Immissionsschutz
Windenergieanlagen verursachen Betriebsgeräusche und, aufgrund der Drehung des Rotors, einen bewegten Schatten, der belästigend wirken kann. Um Belästigungen so gering wie möglich zu halten, wird bei der Planung, Genehmigung und beim Betrieb der Anlagen auf ausreichende Abstände zur Wohnbebauung und die Einhaltung der geltenden Richtwerte für Lärm und Schattenwurf geachtet. So empfiehlt die Landesregierung für die Regional- und Bauleitplanung einen Vorsorgeabstand von 700 m zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten. Im Einzelfall können sich deutlich höhere, aber auch niedrigere Abstände ergeben.
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