EU-Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten
Mit Neobiota wird die Gruppe von Tier- und Pflanzenarten umschrieben, die nach der Entdeckung Amerikas (1492) beabsichtigt oder unbeabsichtigt erst durch den Einfluss des Menschen wie Handel und Verkehr zu uns gekommen sind, somit als gebietsfremd eingestuft werden.
Lassen diese Arten unerwünschte Auswirkungen auf die Umwelt (andere Arten, Lebensgemeinschaften oder Biotope) oder die Gesundheit des Menschen erkennen, werden sie zudem als „invasiv“ bezeichnet.
Invasive Arten tragen durch verschiedene Mechanismen zur Gefährdung der Biologischen Vielfalt bei. Sie können in direkte Konkurrenz um Lebensraum und Ressourcen mit einheimischen Arten treten, diese verdrängen oder agieren als Fressfeinde. Darüber hinaus fungieren manche invasive Arten auch als Überträger von Krankheiten.
Im Mittelpunkt der EU-Verordnung (EU) Nr.1143/2014 vom 22. Oktober 2014 (Abl. EU L 189/4) steht eine Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (sogenannte Unionsliste). Ein abgestuftes System von Prävention, Früherkennung, sofortiger Beseitigung und Kontrolle für Arten in einer frühen Phase der Invasion (Arten nach Art. 16) sowie Management bereits weit verbreiteter invasiver Arten (Arten gem. Art. 19) ist in der Verordnung im Umgang mit diesen Arten vorgesehen. Auch die Beteiligung und Information der Öffentlichkeit sind wesentliche Bestandteile der Verordnung.
Die zwischen den Bundesländern abgestimmten Managementmaßnahmenblätter zu den Arten der ersten Unionsliste stehen nachfolgend als pdf-Dateien zur Verfügung.
Allgemeine Informationen zu den Managementmaßnahmenblättern finden sich im Vorblatt (Stand 28.03.2018).
Bisam - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019
Blaubandbärbling – Mangement- und Maßnahmenblatt_05_2019
Brasilianisches Tausendblatt – Management- und Maßnahmenblatt 05_2019
Buchstaben-Schmuckschildkröte – Management- und Maßnahmenblatt_03_2018
Chinesische_Wollhandkrabbe – Management- und Maßnahmenblatt_05_2019
Drüsiges Springkraut - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019
Gelbe Scheinkalla – Management- und Maßnahmenblatt 03_2018
Gewöhnliche Seidenpflanze - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019
Großblütiges Heusenkraut – Management- und Maßnahmenblatt 03_2018
Großer Wassernabel – Management- und Maßnahmenblatt 03_2018
Invasive Krebsarten – Management- und Maßnahmenblatt_05_2019
Marderhund - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019
Nilgans - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019
Nordamerikanischer Ochsenfrosch – Management- und Maßnahmenblatt 03_2018
Nutria – Management- und Maßnahmenblatt_03_2018
Riesen-Bärenklau - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019
Schmalblättrige Wasserpest - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019
Sibirisches Streifenhörnchen – Management- und Maßnahmenblatt 03_2018
Verschiedenblättriges Tausendblatt - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019
Waschbär Management- und Maßnahmenblatt 03_2018
Wechselblatt-Wasserpest – Management- und Maßnahmenblatt 05_2019
Nachfolgend die durch die Naturschutzverwaltung des Landes erteilten Genehmigungen:
Art | Menge | Zweck | KN-Code | Datum |
---|---|---|---|---|
Lithobates catesbeianus (Nordamerikanischer Ochsenfrosch) | 4 Tiere | Forschung | ex 0106 90 00 | 04.01.2017 |
Eichhornia crassipes (Wasserhyazinthe) | 150 dm² | Forschung | ex 0602 90 50 | 09.03.2018 |
Lithobates catesbeianus (Nordamerikanischer Ochsenfrosch) | 14 Tiere | Forschung | ex 0106 90 00 | 12.06.2019 |
Öffentlichkeitsbeteiligung zu Managementmaßnahmenblättern zu den gebietsfremden invasiven Arten nach Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten vom 22. Oktober 2014 (Abl. EU L 189/4).
Die Entwürfe der Managementmaßnahmenblätter, die mit Artikel 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2017/1262 hinzugefügt worden sind (sog. „dritte Unionsliste“), liegen vom 01.09.2020 bis einschließlich 01.10.2020 öffentlich zur kostenlosen Einsichtnahme aus.
Unterlagen
- Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
- Zu den Managementmaßnahmenblätter auf dem gemeinsamen Anhörungsportal aller Bundesländer
Ihre Stellungnahmen werden anschließend fachlich ausgewertet und die endgültigen Managementmaßnahmen-blätter der dritten Unionsliste zu den einzelnen Arten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Weitere Informationen
- Schon vorliegende Ergebnisse (Endfassungen der bisherigen Managementmaßnahmenblätter zu Arten der ersten beiden Unionslisten) sind unter dem Menüpunkt „Management“ zusammengestellt.
- Weiterführende Informationen des Bundesamtes für Naturschutz (BfN): https://neobiota.bfn.de/Unionsliste.html
- EU-Verordnung (EU) Nr. 1143/2014: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014R1143&from=EN