Fachinformationen

Auf diesen Internetseiten finden Sie zusammenfassende Informationen und Hintergründe zu speziellen und aktuellen Themen des Technischen Arbeitsschutzes. Dabei sind die Inhalte eigener Fachveranstaltungen berücksichigt und werden jeweils mit dargestellt.

Ein systematisch organisierter Arbeitsschutz trägt wesentlich dazu bei, innerbetriebliche Abläufe und Verantwortlichkeiten zu optimieren. Dadurch wird die Sicherheit der Beschäftigten verbessert und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt.

Während große Betriebe oftmals über eine wirksame Arbeitsschutzorganisation oder ein Arbeitsschutzmanagement-System verfügen, sind insbesondere kleine und mittlere Betriebe durch die Fülle der Regelungen überfordert. Eine Orientierung geben die Bausteinen des GDA Orgacheck, einer gemeinsamen Aktion der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden und der Unfallversicherungsträger.
 

Bei einer Begasung wird ein Raum mit einem Begasungsmittel geflutet, um Schädlinge zu bekämpfen. Da es sich hierbei in der Regel um giftige Gase handelt, sind besondere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Diese sind unter anderem in der Gefahrstoffverordnung genannt. Üblich sind Begasungen bei der Lagerung von organischen Materialien (Getreide- und Siloanlagen), aber auch zur Schädlingsbekämpfung in Dachstühlen, Getreidemühlen oder Transportcontainern.
 

Die Beifuß-Ambrosie (Ambrosia artemisifolia) besitzt das weltweit stärkste Pollenallergen. Dadurch können beim Menschen allergische Erkrankungen der Atemwege (Heuschnupfen, Atembeschwerden, Asthma) und der Haut (Kontaktekzem) hervorgerufen werden. Wegen dieses großen allergenen Potentials und der zunehmenden Verbreitung rückt die Bekämpfung der Beifuß-Ambrosie zunehmend in den Vordergrund.

Die wirkungsvolle manuelle Bekämpfung von Ambrosia-Arten gelingt nur innerhalb bestimmter Vegetationszeiträume. Hierbei sind jedoch zur Vermeidung von Gesundheitsbeschwerden bestimmte Schutzmaßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz zu beachten. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung sind praktikable organisatorische, technische oder persönliche Schutzmaßnahmen in Erwägung zu ziehen.

Brand- und Explosionsgefahren, die durch explosionsfähige Atmosphären verursacht werden, sind sowohl nach Gefahrstoffverordnung als auch nach der Betriebssicherheitsverordnung vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu bewerten. Das Ergebnis dieser Ermittlungen ist in Form eines Explosionsschutzdokumentes zu dokumentieren, dessen Gültigkeit ist regelmäßig zu überprüfen und bei Änderungen des Betriebszustandes zu aktualisieren.

Das Explosionsschutzdokument gibt unter anderem Auskunft über:

  • die Ermittlung und Bewertung der Explosionsrisiken
  • Einteilung der Arbeitsbereiche in Zonen
  • getroffene (angemessene) Maßnahmen
  • Bereiche, in denen Mindestvorschriften gelten


Hinweise zur Erstellung von Explosionsschutzdokumenten für fachkundige Personen wurden im Rahmen einer von LUBW und IHK Karlsruhe gemeinsam veranstalteten Fachveranstaltung "Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen" am 12.07.2007 vorgestellt.

Vortragsfolien „Praktikable Erstellung von Explosionsschutzdokumenten auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung“ (pdf; 170 KB)

Gefahrstoffe sind chemische Stoffe oder Zubereitungen (Gemische), die entsprechend ihrem Gefährdungspotential eingestuft sind. Diese Einstufung ist EU-weit harmonisiert. Die Gefährlichkeit einer Zubereitung bzw. eines Gemisches wird seit 01. Juni 2015 durch neue Gefahrenpiktogramme und H- und P-Sätze angegeben. Stoffe werden bereits seit 01. Dezember 2010 nach der CLP-Verordnung durch neue Piktogramme und H- und P-Sätze gekennzeichnet. Die Kennzeichnungen sind auf der Verpackung gut sichtbar anzubringen. Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind spezielle Präventionsmaßnahmen einzuhalten.

Weitere Informationen:

Eine Handlungshilfe zur Umsetzung der Gefahrstoffverordnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ohne Arbeitsplatzgrenzwert stellt das Einfache Maßnahmenkonzept für Gefahrstoffe (EMKG) dar.
Das von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) konzipierte Maßnahmenkonzept hilft beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung, bei der Zuordnung der Schutzstufen nach der Gefahrstoffverordnung und der Auswahl geeigneter Arbeitsverfahren. Zusätzlich macht es ggf. einen notwendigen sicherheitstechnischen oder arbeitsmedizinischen Bedarf deutlich.
Das EMKG richtet sich an fachkundige Personen für die Gefährdungsbeurteilung insbesondere in Klein- und Mittelunternehmen.
 
