Bild eines Vogels, Art Milvus milvusArtenschutz und Windkraft

Bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen ist der Arten- bzw. Naturschutz zu berücksichtigen. Auf den folgenden Seiten finden Sie Hinweise und Planungshilfen zu dieser Thematik.

Auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg steht mit einem kontinuierlich aktualisierten "Themenportal Windenergie" eine Informationsplattform zur Verfügung, auf der weitere Informationen zu aktuellen Anforderungen an die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Baden-Württemberg zu finden sind.

Bild einer Fledermaus, Art Nyctalus leisleri

Bei der Errichtung von Windenergieanlagen kann es insbesondere zu Konflikten mit Artenschutz- und Immissionsschutzbelangen kommen. Auf dieser Seite werden Planungshilfen zum Thema „Artenschutz und Windkraft" zur Verfügung gestellt. Damit können naturschutzfachliche Belange beim Ausbau der Windkraftnutzung sachgerecht berücksichtigt werden.

Planungshinweise zum Download (Stand: 15.01.2021) siehe unten.

Weitere, überwiegend rechtliche Ausführungen sind der Seite „Windenergie und Naturschutz“ des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zu entnehmen.

Die Neufassung der „Planungsgrundlage Windenergie und Auerhuhn“ (Stand Juli 2022) steht unter dem Link https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/energie/windenergie/ zum Download zur Verfügung. Sie beinhaltet Erfassungs- und Bewertungshinweise für das Auerhuhn (pdf), eine dazugehörige Kartengrundlage mit Darstellung der Flächen (pdf) und Geodaten mit entsprechender Attributierung (Shapedateien).

Verbreitungsdaten der LUBW zu windkraftempfindlichen Arten in Baden-Württemberg

Die LUBW bereitet im Rahmen ihres Auftrages, Planungshilfen zum Thema „Windkraft und Naturschutz" zur Verfügung zu stellen, verfügbare Daten von windkraftempfindlichen Arten für eine Kartendarstellung auf. Diese Daten werden validiert, sukzessive veröffentlicht und nach Vorliegen neuer Kenntnisse regelmäßig aktualisiert. Die Verbreitungsdaten können auf dem interaktiven Daten- und Kartendienst der LUBW im Reiter „Natur und Landschaft“ abgerufen werden. Bitte beachten Sie die ergänzenden Informationen, welche über das I-Symbol abgerufen werden können.
Hinweise zu den Verbreitungsdaten von Uhu und Wanderfalke siehe unten.

Die mit Windkraftplanungen und -genehmigungen befassten Behörden, Kommunen, Regionalverbände sowie sonstigen Planungsträger können bei der LUBW zusätzlich zu den hier dargestellten Übersichtskarten von windkraftsensiblen Vogelarten und Fledermäusen - soweit vorhanden - auch genaue Punktdaten abfragen. Diese sensiblen Daten werden aus naturschutzfachlichen Gründen nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und bedürfen einer schriftlich abzuschließenden Nutzungsvereinbarung.

Die Anfragen sind an zu richten. An diese Adresse können auch Fragen zu den hier dargestellten Daten gerichtet werden. Anfragen bezüglich vorhandener Punktdaten zu Uhu- und Wanderfalkenbrutvorkommen sind an die Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz (AGW) unter folgender Kontaktadresse zu richten: .

Planungshinweise zur sachgerechten Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange beim Ausbau der Windkraftnutzung

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  • 1. Vögel

    Bitte beachten Sie bezüglich der aktuellen Anwendbarkeit der hier bereitgestellten Dokumente das Informationsschreiben des Umweltministeriums vom 20.12.2022, den Einführungserlass vom 18.01.2021 bzw. die Hinweise in Kapitel 1 des Dokuments "1. GÜLTIG! Hinweispapiere Vögel 2021".
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  • Hinweise zur Veröffentlichung von Geodaten zur Verbreitung von Uhu (Bubo bubo) und Wanderfalke (Falco peregrinus) in Baden-Württemberg

    Die auf dem interaktiven Dienst UDO (Umwelt-Daten und -Karten Online) bereitgestellten Geodaten zur Verbreitung von Uhu (Bubo bubo) und Wanderfalke (Falco peregrinus) in Baden-Württemberg basieren auf einer Zusammenstellung der Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz Baden-Württemberg im NABU (AGW), die im Auftrag der LUBW erarbeitet wurde. Von der AGW werden im Rahmen eines landesweiten Monitorings die Verbreitung und Brutvorkommen von Uhu und Wanderfalke erfasst.

