Einführung der neuen Anwendung KompVz BW

 

Zum 01.01.2026 tritt die novellierte Kompensationsverzeichnis-Verordnung (KompVzVO) in Kraft. Um fortan alle Angaben gemäß dieser Verordnung erfassen zu können, wird eine neu entwickelte Anwendung eingeführt. Diese wird zum 12.01.2026 in Betrieb genommen und löst die bestehende Internetanwendung „Kompensationsverzeichnis & Ökokonto“ ab. Durch die Einführung dieser Anwendung wird es bereits im 4. Quartal 2025 zu Einschränkungen bei der Nutzung der bestehenden Anwendung kommen, die sich aus technischen Gründen leider nicht vermeiden lassen. Mit der Inbetriebnahme der neuen Anwendung wird die alte Anwendung deaktiviert und kann dann nicht mehr über das Internet abgerufen werden. 

Bitte beachten Sie folgende organisatorische Hinweise:

 

Übergangsphase zur Migration von Bestandsdaten aus der bestehenden Internetanwendung „Kompensationsverzeichnis & Ökokonto“

Die neue KompVzVO sieht vor, dass die Bestandsdaten aus der bisherigen Anwendung in den Abteilungen „Eingriffskompensation Naturschutzrecht“ und „Ökokonto Naturschutzrecht“ von der LUBW bis zur Inbetriebnahme in die neue Anwendung migriert werden. Die Datenmigration wird alle Vorgänge umfassen, die bis zum 19.12.2025 in diesen beiden Abteilungen der bestehenden Internetanwendung „Kompensationsverzeichnis & Ökokonto“ verzeichnet sind. Verzeichnet sind die Vorgänge, denen die untere Naturschutzbehörde zugestimmt oder die diese selbst oder eine Zulassungsbehörde eingetragen hat und die öffentlich einsehbar sind. Bis zum 19.12.2025 bleibt es weiterhin möglich, in der bestehenden Anwendung Entwürfe anzulegen. Ebenso bleibt es möglich, den Umsetzungsbeginn von Ökokonto-Maßnahmen anzuzeigen.
Ökokonto-Anträge, die bis zum 19.12.2025 noch offen sind, werden nicht in die neue Fachanwendung KompVz BW migriert und müssen ggf. nach Inbetriebnahme der neuen Anwendung erneut gestellt werden. Sollte ein Zustimmungsbescheid zu einer Ökokonto-Maßnahme während der Übergangsphase vom 19.12.2025 bis zur Inbetriebnahme der neuen Anwendung erlassen werden, wird das Datum bei der nachträglichen Erfassung zugunsten des Maßnahmenträgers auf Anfrage durch die Anwendungsadministratoren korrigiert. Um eine erneute Erfassung zu erleichtern, empfiehlt es sich, betroffene Datensätze rechtzeitig im pdf-Format aus der bestehenden Internetanwendung „Kompensationsverzeichnis & Ökokonto“ zu exportieren.

Um den Verlust bereits angelegter Vorgänge und Entwürfe gering zu halten, empfehlen wir, ab dem 20.10.2025 keine neuen Vorgänge mehr in die bestehenden Internetanwendung „Kompensationsverzeichnis & Ökokonto“ einzustellen und die noch offenen, bereits eingestellten Vorgänge möglichst bis zum 19.12.2025 abzuarbeiten. 

 

Öffentlich einsehbare Kompensationsplattform

Bereits seit Herbst 2024 ist die neue öffentliche Kompensationsplattform zentral über den Karten- und Datendienst der LUBW abrufbar, bislang mit den Datensätzen aus den Abteilungen „Eingriffskompensation“ und „Ökokonto“. Künftig erfolgt die öffentliche Einsichtnahme in das Kompensationsverzeichnis ausschließlich über diesen zentralen Kartendienst. Die bisher nach Land- und Stadtkreisen einzeln abrufbaren Verzeichnisse werden mit der Abschaltung der alten Anwendung nicht mehr abrufbar sein. 

 

Zugang zur neuen Fachanwendung KompVz BW

Maßnahmenträger:
Alle in der bestehenden Anwendung registrierten Ökokonto-Maßnahmenträger erhalten in der Zeit vom 19.12.2025 bis zum 12.01.2026 eine Einladungs-E-Mail mit einem Link, über den sie ihren neuen Account aktivieren können. Der Aktivierungslink ist zeitlich begrenzt gültig. Maßnahmenträger werden daher gebeten zu diesem Zeitpunkt ihren Posteingang sowie ggf. auch ihren Spam-Ordner zu überprüfen.

Naturschutzverwaltung:
Die Naturschutzverwaltung wurde in einem Hinweisschreiben des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg vom 11.09.2025 (AZ: UM71-8830-38/30/3) gebeten, vorab Nutzeraccounts für die neue Fachanwendung zu beantragen. Diese vorab angemeldeten Accounts erhalten bereits am Tag der Inbetriebnahme der Anwendung einen Zugang. Alle späteren Anträge zur Einrichtung eines Accounts werden nach Eingangsdatum bearbeitet.

Vorhabenträger, Zulassungs- und Genehmigungsbehörden:
Mit der Einführung der neuen Fachanwendung KompVz BW ab dem 12.01.2026 können Zulassungs- und Genehmigungsbehörden einen neuen Zugang beantragen. Alle relevanten Informationen hierzu finden Sie auf der künftigen Startseite der Anwendung KompVz BW.

 

Unterstützungen bei technischen Fragen und Problemen

Für den Betrieb der neuen Anwendung wurde ein Funktionspostfach mit der Adresse kompvz@lubw.bwl.de eingerichtet, an das Sie sich bei Fragen und Problemen zur Anwendung sowie Verbesserungsvorschlägen wenden können.

 

Schulungen zur Einführung der neuen Fachanwendung

Mit Inbetriebnahme der neuen Anwendung KompVz BW werden alle relevanten Funktionen in einem digitalen Handbuch erläutert und den Nutzenden bereitgestellt. Ebenfalls werden zu Beginn des Jahres 2026 Schulungen für die nachgeordneten Behörden und externe Nutzende angeboten. Die dazugehörigen Anmeldemöglichkeiten werden zeitnah veröffentlicht.

Voraussichtlich werden nicht alle geplanten Funktionen der Anwendung ab dem ersten Tag voll funktionstüchtig sein, der Entwicklungsprozess der Anwendung wird zunächst stetig fortgesetzt. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.