Rote Listen und Artenverzeichnisse

Rote Listen informieren über gefährdete, verschollene und ausgestorbene Tier- und Pflanzenarten Baden-Württembergs. Sie erfüllen darüber hinaus meist auch die Funktion von Artenverzeichnissen, die alle in Baden-Württemberg vorkommenden Arten der Artengruppe aufführen, auch nicht gefährdete Arten. In manchen Fällen gibt es neben der Roten Liste auch separate Artenverzeichnisse, so z. B. die Florenliste bei den Farn- und Blütenpflanzen.

Rote Listen geben Auskunft über den Gefährdungsgrad einzelner Arten und beziehen sich immer auf ein bestimmtes Gebiet wie beispielsweise ein Bundesland oder einen Naturraum.

Auch wenn Rote Listen kein juristisches Element sind und der Schutzstatus einer Art nicht aus ihnen hervorgeht, so sind sie für den Naturschutz doch unverzichtbar. Der Auftrag zur Erstellung der Listen ist daher im Landesnaturschutzgesetz (§39 NatSchG) verankert.

Rote Listen dienen...

  • der Information von Öffentlichkeit und Behörden über die Gefährdung einzelner Tier- und Pflanzenarten
  • der Prioritätensetzung im Arten- und Biotopschutz
  • als Entscheidungshilfen bei der Landschafts- und Eingriffsplanung
  • als Argumentationshilfe bei Schutzgebietsausweisungen
  • als Entscheidungshilfe für den rechtlichen Schutz von Arten

Erstellt werden sie von sachkundigen Spezialisten und Wissenschaftlern und müssen in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden.

In der Rote Liste werden zehn Rote Liste-Kategorien unterschieden: 0 (ausgestorben oder verschollen), 1 (vom Aussterben bedroht), 2 (stark gefährdet), 3 (gefährdet), G (Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt), R (extrem seltene Art oder Art mit geographischer Restriktion), D (Daten defizitär), V (Vorwarnliste), * (nicht gefährdet) und ◊ (nicht bewertet). Bei der Auswertung der Roten Liste wird wie folgt vorgegangen: 

Bestandsgefährdete Arten: 1, 2, 3, G
Ausgestorben oder bestandsgefährdet: 0, 1, 2, 3, G
Rote Liste insgesamt: 0, 1, 2, 3, G, R
(noch) nicht gefährdet: D, V, *, ◊

Somit umfassen die Kategorien 0, 1, 2, 3 u. G ausgestorbene oder bestandsgefährdete Arten und bilden zusammen mit R die Arten der Rote Liste.