Festsetzung von Sicherheitsleistungen
Durch die Entsorgung von Abfällen aus Anlagen insolventer Entsorgungsunternehmen können den öffentlichen Haushalten hohe Kosten entstehen. Um dies zu vermeiden, hat der Bundesgesetzgeber festgelegt, dass die Betriebe hierfür eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen haben.
Die Regelung basiert auf dem Bundesimmissionsschutzgesetz §12 Abs. 1 Satz 2 und § 17 Abs. 4a. Hiernach soll bei Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen zur Sicherstellung der Nachsorgepflichten eine Sicherheitsleistung auferlegt werden. Die Regelung ist am 1. März 2010 in Kraft getreten.
Die Höhe der Sicherheitsleistungen orientiert sich an den maximal genehmigten Lagermengen der einzelnen Abfälle und den üblichen Marktpreisen für deren Entsorgung.
Zur Unterstützung der Genehmigungsbehörden Baden-Württembergs bei der Festlegung von Sicherheitsleistungen führt die LUBW eine abfallschlüsselspezifische Übersicht mit Entsorgungspreisen, die fortlaufend (überwiegend aus den Rückmeldungen der Genehmigungsbehörden über die jeweils tatsächlich zu Grunde gelegten Entsorgungspreise) aktualisiert wird.
Die Preisübersicht weist für viele Abfallarten eine zum Teil sehr große Bandbreite auf. Diese Bandbreite ergibt sich insbesondere durch den möglichen Schad- und Störstoffgehalt, der jeweils in den Abfällen / Abfallgemischen des betrachteten Abfallschlüssels möglich ist. Die Preisübersicht ist eine Unterstützungsleistung der LUBW für die Genehmigungsbehörden in Baden-Württemberg. Sie kann lediglich zur Orientierung dienen. Dabei ist es erforderlich, die abfallschlüsselspezifischen Entsorgungspreise zur Festlegung der Sicherheitsleistung an die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort anzupassen.
Anfragen zu Entsorgungspreisen werden nur für die Genehmigungsbehörden in Baden-Württemberg beantwortet. Sollten Sie als Betroffener einer Sicherheitsleistung Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Ihre für Sie zuständige Abfallrechtsbehörde.
Stellen Sie bitte die jeweiligen Abfallarten, geordnet nach Abfallschlüssel, in einer Excel-Tabelle zusammen und richten Sie die Anfrage auf elektronischem Wege an folgende e-Mail-Adresse: kreislaufwirtschaft@lubw.bwl.de
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