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null Von Rot Richtung Grün

Die Sand-Silberscharte wechselt dank des Artenschutzprogramms die Farbe

Bild: LUBW_Waitzmann
Bild: LUBW_Waitzmann
26.07.2018

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg  zeigten beim heutigen Vor-Ort-Termin in den Sandhausener Dünen am Beispiel der Sand-Silberscharte (Jurinea cyanoides) wie das Artenschutzprogramm und die Artenhilfskonzepte für ausgewählte Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Arten maßgeblich zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen.

„Es lohnt sich, mit passgenauen Programmen etwas für den Schutz bedrohter Arten zu tun. Die Sand-Silberscharte zeigt uns, dass wir damit erfolgreich sein können“, sagte Umweltstaatssekretär Andre Baumann beim Besuch des Naturschutzgebiets. „Wir müssen uns in den nächsten Jahren und Jahrzehnten kontinuierlich und intensiv um die biologische Vielfalt kümmern, um die Lebensgrundlagen für Pflanzen, Tiere und Menschen zu erhalten. Das Artenschutzprogramm des Landes ist dabei ein ganz wichtiges Instrument.“

Die Sandhausener Dünen beherbergen die seltene Sand-Silberscharte, die innerhalb der EU nur in Deutschland und Tschechien vorkommt. Daraus leitet sich die besondere Verantwortung Baden-Württembergs für diese Pflanze ab. Entsprechend wurde die Sand-Silberscharte in die Anhänge der FFH-Richtlinie aufgenommen.

Beim letzten Bericht an die EU im Rahmen der Fauna-Flora-Habitat (FFH) Erhebungen im Jahr 2013 wurde der Erhaltungszustand für die Sand-Silberscharte für Baden-Württemberg noch mit rot bewertet. „Das Ziel der FFH-Richtlinie ist es, alle Arten und Lebensraumtypen in einem günstigen, d. h. grünen, Erhaltungszustand zu bewahren oder eben diesen mit geeigneten Maßnahmen wiederherzustellen“, erläutert Eva Bell, Präsidentin der LUBW.

In diesem Jahr konnte die LUBW an das Bundesamt für Naturschutz für Baden-Württemberg den Zustand der Sand-Silberscharte mit gelb melden. „Wir sind überzeugt, bei der Sand-Silberscharte den Erhaltungszustand wieder auf grün stellen zu können, wenn auch nicht ad hoc von heute auf morgen“, so Bell. „Diesen Erfolg verdanken wir nicht zuletzt dem Artenschutzprogramm des Landes. Hier arbeitet die gesamte Naturschutzverwaltung mit ihren Arten-Fachleuten, insbesondere mit den Kommunen, dem ehrenamtlichen Naturschutz und vor allem den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern eng zusammen.“

Beim Rundgang durch die Dünen stellten der Sandhausener Bürgermeister Georg Kletti und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LUBW und des Regierungspräsidiums Karlsruhe die Besonderheiten im Gebiet und die bisherigen und zukünftigen Maßnahmen vor.

Die bisher umgesetzten Pflegemaßnahmen für die Sand-Silberscharte kommen auf der  „Sandhausener Düne-Pferdstrieb“ auch anderen sehr seltenen Tier- und Pflanzenarten der kargen Sandstandorte dort zu Gute, wie beispielsweise der Sand-Radmelde (Bassia laniflora), der Blaugrauen Kammschmiele (Koeleria glauca) oder dem Kegelfrüchtigen Leimkraut (Silene conica).

 

Hintergrundinformation

Die Vorkommen der Art in den Sandmagerrasen der Sandhausener Dünen zählen zu den bedeutendsten Vorkommen in Baden-Württemberg und in Deutschland. Auch deshalb sind die Dünen Teil des europaweiten Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“. Diese Flächen stehen seit viele Jahre in Konkurrenz zum hohen Flächenbedarf der wirtschaftlich prosperierenden Rheinebene und dienen zugleich als Naherholungsraum.  Durch Ausweisung als Naturschutzgebiet konnte das Gebiet rechtlich geschützt werden, Besucher können das Gebiet dennoch auf den offiziellen Wegen für die Erholung nutzen.

Artenschutzprogramm

Das Artenschutzprogramm des Landes Baden-Württemberg ist seit 1992 als gesetzliche Aufgabe im Naturschutzgesetz des Landes verankert. Es dient insbesondere dem Schutz der nach den Roten Listen hochgradig gefährdeten oder vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Durch die Umsetzung artspezifisch angepasster Pflegemaßnahmen vor Ort und Dokumentation der Bestandsentwicklung soll der Abwärtstrend der biologischen Vielfalt gestoppt werden und eine nachhaltige Aufwärtsspirale für die seltensten Arten im Land erreicht werden.

FFH-Richtlinie

Die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft (FFH-Richtlinie, 92/43/EWG) ist seit dem 5. Juni 1992 in Kraft und liegt seit dem 01.01.2007 in konsolidierter Fassung vor. Ziel ist die Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten. Sie bildet zusammen mit der Vogelschutzrichtlinie die Grundlage für das europäische Schutzgebietssystem „Natura 2000“. Nach der FFH-Richtlinie müssen die Mitgliedsstaaten alle 6 Jahre über den Erhaltungszustand der Schutzgüter berichten.

Schon vor 25 Jahren hat sich die LUBW mit dem Schutz der Sandlebensräume und der Sand-Silberscharte beschäftigt. Eine umfassende Monographie zu den Sandhausener Dünen ist vor fast 25 Jahren als Veröffentlichung von der damaligen LfU herausgegeben worden. Sie dokumentiert sehr gut die Schutzbemühungen und die vielen unterschiedlichen Maßnahmen, die nötig waren, um die Grundlagen für einen erfolgreichen Schutz der beiden wichtigsten Binnendünen im Land mit ihrer Fauna und Flora zu legen, die heute endlich Blüten tragen.

 

Weiterführende Informationen finden Sie auf den folgenden Webseiten:

Artensteckbriefe allgemein:

https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/artensteckbriefe

Artensteckbrief Sand-Silberscharte (Jurinea cyanoides):

https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/documents/10184/399639/jur_cya_end.pdf/894a46a8-ef6e-400f-a8c5-0371f8f072dd

Artenschutzprogramm:

https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/arten-und-biotopschutzprogramm

 

Faltblatt Artenschutzprogramm:

pd.lubw.de/34256

Übersichtsgrafik Erhaltungszustand FFH-Arten 2013:

https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/documents/10184/166603/auswertung_arten_prozent_2013.pdf/e305b9e9-0631-45de-8e63-9490d6f33280

Geschützte Arten in Baden-Württemberg:

https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/geschuetzte-arten

Rote Listen Tier- und Pflanzenarten Baden-Württemberg:

https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/rote-listen

Faltblatt Rote Listen:

https://pd.lubw.de/18381

Rückfragen
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de