Bioabfälle

 Die Symbole des Banners zeigen beispielhafte Bio- und Grüngutabfälle.

Was versteht man unter Bioabfällen?

Zu den Bioabfällen gehören alle Abfälle tierischer oder pflanzlicher Herkunft oder aus Pilzmaterialien zur Verwertung, die durch Mikroorganismen, bodenbürtige Lebewesen oder Enzyme abgebaut werden können (§ 2 Abs. 1 BioAbfV).

Im Allgemeinen werden Bioabfälle unterschieden nach:  

Biogut: biologisch abbaubare Abfälle aus privaten Haushaltungen, die über eine Biotonne oder Biobeutel erfasst werden. Dazu gehören Küchen- und Nahrungsabfälle (z. B. Gemüse- und Obstreste) sowie nicht holzige Gartenabfälle (z. B. Fallobst und Rasenschnitt).

Grüngut: alle sonstigen, insbesondere holzigen Gartenabfälle aus privaten Haushaltungen (z. B. Laub, Baum- und Heckenschnitt), Park- und Landschaftspflegeabfälle aus dem kommunalen Bereich sowie Abfälle aus der sonstigen Landschafts- und Straßenpflege.

 

Außerdem fällt gewerbliches Bio- und Grüngut an (z. B. Kantinenabfälle, Abfälle aus dem Garten- und Landschaftsbau sowie organische Abfälle, die bei der Pflege gewerblich genutzter Flächen anfallen).

 

Eine effiziente Verwertung des Bio- und Grünguts sieht sowohl eine Nutzung des stofflichen als auch des energetischen Potenzials vor (Kaskadennutzung).