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist eine Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen in der deutschen Arbeitsschutz-Gesetzgebung. Die zugehörige Verordnungsermächtigung ist im Chemikaliengesetz (ChemG) enthalten. Seit 2005 ist auch das Arbeitsschutzgesetz gesetzliche Grundlage für die GefStoffV.

Die Gefahrstoffverordnung wurde 1986 erstmals erlassen und seitdem mehrmals geändert:
  • 1993 durch den Erlass einer eigenständigen Chemikalien-Verbotsverordnung
  • 1999 durch die Einführung der gleitenden Verweistechnik für EG-Binnenmarktrichtlinien
  • 2005 durch Umsetzung der EG-Richtlinie 98/24/EG (Gefahrstoff-Richtlinie) in deutsches Recht. Eine wichtige Neuerung gegenüber der vorherigen GefStoffV war die neue Gefährdungsbeurteilung und das Schutzstufenmodell. Mit dem Inkrafttreten der GefStoffV 2005 wurde ein neues gesundheits-basiertes Grenzwertkonzept eingeführt, deshalb haben die ehemaligen Technischen Richtkonzentrationen (TRK-Werte) keine Rechtsgrundlage mehr. Die neuen gesundheitsbasierten Arbeitsplatzgrenzwerte werden als AGW ausgewiesen.
  • 2010 durch Umsetzung der REACH-Verordnung (EG/1907/2006) und der CLP-Verordnung (EG/1272/2008) in nationales Recht

Weitere Informationen:
 

Optische Strahlung gehört zum Bereich der nicht-ionisierenden Strahlung. Sie ist ein Teil des elektromagnetischen Spektrums und umfasst die Bereiche

  • Infrarot (IR)
  • Sichtbares Licht (VIS)
  • Ultraviolett (UV)


Die Strahlung kann sowohl positive als auch negative Wirkungen hervorrufen. Entsprechend den unterschiedlichen Wirkmechanismen gelten unterschiedliche Grenzwerte. Gegebenenfalls sind angemessene Schutzmaßnahmen zu treffen.

Weitere Informationen:
 

Synthetische Partikel bzw. Plättchen, Fasern oder Drähte mit dem Zusatz "Nano" sind künstlich hergestellte Teilchen, deren Größe in mindestens einer Dimension typischerweise zwischen 1 und 100 nm liegt. Aufgrund ihrer Kleinheit weisen sie spezielle Eigenschaften auf. Derartige Partikel können bei Verbrennungsprozessen oder durch Industrieabgase als so genannte "ultrafeine Partikel" in die Umwelt gelangen. Sie kommen jedoch auch natürlich vor und können dann z. B. durch Vulkanausbrüche oder Waldbrände freigesetzt werden.

Weitere Informationen:
 

Untersuchungen belegen den belasteten Gesundheitszustand pädagogischer Fach- und Leitungskräfte in Kindertageseinrichtungen (Kitas). Verglichen mit der deutschen Vergleichsbevölkerung weisen die dort Beschäftigten eine deutlich schlechtere subjektive Gesundheit auf. In ihrem Alltag sind sie aufgrund gesundheitlicher Probleme häufiger auf Dauer eingeschränkt. Muskel-Skelett-Erkrankungen, Erkrankungen der Atemwege, neurologische Erkrankungen und psychische Beeinträchtigungen sind weit verbreitet. Häufig wird ein psychovegetatives Erschöpfungssyndrom, also ein Burnout, ärztlich diagnostiziert. In vielen Fällen klagen die Beschäftigten über Rückenschmerzen, Nacken- und Schulterschmerzen und innere Unruhe. Auch leichte Ermüdbarkeit, Mattigkeit und übermäßiges Schlafbedürfnis sind häufig anzutreffen.

Mit diesem „fachlich wichtigen Thema der Gewerbeaufsicht“ - Sicherheit und Gesundheitsschutz in Kitas - sollen innerhalb von zwei Jahren bis zu 200 Kitas in Baden-Württemberg u. a. hinsichtlich Ergonomie, psychische Belastung, Fluchtwege und Qualität der Raumakustik überprüft werden. Die Gewerbeaufsicht wird dabei von der LUBW bei der Ermittlung der Lärmsituation und der Raumakustik durch Messung der Nachhallzeiten unterstützt.