Leitfäden zur Überwachung von Deponien und zur Erstellung von Deponiejahresberichten

Mit Inkrafttreten der Deponieverordnung wurden neben den Anforderungen an die Deponien der Klassen 0 - III auch die Vorgaben an die Überwachung von Deponien konkretisiert und angepasst.

Aufgrund der Unterschiede in den Anforderungen bei Deponien der Klasse 0 (Inertabfalldeponien) und bei Deponien der Klasse I – III (nicht inerte Abfalldeponien) sowie der hohen Anzahl an Deponien der Klasse 0 in Baden-Württemberg (BW 500, BRD gesamt 818) zeigte sich bei der Erarbeitung einer Vollzugshilfe für die Überwachung und die Erstellung von Deponiejahresberichten die Notwendigkeit nach den beiden Deponieklassenbereichen übersichtlich zu unterscheiden. Ziel dabei war es, den reduzierten Anforderungen für Deponien der Klasse DK 0 bzw. den hier in Baden-Württemberg existierenden „DK -0,5“ (eingeschränkte DK 0 Deponien) vollzugstauglich Rechnung tragen zu können. Somit wurden zwei auf die Deponieklassenbereiche unterteilte Leitfäden erarbeitet.

Der "Leitfaden zur Überwachung von Deponien der Klasse 0" (pdf, 1,9 MB) beinhaltet die Anforderungen an die Überwachung und die Erstellung von Deponiejahresberichten bei Deponien der Klasse 0. Er ersetzt damit u. a. das Musterformular - Jahresdokumentation für Bodenaushubdeponien aus der Vollzugshilfe zum Weiterbetrieb von Bodenaushubdeponien aus dem Jahr 2004. Der für jede Deponie zu erstellende Deponiejahresbericht sollte anhand der in diesem Leitfaden verwendeten Struktur ausgeführt werden.

Mit der Änderung der Deponieverordnung in 2020, insbesondere  mit dem Inkrafttreten des § 7 Absatz 3 zum 1. Januar 2024 ergaben sich im Hinblick auf die Annahmevoraussetzungen zur Ablagerung von Abfällen weitere Änderungen. Da diese sich unmittelbar auf das im Leitfaden im Anhang enthaltene Muster „Anlieferungserklärung von Bodenaushub“ auswirken, wurde hierzu ein angepasstes, digitalisiertes Musterformular mit Ausfüllhilfe  innerhalb der Fortschreibung der „Handlungshilfe Deponieverordnung (2024)“ zur aktuellen Anwendung bereitgestellt. Das aktualisierte Formblatt enthält explizit die nach § 8 Abs. 1 Nr. 2a DepV geforderte Dokumentation der Verwertungsprüfung. Hierzu wird auch auf die Ausführungen unter Kapitel 4.1 und 4.2 in der Handlungshilfe Deponieverordnung (2024) verwiesen.

Formblatt zur grundlegenden Charakterisierung (gC) von Abfällen nach § 8 Abs.1 DepV inkl. Dokumentation der Verwertungsprüfung (pdf, 1 MB, Stand: September 2024).

Dieses Formblatt ist für alle Abfälle zur grundlegenden Charakterisierung anwendbar. Wenn es sich um unbedenklichen Bodenaushub handelt (siehe 2. Abfallbeschreibung im Formblatt der gC) dient das Beiblatt „Verantwortliche Erklärung zur Qualität des Bodenaushubs“ zum Nachweis der Beschaffenheit. Das vormals mit Bezug auf die „Leitfäden zur Überwachung von Deponien und zur Erstellung von Deponiejahresberichten“ für Bodenaushub für die in Baden-Württemberg noch vorhandenen eingeschränkten Inertabfalldeponien der Klasse DK „-0,5“ genannte Musterformular ist somit ersetzt worden.

Der „Leitfaden zur Überwachung von Deponien der Klassen I - III" (pdf, 2,3 MB) ersetzt den Leitfaden zur Überwachung des Betriebes von Siedlungsabfalldeponien (Heft 56) aus dem Jahr 1999.
Orientierte sich der Leitfaden aus dem Jahr 1999 noch an den Anforderungen zur Eigenkontrolle der TA Siedlungsabfall (TASi Nr. 10.6.6), so wurde der vorliegende Leitfaden auf der Grundlage der Deponieverordnung, Anhang 5, Nr. 2 (Jahresbericht) erstellt und gliedert sich in folgende Themen:

  • Stammdaten
  • Auswertung der Messungen und Kontrollen sowie Darstellung der Ergebnisse
  • Erklärung zum Deponieverhalten
  • Auswertung zu angenommenen und abgegebenen Abfällen

Die Struktur des Leitfadens lehnt sich somit an den inhaltlichen Aufbau des Anhangs 5 der Deponieverordnung an. Als umfassendes Informationsdokument soll der Jahresbericht ein eigenständig lesbares Gesamtwerk sein und alle geforderten Informationen, Erkenntnisse und Bewertungen zusammenfassend darstellen.

Fachanwendung  Grundwasserdatenbank  und  Deponie  (GWDB+D)

In Baden-Württemberg wurde in einem Kooperationsverbund zwischen dem Umweltministerium des Landes, der LUBW, der Datenzentrale Baden-Württemberg und den Stadt- und Landkreisen die Entwicklung und Nutzung einer elektronischen Datenbank – „Fachanwendung  Grundwasserdatenbank  und  Deponie  (GWDB+D)“ vereinbart, in der die beteiligten Kooperationsmitglieder (Deponiebetreiber) die Möglichkeit haben, ihre Daten, Messergebnisse und Auswertungen elektronisch zu erfassen und im Rahmen des Deponiejahresberichtes an die zuständigen Überwachungsbehörden zu senden. Selbst die im Deponiejahresbericht erforderliche individuelle Bewertung der Messergebnisse und Erklärung zum Deponieverhalten kann als digitales Dokument in der Übermittlung integriert werden und somit der Deponiejahresbericht digital an die Behörde geliefert werden.

Grundlage der Auswertungen und Diagramme in der GWDB+D Anwendung bilden die in dem „Leitfaden zur Überwachung von Deponien der Klassen I – III“ erarbeiteten Musterdiagramme, die somit in die Fachanwendung GDWB+D implementiert wurden. Die LUBW bekommt diese Auswertungen und Messdaten auch zur Verfügung gestellt, um damit deponiespezifische Auswertungen in Baden-Württemberg vornehmen zu können.