FAQ zum BNE-Förderprogramm

Sie haben Fragen zum Förderprogramm, zur Antragsstellung oder zur Projektabwicklung? 

In der FAQ-Liste haben wir Ihnen häufige Fragen und Antworten zusammengestellt. Bei weiteren Unklarheiten zögern Sie bitte nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.

 

Fragen rund um die Antragsstellung

Antragsberechtigt sind Körperschaften (z.B. Vereine, Stiftungen oder gGmbHs) mit Sitz in Baden-Württemberg, die vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind, sowie Kommunen, Kirchengemeinden und Bildungseinrichtungen aus Baden-Württemberg.

Die Förderrichtlinien schreiben vor, dass der Sitz des Vereins/der Organisation in Baden-Württemberg liegen muss.

Schon begonnene Projekte können nicht gefördert werden.

Das Antragsformular inkl. Kostenplan muss gemäß den voreingestellten Layout-Vorgaben ausgefüllt werden.

Lediglich die Anlagen „Aktueller Vereinsregisterauszug“ und „Aktueller Freistellungsbescheid“ sind zulässig. Dem Projektantrag dürfen keine weiteren Anlagen beigefügt werden.

Aktuell ist keine Antragsstellung möglich.

Bis die Anträge geprüft wurden und die Jury ihre Auswahl getroffen hat, vergeht Zeit. Erfahrungsgemäß können Sie im November/Dezember mit einer Zusage/Absage rechnen. Es ist daher sinnvoll, den Projektstart auf das kommende Jahr zu terminieren.

Bitte beachten Sie: Aktuell ist keine Antragsstellung möglich.

Bei Versand der E-Mail muss die „Einverständniserklärung“ (letzte Seite des Projektantrags) unterschrieben eingescannt und als E-Mail-Anhang beigefügt werden.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Outlook nutzen, ist es nicht möglich, das ausgefüllte Formular im Anhang zu öffnen. Bitte senden Sie die E-Mail dennoch an die vorgesehene Adresse. Sie können in Ihrem Postfach unter „Gesendete Elemente“ das Antragsformular einsehen und abspeichern.

Fragen zum Kostenplan

Eine Förderung ist nur möglich, wenn 20 % Eigenanteil (Eigenmittel inklusive Drittmittel) zur Verfügung stehen (siehe Ausschreibung Punkt 6 Absatz 2). Von den nachgewiesenen Gesamtausgaben werden 80 % als Zuwendung gefördert.

Drittmittel bzw. Leistungen Dritter sind weitere Förderungen/Spenden, die nicht aus öffentlichen Mitteln des Landes Baden-Württemberg stammen.

Bundesmittel, Spenden und weitere nicht öffentliche Mittel sind Drittmittel und können als Eigenanteil angerechnet werden.

Leistungen Dritter aus öffentlichen Mitteln aus Baden-Württemberg sind auf die Zuwendung anzurechnen. Die Zuwendung reduziert sich entsprechend.

Teilnahmegebühren und andere Einnahmen, die aus dem Projekt heraus generiert werden, sind im Finanzierungsplan unter „Einnahmen“ aufzuführen. Aus den Gesamtkosten abzüglich der Einnahmen ergeben sich die förderfähigen Gesamtkosten.

Förderfähige Personalkosten sind Projektpersonal- und Honorarkosten, die mit Verträgen / Rechnungen nachvollziehbar nachgewiesen werden können. Angestelltes Personal, welches beim Antragsstellenden über Projektverträge oder befristete Verträge beschäftigt ist, kann mit geeignetem Nachweis oder Vertrag anerkannt werden. Ohne geeignete Nachweise der tatsächlich angefallenen Kosten ist eine Anerkennung nicht möglich. Projektpersonal- und Honorarkosten werden nicht pauschal anerkannt.

Festangestelltes Geschäftsstellenpersonal sind Personen, die beim Antragsteller eine feste, unbefristete Anstellung haben (z. B. Sachbearbeitende, ProfessorInnen). Diese Personen können mit einer Pauschale von 20 % der gesamten förderfähigen Personalkosten des geförderten Projektes berücksichtigt werden (bei der Abrechnung wird dafür ein Stundennachweis mit Beginn und Ende / Stundensatz / Gesamtsumme / Unterschrift verlangt). Festangestelltes Geschäftsstellenpersonal kann also nur anerkannt werden, sofern Projektpersonal und Honorarkräfte abgerechnet werden.

Beispielrechnung:

  • Projektpersonal 10.000 €
  • Honorarkräfte   5.000 €
  • Förderfähige Personalkosten 15.000 € 
  • 20 % anerkanntes festangestelltes Geschäftsstellenpersonal = 3.000 € Pauschal mit Stundennachweis

Mit geeigneten Nachweisen (Mietverträge, Überweisungsbelege) können auch Kosten für im Rahmen der Durchführung des Projekts angemietete Räumlichkeiten anerkannt werden.  

Maximal 5 % der förderfähigen anerkannten Projektkosten können als allgemeine Geschäftskosten pauschal anerkannt werden (1.250 € dürfen nicht überschritten werden). Die Kosten müssen bereits im Kostenplan vorgesehen werden und bei Abrechnung in der Belegliste angegeben werden; ein Nachweis ist bei der Abrechnung nicht vorzulegen.

