EU-Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten

Mit Neobiota wird die Gruppe von Tier- und Pflanzenarten umschrieben, die nach der Entdeckung Amerikas (1492) beabsichtigt oder unbeabsichtigt erst durch den Einfluss des Menschen wie Handel und Verkehr zu uns gekommen sind, somit als gebietsfremd eingestuft werden.

Lassen diese Arten unerwünschte Auswirkungen auf die Umwelt (andere Arten, Lebensgemeinschaften oder Biotope) oder die Gesundheit des Menschen erkennen, werden sie zudem als „invasiv“ bezeichnet.

Invasive Arten tragen durch verschiedene Mechanismen zur Gefährdung der Biologischen Vielfalt bei. Sie können in direkte Konkurrenz um Lebensraum und Ressourcen mit einheimischen Arten treten, diese verdrängen oder agieren als Fressfeinde. Darüber hinaus fungieren manche invasive Arten auch als Überträger von Krankheiten.

Im Mittelpunkt der EU-Verordnung (EU) Nr.1143/2014 vom 22. Oktober 2014 (Abl. EU L 189/4) steht eine Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (sogenannte Unionsliste). Ein abgestuftes System von Prävention, Früherkennung, sofortiger Beseitigung und Kontrolle für Arten in einer frühen Phase der Invasion (Arten nach Art. 16) sowie Management bereits weit verbreiteter invasiver Arten (Arten gem. Art. 19) ist in der Verordnung im Umgang mit diesen Arten vorgesehen. Auch die Beteiligung und Information der Öffentlichkeit sind wesentliche Bestandteile der Verordnung.

Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Managementmaßnahmenblättern für die Arten Flieder-Knöterich (Koenigia polystachya) und Schwarzer Zwergwels (Ameiurus melas)

Auf Grund von Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten vom 22. Oktober 2014 ist gemäß § 40f Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 42 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu den nach § 40e BNatSchG vorgesehenen Managementmaßnahmen für die in Deutschland weit verbreiteten Arten durchzuführen. Mit Artikel 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2022/1203 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 zwecks Aktualisierung der Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung vom 12. Juli 2022 wurden die beiden Arten Flieder-Knöterich (Koenigia polystachya) und Schwarzer Zwergwels (Ameiurus melas) zu dieser Liste hinzugefügt (sog. „vierte Unionsliste“).

Die Entwürfe dieser bundesweit einheitlichen Managementmaßnahmenblätter für diese beiden Arten sowie weitere Erläuterungen und Hintergrundinformationen liegen vom 09.10.2023 bis einschließlich 09.11.2023 öffentlich zur kostenlosen Einsichtnahme aus.

Die ausgelegten Unterlagen können während des genannten Zeitraums im bundesweiten Anhörungsportal unter https://www.anhoerungsportal.de/ eingesehen und abgerufen werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, eine Einsichtnahme der Unterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung in der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Griesbachstraße 1, 76185 Karlsruhe vorzunehmen. Termine können per E-Mail über invasivearten@lubw.bwl.de vereinbart werden.

Zu den Entwürfen der Managementmaßnahmenblätter kann bis zum Ablauf des 11.12.2023 Stellung genommen werden. Elektronische Stellungnahmen sollen vorzugsweise direkt über das genannte Anhörungsportal der Bundesländer erfolgen. Zusätzlich besteht aber die Möglichkeit, persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung, per elektronischer Post über invasivearten@lubw.bwl.de oder schriftlich in Papierform an LUBW, Referat 25.1, Postfach 10 01 63, 76231 Karlsruhe unter Angabe des Betreff „Stellungnahme 4. Unionsliste invasive Arten“ Stellung zu nehmen. Mit Ablauf der Anhörungsfrist sind alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Entwurf Managementmaßnahmenblatt Flieder-Knöterich; (pdf, barrierefrei)

Entwurf Managementmaßnahmenblatt Schwarzer Zwergwels; (pdf, barrierefrei)

Entwurf Länderspezifische Anlage zur Verbreitung; (pdf, barrierefrei)

Weitere Informationen

Schon vorliegende Ergebnisse (Endfassungen bisheriger Managementmaßnahmenblätter) sind unter dem Menüpunkt "2. Management" aufgeführt.

Seit Mai 2023 haben wir eine Meldeplattform für die Asiatische Hornisse eingerichtet. Neben allgemeinen Informationen zu dieser Art können Sie uns Funde von Tieren oder Nestern aus Baden-Württemberg direkt über unsere Online-Eingabe oder per mobiler App melden. Sie tragen mit Ihren Meldungen dazu bei, unsere Kenntnis über die Ausbreitung der Art zu verbessern und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Die zwischen den Bundesländern abgestimmten Managementmaßnahmenblätter zu den Arten der Unionsliste stehen nachfolgend als pdf-Dateien zur Verfügung.

Allgemeine Informationen zu den Managementmaßnahmenblättern finden sich im Vorblatt (Stand 18.09.2023).

 

Vorblatt (pdf; 0,1 MB)

Bisam - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB)

Blaubandbärbling – Mangement- und Maßnahmenblatt_05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,1 MB)

Brasilianisches Tausendblatt – Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB)

Buchstaben-Schmuckschildkröte  –  Management- und Maßnahmenblatt_03_2018, pdf, barrierefrei (pdf; 0,1 MB)

Chinesische_Wollhandkrabbe – Management- und Maßnahmenblatt_05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB)

Drüsiges Springkraut - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB)

Gelbe Scheinkalla – Management- und Maßnahmenblatt 03_2018, pdf, barrierefrei (pdf; 0,1 MB)

Gewöhnliche Seidenpflanze - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB)

Götterbaum - Management- und Maßnahmenblatt 05_2021, pdf, barrierefrei (pdf; 0,2 MB)

Großblütiges Heusenkraut – Management- und Maßnahmenblatt 03_2018, pdf, barrierefrei (pdf; 0,1 MB)

Großer Wassernabel – Management- und Maßnahmenblatt 03_2018, pdf, barrierefrei (pdf; 0,1 MB)

Invasive Krebsarten – Management- und Maßnahmenblatt_05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB)

Marderhund - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB)

Nilgans - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB)

Nordamerikanischer Ochsenfrosch – Management- und Maßnahmenblatt 03_2018, pdf, barrierefrei (pdf; 0,1 MB)

Nutria – Management- und Maßnahmenblatt_03_2018, pdf, barrierefrei (pdf; 0,1 MB)

Riesen-Bärenklau - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB)

Schmalblättrige Wasserpest - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB)

Sibirisches Streifenhörnchen –  Management- und Maßnahmenblatt 03_2018, pdf, barrierefrei (pdf; 0,1 MB)

Sonnenbarsch - Management- und Maßnahmenblatt 05_2021, pdf, barrierefrei (pdf; 0,2 MB)

Verschiedenblättriges Tausendblatt - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB)

Waschbär  Management- und Maßnahmenblatt 03_2018, pdf, barrierefrei (pdf; 0,1 MB)

Wechselblatt-Wasserpest  – Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB)

Gesamtdownload der Management- und Maßnahmenblätter (pdf; 6 MB)

Nach Art. 8 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 sind Genehmigungen im Internet unverzüglich zu veröffentlichen. Die Bekanntgabe folgender Angaben ist zwingend: Artname, Anzahl oder Volumen der Exemplare, Zweck der Genehmigung, Code der Kombinierten Nomenklatur (KN-Code).

 

Nachfolgend die durch die Naturschutzverwaltung des Landes erteilten Genehmigungen:

Art Menge Zweck KN-Code Datum
Lithobates catesbeianus (Nordamerikanischer Ochsenfrosch)  4 Tiere  Forschung  ex 0106 90 00  04.01.2017
Eichhornia crassipes (Wasserhyazinthe)  150 dm²  Forschung  ex 0602 90 50  09.03.2018
Lithobates catesbeianus (Nordamerikanischer Ochsenfrosch)  14 Tiere  Forschung  ex 0106 90 00  12.06.2019
Marmorkrebs (Procambarus virginalis)  180 Tiere  Forschung  ex 0306 29 10  27.07.2021
Lithobates catesbeianus (Nordamerikanischer Ochsenfrosch) 3900 Tiere  Forschung  ex 0106 90 00  24.03.2022

 

Bezüglich Arten der Unionsliste wenden Sie sich bitte an Ihr entsprechendes Regierungspräsidium: