Naturschutz

Windenergieanlagen wandeln die Energie des Windes in elektrische Energie um und tragen damit zum Klimaschutz bei. Bei ihrer Planung und Errichtung müssen jedoch die möglichen Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Natur berücksichtigt werden. Windenergieanlagen sind aus Naturschutzsicht nicht immer unbedenklich. Erhebliche Auswirkungen können Anlagen beispielsweise für Vögel und Fledermäuse haben, wenn diese bei Kollisionen verunglücken oder durch die Scheuchwirkung der drehenden Rotoren aus ihren Lebensräumen vertrieben werden. Durch die bauliche Anlage kann es zudem zur direkten flächenhaften Zerstörung von Lebensräumen kommen.

Wenn die Anlagenstandorte gut gewählt werden, treten vergleichsweise geringe Störwirkungen auf. Wegen der erhöhten Anforderungen gelten Flächen wie Nationalparks, Naturschutzgebiete und Kernzonen von Biosphärengebieten für Windenergieanlagen als Tabubereiche. Zusätzlich können in der Regional- und Bauleitplanung Vorsorgeabstände zu naturschutzrechtlich bedeutsamen Gebieten vorgesehen werden. Die LUBW erarbeitet Konzepte und Hinweise zur optimalen Standortwahl von Windenergieanlagen, damit unsere heimischen Tier- und Pflanzenarten geschützt werden und ihre Lebensräume intakt bleiben. Die von der LUBW entwickelten Standards tragen dazu bei, geltendes Naturschutzrecht bei der Planung von Windkraftanlagen zu berücksichtigen und mehr Planungssicherheit zu schaffen.

 

Rotmilan im Flug