Verwertung und Behandlung von Abfällen

Recycling beginnt im KopfBevor die Wertstoffe, die im Abfall enthalten sind, einem Recyclingverfahren zugeführt werden können, muss der Abfall behandelt werden. Diese Behandlung kann auf unterschiedliche Arten und Weisen erfolgen. Es wird zwischen einer stofflichen und einer energetischen Verwertung unterschieden, wobei die stoffliche Verwertung im Sinne der Abfallhierarchie höherwertiger ist und der energetischen Verwertung, sofern technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar, vorzuziehen ist.

Die Umsetzung der Abfall- und Kreislaufwirtschaft wird neben dem zentralen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) noch durch eine Vielzahl weiterer Gesetze und Verordnungen geregelt, welche die Gewerbeaufsicht Baden-Württembergs gebündelt zur Verfügung stellt. Daneben bietet die Abfallbilanz Baden-Württembergs, herausgegeben vom Umweltministerium Baden-Württemberg, einen umfassenden Überblick über den Stand der Abfall- und Kreislaufwirtschaft im Land. Über diesen Link gelangen Sie zu weiteren Datenquellen.

Kollage aus vier Bildern mit Ballen aus Pappe, abgedrehte Metallspäne, Ballen aus Kunststoffflaschen und Abfall aus GlasflaschenWertstoffe

Leichtverpackungen

Die Wertstoffe aus dem Gelben Sack oder der Wertstofftonne bestehen überwiegend aus Glas, Metall, Papier-Pappe-Kartonagen und unterschiedlichen Kunststoffen. Für diese Wertstoffe existieren unterschiedliche Recyclingverfahren die die Rückgewinnung und einen Einsatz als Sekundärrohstoff in einem erneuten Herstellungsprozess ermöglichen.

Über die Navigationsleiste gelangen Sie zu den ausführlichen Beschreibungen der einzelnen Recyclingverfahren für den jeweiligen Wertstoff. Oftmals sind diese Wertstoffe Teil einer Verpackung. Wie die einzelnen Wertstoffströme von der Sammlung über die Sortierung bis hin zur stofflichen oder energetischen Verwertung gelenkt werden legt die am 11. Februar 2025 veröffentlichte europäische Verordnung Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) mit einer 18-monatigen Übergangsfrist in allen EU-Mitgliedsstaaten fest. Sie ersetzt sowohl die EU-Verpackungsrichtlinie als auch das deutsche Verpackungsgesetz . Die meisten Pflichten und Anforderungen der PPWR gelten ab dem 12. August 2026.

Die unten stehende Tabelle gibt einen Überblick über die bereits bis zum 31.12.2025 geltenden Verwertungsquoten für Verpackungen, je nach Material. Im Jahr 2022 lagen die Verwertungsquoten bei Glas 80 %, Eisenmetall 87 %, Aluminium 64 %, Papier und Karton 86 %, Holz 30 %, Kunststoff 51 % (Quelle: Umweltbundesamt). Die von der PPWR  für 31.12.2025 geforderten Verwertungsquoten wurden bereits eingehalten.

  Verpackungsmaterial   Verwertungsquote  muss bis 31.12.2025  erreicht sein (EU-PPWR)                            Verwertungsquote muss bis 31.12.2030 erreicht sein (EU-PPWR) 
  Glas 70 % 75 %
  Eisenmetall 70 % 80 %
  Aluminium 60 % 65 %
  Papier, Pappe, Karton 75 % 85 %
  Holz 25 % 30 %
  Kunststoff 50 % 55 %

 

Zeitstrahl der Ziele der EU-PPWR:

12.08.2026:

  • Geltungsbeginn der PPWR nach 18-monatiger Übergangsfrist
  • Stoffliche Beschränkungen, einschließlich Grenzwerte für PFAS für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt
  • Erweiterte Herstellerverantwortung (wurde in Deutschland bereits in 2019 mit dem Verpackungsgesetz eingeführt)

12.08.2028

  • Kennzeichnung der industriellen Kompostierbarkeit und gegebenenfalls Eigenkompostierung von durchlässigen, biologisch abbaubaren Tee-, oder Kaffeenetzen, Getränkebeuteln sowie biologisch abbaubaren Verpackungen, verbunden mit den Hinweis "KEINE ENTSORGUNG IN DER UMWELT". (der biologische Abbau funktioniert nicht in der Umwelt sondern überwiegend unter den industriellen Bedingungen einer industriellen Kompostieranlage, bei der Möglichkeit der Eigenkompostierung ist die Verpackung zusätzlich gekennzeichnet)
  • Verbot von "Mogelverpackungen", überdimensionierten Verpackungen
  • Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie (keine Beschränkung auf Kunststoffbehältnisse)

01.01.2030

  • Einführung einer Rezyklateinsatzquote von Kunststoffrezyklaten aus Verbraucher-Kunststoffabfällen (keine industriellen Abfälle aus der Produktion) für Verpackungen
  • Wiederbefüllungsstationen (Lebensmittel, Kosmetik, flüssige Haushaltsprodukte) bei mehr als 400 m² Verkaufsfläche.
  • Transportverpackungen zu 40 % wiederverwendbar (Ausnahme: Verpackungen aus Pappe oder Karton)
  • Verbot von Einwegverpackungen in Hotels und der Gastronomie bei In-house-Verzehr

2. Wertstoffe in Haushaltsprodukten

Wichtige Wertstoffe stecken in all unseren Gegenständen im Alltag. Sie sind wichtige Rohstoffe für den Kreislauf der Materialien. Mit der Abgabe dieser Gegenstände auf dem Wertstoffhof leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz!

weitere Informationen zu den jeweiligen Wertstoffen bieten die einzelnen Unterkapitel.