KlimaG BW

Zum 06.08.2025 ist die Änderung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) zur Umsetzung der flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung sowie zur Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte in Kraft getreten.

Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

Informationen zum und der kommunalen Wärmeplanung finden Sie auf der Seite der KEA-BW.

Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte

Die Regelung der Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte dient der Umsetzung des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG). Durch die Konzepterstellung soll die Resilienz gegenüber den bereits eingetretenen und den zu erwartenden künftigen Auswirkungen des Klimawandels erhöht werden. Stadtkreise, Große Kreisstädte und Landkreise sind verpflichtet, Klimaanpassungskonzepte für ihr jeweiliges Gebiet zu erstellen. Landkreise sind darüber hinaus verpflichtet, Konzepte für die kreisangehörigen Gemeinden (außer Große Kreisstädte) zu erstellen. Klimaanpassungskonzepte bestehen aus einer Klimawirkungsanalyse, einer Betroffenheitsanalyse und einen auf die örtlichen Gegebenheiten bezogenen Maßnahmenkatalog.

Unterstützung für Kommunen

  • Die zur Konzepterstellung erforderlichen Daten finden Sie im Klimaatlas BW.
  • Es werden derzeit Handreichungen erarbeitet, die Sie hier finden.

Veranstaltungen

Es werden fachliche Informationsveranstaltungen für kommunale Mitarbeitende angeboten, die mit dem Thema betraut sind. 

Weitere Schulungen zur Erstellung der kommunalen Klimaanpassungskonzepte finden im Laufe des Jahres 2026 statt. Die Information dazu finden Sie hier.

Zum Herunterladen

Gesetz zur Änderung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg und weiterer Regelungen sowie Gesetz zu dem Abkommen zur Übertragung von weiteren Aufgaben auf das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) (GBL. 2025 Nr.77). Link