unterweisungen durchzuführen und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anzubieten.

Auf diesen Seiten finden Sie Informationen über
  • das Problem des Lärms in der Arbeitswelt,
  • die möglichen Gefährdungen von Beschäftigten,
  • die Ermittlung und Bewertung des Lärms sowie
  • mögliche Schutzmaßnahmen.


Die dargestellten Regelungen sind in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung verankert.

Arbeitswelt und Lärm

Lärm ist hörbarer Schall, der das körperlich-seelische Wohlbefinden oder die Gesundheit des Menschen beeinträchtigen kann, wie z. B. Geräusche von Geräten und Maschinen, Töne, Knalle, zu laute Sprache oder Musik. Was wir als Lärm empfinden, hängt nicht allein von der Lautstärke ab. Der Schall arbeitet wie ein Bote, der Nachrichten über das Ohr ins Gehirn bringt: Erst dort wird die Information entschlüsselt und bewertet. Erwünschten Schall nimmt niemand als Lärm wahr, selbst wenn sich der Schallpegel im gesundheitsschädlichen Bereich bewegt.

In der Arbeitswelt kann Lärm auf verschiedene Weise Wirkung entfalten. Schon bei niedriger Exposition kann er die Arbeitsleistung mindern, vor allem bei konzentrierten geistigen Tätigkeiten wie etwa in einer Bibliothek oder im Büro. Im Sinne der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ist allerdings nur solcher Lärm relevant, der in der Lage ist, das Hörorgan zu schädigen. Erst bei dauerhaften Einwirkungen von 80 dB(A) oder darüber ist dies möglich.

Arbeitslärm solcher Ausprägung ist z. B. im Baugewerbe, in der Getränke-, Lebensmittel- und Textilindustrie, im Maschinenbau, in der Holz- und Metallverarbeitung sowie in Gießereien anzutreffen. Aber auch die Bereiche Kultur und Unterhaltung sowie das Erziehungswesen bieten dem Berufstätigen häufig ein akustisches Umfeld, das nicht unbedenklich ist.

Gefährdungen durch Lärm

Lärm gehört zu den häufigsten Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. In Deutschland sind rund fünf Millionen Arbeitnehmer gehörgefährdendem Lärm ausgesetzt. Schwerhörigkeit als Lärmfolge ist die häufigste anerkannte Berufskrankheit. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung verzeichnen jährlich mehr als 5000 neue Krankheitsfälle. Meist stellt sich heraus, dass die Folgen dauerhafter
Lärmeinwirkung auf das Gehör unterschätzt wurden.

Bereits die Einwirkung einzelner sehr starker Schallimpulse kann zu einem akuten Gehörschaden führen. Symptome wie Hörsturz oder Tinnitus können ebenfalls dadurch ausgelöst werden. Wer schlecht hört und den begründeten Verdacht hat, dass diese Beeinträchtigung auf Arbeitslärm zurückzuführen ist, sollte beim zuständigen Unfallversicherungsträger eine Meldung einreichen.

Schwerhörigkeit ist nicht nur einfach leiseres Hören. Der Schall wird anders wahrgenommen. Bestimmte Frequenzbereiche sind stark gemindert, Sprache und Signale werden verfälscht gehört. Eine Verständigung mit Hintergrundgeräuschen ist dann schwierig. Bereits leise Störgeräusche schränken das Sprachverständnis ein – ein Handicap mit Folgen auch für das Kontaktverhalten. Aber es geht nicht allein um Schwerhörigkeit. Lärm behindert generell die Kommunikation. Er macht anfällig für Fehler und erhöht das Unfallrisiko, z. B. wenn Warnsignale überhört werden können. Der Organismus gerät unter Stress. Hält dieser Zustand über längere Zeit an, können sich Schlafstörungen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen ausbilden.

Querschnitt Innen- und Mittelohr

Eine ausgeklügelte Konstruktion für höchste Ansprüche:
Das menschliche Innenohr (nicht maßstäbliche Darstellung).
Auf einer Membran in der Schnecke befinden sich rund 20 000
Sinneszellen. Diese gilt es zu schützen – denn im Fall einer
Schädigung wachsen die empfindlichen Sensoren nicht nach.

Lärm ermitteln

Schallpegelmesser am ArbeitsplatzSind die Beschäftigten am Arbeitsplatz Lärm ausgesetzt, umfasst die Gefährdungsbeurteilung zunächst die Ermittlung von Art, Ausmaß und Dauer der Exposition. Soweit eine rechnerische Abschätzung mittels Herstellerangaben nicht ausreicht und Messungen erforderlich sind, müssen Messtechnik und Messmethoden dem Stand der Technik entsprechen. Die Anforderungen zur Planung, Beauftragung, Durchführung und Auswertung solcher Lärmmessungen sind im Teil 2 der TRLV Lärm näher beschrieben. Der Arbeitgeber hat die Ergebnisse der Erhebungen zu dokumentieren und mindestens 30 Jahre lang aufzubewahren.

 

Auslösewerte bei Lärm

Maßstab für die Beurteilung der Lärmexposition sind die Auslösewerte nach § 6 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.