    Bei den Daten der AGW handelt es sich um Brutplatzinformationen und brutbiologische Parameter von Uhu und Wanderfalke in Baden-Württemberg, die im Rahmen ehrenamtlich durchgeführter, avifaunistischer Erhebungen seit Mitte der 1960er Jahre im gesamten Land erfasst werden. Dieses Monitoring ist angelehnt an die Vorgaben zur Erfassung seltener Horstbrüter (SUDFELDT ET AL. 2012)1  und basiert auf systematisch durchgeführten Kontrollen bekannter Reviere und besonders geeigneter, potenzieller Brutplätze (z. B. Steinbrüche, Felsen), sowie gezielten Nachsuchen (z. B. koordinierte Simultanerfassungen der Uhu-Balzrufe), nachdem Hinweise auf ein Vorkommen vorliegen (z. B. über das Portal ornitho.de). Trotz der Vielzahl von beteiligten Personen und der daraus zwangsläufig resultierenden Heterogenität der Informationen wird durch die zentrale Erfassung, eine nachträgliche Überarbeitung und die Kontrolle auf Plausibilität der Eingangsdaten eine höchstmögliche Konsistenz und wissenschaftliche Qualität der Daten gewährleistet.

    In den bereitgestellten Geodaten werden die Quadranten der Topografischen Karte 1:25.000 (TK25-Quadrant) dargestellt, die im Zeitraum von 5 Jahren während mindestens einer Brutsaison von wenigstens einem Uhu- bzw. Wanderfalken-Revier besetzt waren. Darüber hinaus kann das Jahr mit dem letzten Reviernachweis je TK25-Quadrant eingesehen werden. Die Daten werden jährlich aktualisiert.

    Trotz des erheblichen Aufwands bei den jährlich durchgeführten Erfassungen können auch nicht gekennzeichnete Gebiete besiedelt sein. Insbesondere sind Vorkommen in TK25-Quadranten zu erwarten, die benachbart zu den dargestellten, besiedelten Quadranten oder etwaigen Vorkommen in Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz bzw. Schweiz und Frankreich, liegen.

    Aufgrund der nächtlichen Lebensweise, der großen Anpassungsfähigkeit und der erschwerten Nachweisbarkeit des Uhus ist auch mit Vorkommen innerhalb auf den ersten Blick ungeeignet erscheinenden Lebensräumen zu rechnen (ein Fehlen klassischer Brutstandorte wie Steinbrüchen oder Felsen ist nicht hinreichend für eine negative Vorkommensbewertung). Da die Art zurzeit landesweit deutliche Ausbreitungstendenzen zeigt, ist von einer hohen Dynamik des Verbreitungsbildes im Land und einer entsprechend schwer einzuschätzenden Dunkelziffer bisher unentdeckter Reviere auszugehen. Dies gilt insbesondere auch für Bereiche außerhalb des bisherigen Verbreitungsgebiets.

     

    1 Sudfeldt, C., Dröschmeister, R., Wahl, J., Berlin, K., Gottschalk, T. Grüneberg, C., Mitschke, A. & Trautmann, S. (2012):  Vogelmonitoring in Deutschland. Programme und Anwendungen. - Naturschutz u. Biol. Vielfalt 119, 257 S.

    Der Uhu reagiert besonders in Brutplatznähe sehr empfindlich auf Störungen, weshalb die punktgenauen Daten zu Revier- und Brutstandorten dieser Art als naturschutzfachlich besonders sensibel eingestuft und deshalb nicht allgemein verfügbar veröffentlicht werden. Die Art unterliegt dem besonderen und strengen Artenschutz des BNatSchG. Auch der Wanderfalke reagiert insbesondere in Brutplatznähe sehr empfindlich auf Störungen und unterliegt trotz des gesetzlich verankerten Schutzstatus z. T. illegaler Verfolgung, weshalb die Daten zu Horststandorten dieser Art ebenfalls als naturschutzfachlich besonders sensibel eingestuft werden.

    Weiterführende Informationen zu den einzelnen Vorkommen können bei der Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz Baden-Württemberg abgefragt werden (Details im Internet unter www.agw-bw.de oder per E-Mail an data(at)agw-bw.de). Generell stellt die AGW landesweit Daten zu Artvorkommen auf projektbezogene Anfragen gegen eine Bearbeitungsgebühr zur Verfügung und liefert zeitlich aktualisierte und räumlich aufgelöste Daten.

    Die dargestellten Artdaten werden als eine Grundlage für die artenschutzrechtliche Beurteilung der Eignung von Standorten zur Planung von Windenergieanlagen bereitgestellt. Vor dem Hintergrund möglicher erfassungsbedingter Störungen in den Brutrevieren ist im Einzelfall zu prüfen, ob mit projektbezogenen Erfassungen der Art über die zur Verfügung gestellten Daten hinaus ein Erkenntnisgewinn zu erwarten ist (zu den Anforderungen an recherchierte Daten zur Festlegung des Untersuchungsrahmens siehe Kapitel 6, S. 37 der "Hinweise zur Erfassung und Bewertung von Vogelvorkommen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen aus dem Jahr 2021" ).

    Die LUBW kann für die Vollständigkeit und die Richtigkeit der dargestellten Daten nicht garantieren. Es kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass die Angaben in einzelnen Fällen trotz der Plausibilitätsprüfung fehlerhaft oder unvollständig sind. Die LUBW übernimmt daher keinerlei Haftung für eventuelle Schäden, welche durch die Nutzung der zur Verfügung gestellten Daten oder durch fehlerhafte oder unvollständige Daten verursacht werden.