Anlagentechnik

Die Anlagentechnik zur Minderung von Luftverunreinigungen ist einer ständigen technischen Weiterentwicklung unterworfen.

Je nach Einsatzreife eines Verfahrens wird zwischen dem Stand der Technik und dem Stand von Wissenschaft und Forschung unterschieden.

Der Stand der Technik ist im Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 3 Abs. 6) wie folgt definiert:
Der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zur Begrenzung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden, zur Gewährleistung der Anlagensicherheit, zur Gewährleistung einer umweltverträglichen Abfallentsorgung oder sonst zur Vermeidung oder Verminderung von Auswirkungen auf die Umwelt zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt gesichert erscheinen lässt.

Als Stand der Wissenschaft und Forschung wird diejenige Vorsorge gegen Schäden angesehen, die nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und unter Berücksichtigung der neuesten Forschungsergebnisse möglich ist.

Je nach Bedarf der Umweltverwaltung und nach Aktualität bearbeitet die LUBW unterschiedliche Schwerpunkte.