Erfassung und Sammlung von Bioabfällen

 Der Banner zeigt ein Müllfahrzeug sowie Mülltonnen, die die Erfassung und Sammlung von Bioabfällen symbolisieren.

Pflicht zur getrennten Sammlung von Bioabfällen

Häusliche Bioabfälle müssen seit dem 1. Januar 2015 bundesweit getrennt gesammelt werden (Kreislaufwirtschaftsgesetz). Eine nutzerfreundliche Systemgestaltung der Erfassung und Sammlung von Bioabfällen (z. B. Häufigkeit der Leerung, Behältergröße, Hol- oder Bringsystem, Gebührensystem) ist Voraussetzung für eine effiziente Verwertung des Bio- und Grünguts.

Biogut

Im Optimalfall wird Biogut mittels einer Biotonne über ein Holsystem flächendeckend erfasst. Die organischen Abfälle der Biotonne eignen sich aufgrund ihrer Zusammensetzung und des Feuchtegehalts besonders für die Vergärung. Für eine optimale Verwertung des Bioguts ist eine sorgfältige Trennung der Abfälle unerlässlich. Fremdstoffe, wie z. B. Kunststofftüten, beeinträchtigen den Verwertungsprozess erheblich, da sie aufwendig entfernt werden müssen. Was in die Biotonne darf und was nicht, regelt die Abfallwirtschaftssatzung des jeweiligen Kreises. Grundsätzlich darf alles, was tierischer oder pflanzlicher Herkunft ist, über die Biotonne entsorgt werden. Dazu gehören neben Küchen- und Speisereste auch kleinere Mengen an Grüngut.

Beispielhafte Organikabfälle für die Biotonne sind

  • Speisereste (auch Wurst, Fleisch und Fisch)
  • Gemüse- und Obstabfälle (auch Schalen von Zitrusfrüchten)
  • Küchenabfälle (auch Kaffeefilter und Teebeutel aus Naturfasern)
  • Küchen- und Papiertücher (in haushaltsüblichen Mengen)
  • Laub, Grasschnitt
  • Hecken- und Strauchschnitt (in kleinen Mengen)
  • Topf- und Balkonpflanzen
  • Schnittblumen

Grüngut

Die Erfassung von Grüngut erfolgt im Idealfall über eine Kombination aus Hol- und Bringsystem. Das Holsystem in Form von Haushaltssammlungen ist in der Regel auf die vegetativen Spitzen (Frühjahr und Herbst) und auf holziges, bündelfähiges Material beschränkt. Über das Bringsystem werden auf Grüngutsammelplätzen alle Arten von häuslichem Grüngut erfasst, getrennt nach holzigem Grüngut (Ast- und Wurzelwerk), strukturreichem Grüngut (Strauchschnitt, Mittelkorn) und krautigem Grüngut (Rasen- und Heckenschnitt). Dazu ist ein ausreichend dicht ausgebautes Netz an Sammelstellen mit ganzjährigen Öffnungszeiten auch außerhalb der Kernarbeitszeiten erforderlich.

Abfallbilanz

Der Abfallwirtschaftsplan des Landes Baden-Württemberg sieht bis 2020 eine Beibehaltung der hohen Erfassungsmengen von Grüngut von jährlich 90 Kilogramm pro Einwohner im Landesmittel und eine Steigerung der Sammelmenge von Biogut auf durchschnittlich 60 Kilogramm pro Einwohner und Jahr vor. In der Abfallbilanz Baden-Württemberg (Abfallbilanz 2023) werden jährlich zahlreiche Daten und Kennzahlen zum aktuellen Stand der kommunalen Kreislaufwirtschaft, z. B. Pro-Kopf-Aufkommen an getrennt erfassten Abfälle aus der Biotonne, dargestellt.