Beispielrechnung 1:

  • Als förderfähig anerkannte Projektkosten: 30.000 €
  • 5 % von 30.000 € = 1.500 €
  • 1.500 € > 1.250 €
  • Anerkannte allg. Geschäftskosten = 1.250 €

Beispielrechnung 2:

  • Als förderfähig anerkannte Projektkosten: 15.000 €
  • 5 % von 15.000 € = 750 €
  • 750 € < 1.250 €
  • Anerkannte allg. Geschäftskosten = 750 €

 

Fragen rund um die Abwicklung

Für eine Mittelanforderung (Teilauszahlung) nach ANBest-P füllen Sie das Formular aus und senden dieses per Mail an BNE-Foerderung@lubw.bwl.de.

Beachten Sie: Angefordert werden dürfen nur Zuschussbeträge, die unter Berücksichtigung der verfügbaren Eigenmittel und Einnahmen innerhalb der nächsten drei Monate für zuwendungsfähige Ausgaben benötigt werden. Ein Mittelabruf ist erst nach Verausgabung der Eigenmittel möglich.

Fragen rund um die Abrechnung

Bitte reichen Sie die Belegliste sowohl als PDF- als auch Excel-Datei ein.

Zum Nachweis der Kosten sind Belege in Form von bezahlten Rechnungen mit Auszahlungsnachweis (Überweisungsbeleg) vorzulegen.

Die Belege müssen die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben und Anlagen enthalten, die Ausgabebelege insbesondere die Zahlungsempfängerin oder den Zahlungsempfänger, Grund und Tag der Zahlung, den Zahlungsbeweis und bei Gegenständen den Verwendungszweck.

Alle Kosten müssen im Bewilligungszeitraum ausbezahlt werden.

Die Belege müssen – wie in der Belegliste angegeben – durchnummeriert werden.

Es müssen die gesamten Ausgaben (auch der Eigenanteil! (Eigenmittel und Drittmittel)!) nachgewiesen werden. Von den nachgewiesenen und zuwendungsfähigen Ausgaben können anteilig 80% als Zuwendung abgerechnet werden (bei höheren Gesamtausgaben wird nur die bewilligte Zuwendung ausbezahlt).

Die Zuwendung folgt dem Prinzip der Anteilsfinanzierung. Verringern sich die Kosten Ihres Projekts muss geprüft werden, ob die Fördersumme den Anteil von 80 % der förderfähigen Gesamtkosten übersteigt. In dem Fall ist eine entsprechende Verringerung der Zuwendung nötig. Auch muss geprüft werden, ob in Summe mit den Dritt- und Eigenmitteln eine Finanzierungssumme höher als die Gesamtkosten zustande kommt. Auch in diesem Fall ist eine Kürzung der Zuwendung nötig. Es erfolgt keine Überfinanzierung.

Beispielrechnung:

  • genehmigte förderfähige Gesamtkosten 30.000 €, Zuwendung (max. 80 %) -> 20.000 €
  • Kosten reduzieren sich auf 25.000 € -> keine Kürzung der Zuwendung nötig
  • Kosten reduzieren sich auf 24.000 € -> Kürzung der Zuwendung nötig -> 80% von 24.000 € -> 19.200 € (Reduktion um 800 €)

 

Erhöhen sich die Ausgaben im Laufe des Projekts, wird die Zuwendung nicht erhöht.

Die Abgabe des Verwendungsnachweises mit Belegen und Auszahlungsnachweisen, Sachbericht sowie erstellten Handreichungen, muss zwei Monate nach Projektlaufzeitende erfolgen. Dabei ist die vorgegebene Form einzuhalten.

Verwendungsnachweis, die zugehören Belege und Unterlagen können digital eingereicht werden. Bei Problemen aufgrund der Dateigröße wenden Sie gerne an die Ansprechpersonen der LUBW.

Für die Abrechnung des Projektpersonals müssen aussagekräftige Nachweise vorgelegt werden (z.B. Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, die im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt stehen).

Honorarkosten müssen mit Rechnungen und Kontonachweisen belegt werden.

Ehrenamtliche Leistungen können mit Auszahlungsnachweisen (bis 15 € / h) anerkannt werden.

Geschäftsstellenpersonal kann pauschal anerkannt werden. Bei der Abrechnung wird dafür ein Stundennachweis mit Name, Projekttitel, Leistung, Beginn und Ende / Stundensatz / Gesamtsumme / Unterschrift verlangt.

 

 

Die Pauschale ist unter 1.2 Ausgaben als gesonderter Posten (eigene Zeile) einzutragen.

Allgemeine Hinweise - Was ist sonst noch wichtig?

In diesem Zeitraum müssen das Projekt umgesetzt und die gesamten Kosten ausbezahlt werden. Nur mit geeigneten Belegen (Rechnungen, Kontobewegungen, mit Datum) nachgewiesenen Kosten können anerkannt werden.

Auf die Förderung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW ist in sämtlichen Dokumentationen/ Veröffentlichungen in Zusammenhang mit dem Projekt wie folgt hinzuweisen…“gefördert aus Mitteln der Glücksspirale des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW“. Das Landeswappen und das Glückspirale Logo sind zu verwenden. Landeswappen und Logo können auf Wunsch elektronisch von der LUBW übermittelt werden.

Mit Projektabschluss ist der LUBW der Sachbericht zu übersenden, sowie erstellte Handreichungen, Leitfäden und Dokumentation sowie ggf. Links zur digitalen Dokumentation zur Verbreitung und Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen.

Geeignete Projekte werden als best-practice Beispiele veröffentlicht. https://www.nachhaltigkeitsstrategie.de/bildung/best-practice-beispiele