  • Untere Auslösewerte:
    80 dB(A) für den Tages-Lärmexpositionspegel
    135 dB(C) für den Spitzenschalldruckpegel
  • Obere Auslösewerte:
    85 dB(A) für den Tages-Lärmexpositionspegel
    137 dB(C) für den Spitzenschalldruckpegel


Der Tages-Lärmexpositionspegel bezieht sich auf die durchschnittliche Belastung an einem achtstündigen Arbeitstag, der Spitzenschalldruckpegel auf den höchsten auftretenden Einzelwert, jeweils am Ohr des Beschäftigten. Die Buchstaben "A" bzw. "C" bezeichnen die Frequenzbewertung der Messung. Die A-Bewertung entspricht annähernd den natürlichen Eigenschaften des Gehörs, die C-Bewertung gewichtet im Vergleich dazu Frequenzen unterhalb 800 Hz deutlich stärker.

Schutz vor Lärm

Schleifen mit PSAIst einer der unteren Auslösewerte überschritten, muss der Arbeitgeber geeigneten Gehörschutz bereitstellen, Unterweisungen durchführen und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anbieten. Bereiche, in denen einer der oberen Auslösewerte überschritten ist, müssen gekennzeichnet und nach Möglichkeit abgegrenzt sein. Außerdem ist dort der Zugang zu beschränken: Es muss zwingend Gehörschutz getragen werden. In Lärmbereichen Beschäftigte sind verpflichtet, sich regelmäßig einer Vorsorgeuntersuchung zu unterziehen. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber bei Überschreiten der oberen Auslösewerte ein Lärmminderungsprogramm aufzustellen und durchzuführen.

Um eine Gefährdung der Beschäftigten auszuschließen oder möglichst weit zu verringern, muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik durchführen. Dabei ist folgende Rangfolge zu beachten: Zunächst ist die Lärmentstehung an der Quelle zu verhindern oder so weit wie möglich zu verringern. Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen. Die Spanne möglicher technischer Maßnahmen reicht von alternativen Arbeitsverfahren über den Einsatz lärmarmer Arbeitsmittel bis zur Abschirmung oder Kapselung von Maschinen. Die Lärmemission von Maschinen muss so weit gemindert sein, wie es nach dem Stand des technischen Fortschritts möglich ist.

Schon dieser Überblick zeigt: Die möglichen Folgen zu hoher Lärmbelastungen müssen ernst genommen werden. Arbeitgeber wie Arbeitnehmer sind im eigenen Interesse gut beraten, die Anforderungen des Arbeitsschutzes zu erfüllen. Ausführliche Unterlagen zum Thema sind bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung erhältlich. Unter dem Menüpunkt "Quellen und Materialien" sind einige Empfehlungen zu finden.

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  • das Problem von Vibrationen in der Arbeitswelt,
  • die möglichen Gefährdungen von Beschäftigten,
  • die Ermittlung und Bewertung von Vibrationen sowie
  • mögliche Schutzmaßnahmen.


Die dargestellten Regelungen sind in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung verankert.

Arbeitswelt und Vibrationen

Vibrationen sind mechanische Schwingungen, die durch Maschinen und sonstige Arbeitsgeräte am Arbeitsplatz auf den menschlichen Körper übertragen werden können. Dabei unterscheidet man:
  • Hand-Arm-Vibrationen, verursacht durch handgeführte oder mit der Hand gehaltene Maschinen.
    Die Schwingungen werden dabei primär auf Hände und Arme übertragen.
  • Ganzkörper-Vibrationen, verursacht durch mobile Maschinen oder Fahrzeuge.
    Die Schwingungen werden dabei auf den ganzen menschlichen Körper übertragen.

Im Arbeitsalltag erfordern viele Tätigkeiten den direkten Kontakt einer Bedienperson mit motorisierten Maschinen und Arbeitsgeräten. Dabei übertragen die Geräte ihre Schwingungen mehr oder weniger intensiv auf den menschlichen Körper. Deutschlandweit sind mehrere Millionen Beschäftigte bei der Arbeit Vibrationen ausgesetzt,      z. B. durch:
  • Handgeführte Maschinen: Rüttelplatten-Verdichter, Mähgeräte mit Mähbalken, Explosions-Stampfer
  • Handgehaltene Maschinen: Winkelschleifer, Handkreissägen,Schleifmaschinen, Handfräser
  • Mobile Maschinen und Fahrzeuge: Bagger, Bulldozzer,Radlader, Stapler, land- und forstwirtschaftliche Traktoren

Gefährdungen durch Vibrationen

RöntgenhandVibrationen können bei dauerhafter Übertragung auf den menschlichen Körper zu einer Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten führen. Längere Einwirkungen verursachen Durchblutungsstörungen sowie Muskel- und Skeletterkrankungen im Bereich der Wirbelsäule. Die Beeinträchtigungen können bis zur Berufskrankheit führen. Beispiel für eine auffällige Erkrankung ist die so genannte Weiß fingerkrankheit (Raynaud-Syndrom). Langjähriges Arbeiten mit vibrierenden Maschinen oder Geräten, unter Umständen in Verbindung mit Kältekontakt, kann zu anfallartigen Durchblutungs- und Sensibilitätsstörungen der Finger führen. Bevor Vibrationsdämpfer allgemeine Verbreitung fanden, waren von diesem Phänomen häufig Motorsägenführer, Gussputzer und Steinmetze betroffen.

