Klärschlamm

In der Klärschlammverordnung vom 15. April 1992 (zuletzt geändert 31.August 2015) ist in §7 Absatz 8 eine jährliche Berichtspflicht der obersten Landesbehörden an den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit festgelegt. In Baden-Württemberg werden die Daten in einem Umweltinformationssystem eingegeben und zentral von der LUBW ausgewertet. Die LUBW erstellt einen Klärschlammbericht, der folgende Angaben enthält:

  • Gesamtes Klärschlammaufkommen in Baden-Württemberg
  • Klärschlammverwertung in der Landwirtschaft
  • Klärschlammanalysenwerte
  • Klärschlammbehandlung