Arten-Wissen

Kenntnisse über Arten sind als Basis für fundierte Konzepte, Leitlinien und Empfehlungen zu artenschutzrelevanten Fragestellungen bei Maßnahmenplanungen und bei Eingriffen unabdingbar. Ohne Arten-Wissen ist kein Artenschutz möglich.

Die Roten Listen informieren über gefährdete, verschollene und ausgestorbene Tier- und Pflanzenarten Baden-Württembergs. Rote Listen werden unabhängig vom gesetzlichen Schutzstatus landes- und bundesweit für zahlreiche Artengruppen erstellt.

Eine Reihe von rechtlichen Regelungen und Konventionen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene führten zur Unterschutzstellung von Tier- und Pflanzenarten. Neben dem allgemeinen Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen werden im Bundesnaturschutzgesetz auch besonders und streng geschützte Arten definiert. Listen der in Baden-Württemberg vorkommenden besonders und streng geschützten Arten verschiedener Artengruppen können heruntergeladen oder online eingesehen werden.

Zu den Arten der FFH-Richtlinien liefern Artensteckbriefe weitere Informationen. Eine kurze Beschreibung sowie Auskünfte zu Verbreitung und Gefährdungen werden auf der Seite der LUBW zur Verfügung gestellt.