Vibrationen ermitteln und bewerten

Mit Hilfe des so genannten Schwingungskennwertes, der aus den Herstellerangaben zu den eingesetzten Arbeitsmitteln abgeschätzt wird, sowie der Einwirkdauer kann die Tagesexposition berechnet werden. Am einfachsten geht das über Kennwertrechner oder Punktetabellen, die im Internet zur Verfügung stehen (siehe Menüpunkt "Quellen und Materialien").

Für die Beurteilung der Hand-Arm-Vibrationen ist der Schwingungsgesamtwert maßgeblich. Dieser stellt die Zusammenfassung der Vibrationen in allen drei Raumrichtungen dar. Für die Beurteilung der Ganzkörper-Vibration ist der höchste Wert der frequenzbewerteten Beschleunigungen in den drei Raumrichtungen anzuwenden.

Auslöse- / Expositionsgrenzwerte

Zum Schutz von Beschäftigten vor Vibrationen sind Auslöse- und Expositionsgrenzwerte festgelegt. Die Auslösewerte haben präventiven Charakter und verfolgen das Ziel, die Entstehung von vibrationsbedingten Beschwerden und Erkrankungen zu vermeiden. Dem gegenüber kennzeichnen die Expositionsgrenzwerte Vibrationsbelastungen, oberhalb derer bei langjähriger Einwirkung mit gesundheitlichen Schädigungen zu rechnen ist. Die Bewertung erfolgt auf Basis des Tages-Vibrationsexpositionswertes A(8).

  • Hand-Arm-Vibrationen:
    2,5 m/s² für den Auslösewert A(8)
    5 m/s² für den Expositionsgrenzwert A(8)
  • Ganzkörper-Vibrationen:
    0,5 m/s² für den Auslösewert A(8)
    0,8 m/s² für den Expositionsgrenzwert A(8) in Z-Richtung
    1,15 m/s² für den Expositionsgrenzwert A(8) in X- und Y-Richtung

Schutz vor Vibrationen

Zeichnung gefederter Sitz

Werden Auslösewerte erreicht bzw. überschritten, sind folgende Maßnahmen zu veranlassen: Zunächst ist ein Programm zur Minderung der Vibrationen auszuarbeiten und durchzuführen, das technische und organisatorischen Maßnahmen umfasst. Hinzu kommt die Unterrichtung, Unterweisung und arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten hinsichtlich möglicher Gesundheitsgefährdungen. Werden Expositionsgrenzwerte erreicht bzw. überschritten, ergeben sich für den Arbeitgeber folgende Verpflichtungen: Die Gründe für die Überschreitung sind unverzüglich zu ermitteln und Maßnahmen zu ergreifen, um die Exposition unter die Grenzwerte zu senken. Ferner hat der Arbeitgeber arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge zu veranlassen.

Zur Vermeidung und Verminderung von Vibrationen kommen verschiedene Maßnahmen in Betracht. Wichtig ist die regelmäßige Wartung von Arbeitsmitteln, um verschleißbedingte Unwuchten zu vermeiden. Stumpfe Werkzeuge sind zu reparieren oder auszumustern. Schwingsitze auf Fahrzeugen müssen sich für die betreffende Fahrzeuggruppe, etwa Stapler oder Radlader, eignen. Der Fahrer soll seinen Sitz individuell einstellen. Bei der Beschaffung von Maschinen lassen sich aus den technischen Unterlagen mit Hilfe der Emissionskennwerte bevorzugt schwingungsarme Geräte auswählen – sie sind in der Regel auch robuster und präziser.

Rechtliche und technische Vorgaben
  • Richtlinie 2002/44/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen) (16. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG)
  • Richtlinie 2003/10/EG des europäischen Parlaments und desRates vom 06.02.2003 über Mindestvorschriften zum Schutzvon Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor derGefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm)(17. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG)
  • Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungendurch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung – LärmVibrationsArbSchV) vom 06.03.2007
  • Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung – TRLV
    a) TRLV Lärm vom 23.03.2010 mit den Teilen:
    Allgemeines, Teile 1 bis 3
    b) TRLV Vibrationen vom 10.03.2010 mit den Teilen:
    Allgemeines, Teile 1 bis 3, Gefährdungstabellen,Benutzungshinweise

Internetseiten
Als Erschließungshilfe zu dieser Thematik hat die LUBW ein 12-seitiges Faltblatt mit dem Titel "Lärm und Vibrationen – Regelungen zum Schutz von Beschäftigten" erstellt. Es gibt einen Überblick zu den wesentlichen Inhalten der Verordnung, den Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz, zur Ermittlung und Bewertung dieser Einwirkungen sowie zu möglichen Schutzmaßnahmen.

Das Faltblatt können Sie als PDF-Datei herunterladen oder als Druckexemplar(e) kostenlos bestellen: