FAQ und Kontakt
FAQ
Ausgewählte Fragen sowie die zugehörigen Antworten werden auf dieser Seite veröffentlicht und fortlaufend ergänzt. Sie sollen Ihnen eine schnelle Hilfestellung und Informationsquelle bieten.
Veröffentlichte Fragen werden anonymisiert, sodass Rückschlüsse auf den Ort oder die anfragende Person nicht möglich sind. Die Antworten wurden nach bestem Wissen fachlich und juristisch erarbeitet. Ein Anspruch auf rechtliche Verbindlichkeit kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden. Die LUBW kann als Fachbehörde keine rechtsverbindliche Stellungnahmen abgeben. Sollten Sie mit der Veröffentlichung Ihrer Anfrage nicht einverstanden sein, weisen Sie uns in Ihrer E-Mail bitte kurz darauf hin.
Die Abbuchung der Ökopunkte aus dem naturschutzrechtlichen Ökokonto erfolgt mit der Eintragung eines naturschutzrechtlichen Eingriffsvorhabens, wenn dieses durch eine verfügbare Ökokonto-Maßnahme bzw. die entsprechenden Ökopunkte der Maßnahme kompensiert wird. Für die Erfassung des Eingriffs ist die Zulassungsbehörde bzw. der Vorhabenträger (s. KompVz BW - Hilfe) zuständig.
Die Abbuchung erfolgt zum angegebenen Datum des Zulassungsbescheids des Eingriffs. Solange ein solches Datum nicht angegeben ist, werden die Ökopunkte nicht abgebucht. Verbleibt ein Rest von weniger als 1000 Ökopunkten, werden diese Punkte automatisch dem Eingriffsvorhaben hinzugefügt (§ 9 Abs. 3 ÖKVO).
Kontakt
Ihre Frage zur Anwendung "KompVz BW" wurde auf unseren Internetseiten, im Handbuch und den Schulungsvideos nicht beantwortet oder Sie haben ein technisches Problem mit der Anwendung? Dann wenden Sie sich gerne an uns:
E-Mail: kompvz@lubw.bwl.de