Psychische Belastungen

Neben physischen (körperlichen) Belastungen am Arbeitsplatz gibt es für die Beschäftigten häufig auch psychische oder psychomentale (nervlich-seelische) Belastungen. Meist werden diese unter dem missverständlichen Begriff „Stress“ subsumiert. Stress bezeichnet zunächst lediglich eine Reaktion auf einen äußeren Reiz. Negativ wird Stress erst dann, wenn ein Druck über einen längeren Zeitraum anhält und das körperliche Befinden deutlich darunter leidet.

Auffällige Störungen des Betriebsklimas wie z. B. eine allgemeine Erhöhung des Krankenstandes, verstärkter Alkoholmissbrauch oder vermehrte Kündigungen können Hinweise auf psychische Belastungen bei den Beschäftigten sein. Unter „Belastung“ wird allgemein die äußere Einwirkung auf den Menschen verstanden, unter „Beanspruchung“ seine persönliche Reaktion auf die Belastung. Die Höhe einer Beanspruchung ist einerseits abhängig von Höhe und Dauer der Belastung, andererseits von individuellen Eigenschaften und Fähigkeiten des Einzelnen, seiner momentanen Verfassung und seiner Leistungsbereitschaft. Gleiche Belastungen können daher je nach Persönlichkeit unterschiedliche Beanspruchungen zur Folge haben.

Mögliche Ursachen für psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind zum Beispiel:

  • Chronische Über- oder Unterforderungen
  • Schlechte Arbeitsorganisation, unklare Arbeitsaufgaben
  • Probleme mit Kollegen, Konflikte mit Vorgesetzten oder Untergebenen
  • Sexuelle Belästigungen
  • Probleme im Privatleben

Die Folgen psychischer Belastungen äußern sich in Beanspruchungen wie mangelnder Konzentration und abfallender Leistungsfähigkeit oder in Gesundheitsschäden wie Kopf- oder Rückenschmerzen. Sie können aber auch zu Depressionen oder gar zum Herzinfarkt führen. Betriebliche Maßnahmen gegen psychische Belastungen müssen sich vorrangig an der konkreten Problemsituation des Betroffenen orientieren.


Weitere Informationen zur psychischen Belastung und Beanspruchung im Berufsleben finden Sie auf dieser Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.