Immissionsschutz
Windenergieanlagen wandeln die Energie des Windes in elektrische Energie um – ohne Abgase oder Abfälle. Bei ihrer Planung und Errichtung müssen jedoch die möglichen Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Natur berücksichtigt werden. So verursachen sie bei kräftigem Wind Betriebsgeräusche und an sonnigen Tagen einen bewegten Schatten. Um Belästigungen so gering wie möglich zu halten, wird bei der Planung und Genehmigung auf ausreichende Abstände zur Wohnbebauung und die Einhaltung der am Wohnort geltenden Lärmrichtwerte geachtet. So empfiehlt die Landesregierung für die Regional- und Bauleitplanung einen Vorsorgeabstand von 700 m zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten. Im Einzelfall können sich deutlich höhere, aber auch niedrigere Abstände ergeben.