Kartendienst Landschaftsplanung


Derzeit sind im Rahmen der Landschaftsplanung gemeindebezogen landesweit 33 Übersichtskarten zu 15 Themenbereichen in einem speziellen Kartendienst online verfügbar. Sie können als orientierende Geoinformation zur örtlichen Situationsbeschreibung dienen. Als Planungsgrundlage müssen allerdings inhaltlich und geographisch präzisere Geoinformationen verwendet werden.

Der Kartendienst Landschaftsplanung der LUBW  ist über die grüne Schaltfläche "Kartendienst Landschaftsplanung" erreichbar:

grüne Schaltfläche als Link zum Kartendienst Landschaftsplanung
 


Funktionsweise des Kartendienstes


1. Mit der Gebietsauswahl legen Sie für die Darstellung der Kartenthemen im Kartenviewer den Ausschnitt einer Gemeinde fest.

2. Nach der Auswahl ihrer Gemeinde wählen Sie das Kartenthema. Klicken Sie dazu auf den Link Kartenviewer hinter dem Thema in der unten stehenden Liste.

3. Bei Themen mit mehreren verfügbaren Informationsschichten können Sie die einzelnen Schichten im Kartenviewer auswählen.


Kartenthemen


Im Folgenden sind ein Überblick über die Themen und Inhalte der Karten des Daten- und Kartendienst der LUBW und weiterführende Informationen zu den Themen verfügbar. In der Karte selbst können über das "i-Werkzeug" nähere Informationen zu den einzelzen Themennbereichen abgefragt werden.

Dargestellt werden die Grenzen der Regionen, Regierungsbezirke, Stadt- und Landkreise sowie Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg im Maßstab 1:25.000 sowie die Gemarkungsgrenzen im Maßstab 1:200.000. Zusätzlich werden die Blattschnitte der Topographischen Karten 1:25.000, 1:50.000, 1:100.000 und 1:200.000 dargestellt.

Die naturräumliche Gliederung von Baden-Württemberg im Maßstab 1:200.000 umfasst 13 Großlandschaften (naturräumliche Einheiten 3. Ordnung) und 66 Naturräumliche Haupteinheiten (4. Ordnung). Definition und Inhalte der naturräumlichen Einheiten in Baden-Württemberg leiten sich in den Grundzügen aus dem durch die Bundesanstalt für Landeskunde und Raumforschung 1953-1962 herausgegebenen Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands ab. Die letzte Überarbeitung erfolgte 1998 im Auftrag der LUBW durch das Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe.

Die Landschaftsökologischen Einheiten stammen aus dem an der Fachhochschule Nürtingen erarbeiteten Digitalen Landschaftsökologischen Atlas Baden-Württemberg im Maßstab 1:200.000.

Dargestellt werden:

  • 855 Standortkomplexe, gegliedert in 83 Teillandschaften und 8 Großlandschaften
  • die Verbreitung feuchter, trockener und steiler Lagen als potenzielle Schwerpunkte für Schutz, Pflege und Entwicklung in den Agrarlandschaften Baden-Württembergs
  • sowie die vorrangigen landbaulichen Nutzungsmöglichkeiten mit charakteristischen Leitpflanzen (Feldfrüchte/ Obstarten).

Im Digitalen Landschaftsökologischen Atlas werden darüber hinaus umfangreiche Sachdaten auf insgesamt 37 Karten dargestellt.

Weiterführende Literatur zu diesem Thema:

  • Durwen, K.-J. & F.Weller (1994): Standort und Landschaftsplanung. Ökologische Standortkarten als Grundlage der Landschaftsplanung. 170 S., Ecomed, Landsberg
  • Durwen, K-J., F. Weller, Chr. Tilk, H. Beck, A. Beuttler & S. Klein (1996): Digitaler Landschaftsökologischer Atlas Baden-Württemberg. CD-ROM, FH Nürtingen.

Im Kartenservice werden die Geologische Übersichtskarte sowie die potenziellen Abbaugebiete oberflächennaher Rohstoffe dargestellt. Die beiden Datensätze stammen aus den Geowissenschaftlichen Übersichtskarten von Baden-Württemberg des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg.

Die Geologische Übersichtskarte im Maßstab 1:300.000 stellt die geologischen Einheiten dar. Zusätzlich werden nachgewiesene und vermutete Störungen sowie einzelne bekannte Überschiebungen dargestellt.


Weiterführende Informationen zu diesem Thema:

Inhalte der Landnutzungskarte sind die CORINE-Bodenbedeckungsarten, die Landnutzung aus Landsat-Fernerkundungsdaten sowie übergeordnete Verkehrswege und Gleisanlagen.

Die CORINE-Bodenbedeckungsarten des Statistischen Bundesamtes im Maßstab 1:100.000 beruhen auf der Auswertung von Landsat TM-Satellitenbildern, Topographischen Karten, Luftbildern und anderen Datenquellen. Von den 37 möglichen Bodenbedeckungsarten treten 29 in Baden-Württemberg auf.

Die Landnutzungskarten aus der Auswertung von LANDSAT-Fernerkundungsdaten stammen aus den Jahren 1975, 1993 und 2000. Die Bodenauflösung der Landsat-Daten von 1975 beträgt 30 m, bei den jüngeren Daten sind es 50 m.

Das Automatisierten Raumordnungskatasters AROK erfasst Flächennutzungspläne und den räumlichen Geltungsbereich von Bebauungsplänen. Der Bestand wird laufend aktualisiert, so dass im Informationsportal Landschaftsplanung lediglich auf das Geoportal Raumordnung verwiesen wird. Die Geometrien werden von den Gemeinden bzw. Verwaltungsverbänden auf der Basis des Digitalen Basis-Landschaftsmodells (DLM 25-BW) bzw. der Topographischen Karte (TK 25) im Maßstab 1:10.000 bzw. 1:25.000 erstellt und von den Regierungspräsidien in das AROK übernommen. Eine detaillierte Aufnahme der inneren Differenzierung der B-Pläne erfolgt in AROK nicht.


Weiterführende Informationen zu diesem Thema:

Die Bodenkundlichen Einheiten im Maßstab 1:200.000 stammen aus dem Wasser- und Bodenatlas WaBoA. Dabei handelt es sich um eine vereinfachte Version der Bodenkundlichen Übersichtskarte BÜK 200 des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau. Darin sind nach Art, Flächenanteil und Verteilungsmuster genetisch und stofflich verknüpfte Bodenformen zu 395 Kartiereinheiten zusammengefasst. Die 395 Kartiereinheiten werden in der Legende zu 55 Kartiereinheiten zusammengefasst.


In der Karte können separate Layer zu folgenden Bodenkennwerten aufgrufen werden:

  • Bodenart und Gründigkeit
  • Bodenwasserregime
  • Feldkapazität
  • nutzbare Feldkapazität
  • potenzielle Kationenaustauschkapazität

Weiterführende Informationen zu diesem Thema:

Wasser- und Bodenatlas Baden-Württemberg WaBoA

Dargestellt werden die Bodenfunktionen auf der Grundlage der Bodenübersichtskarte des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Maßstab 1:200.000 (BÜK 200). Die dargestellte Variabilität der Bodenfunktionen basiert auf dem 1995 vom Umweltministerium Baden-Württemberg veröffentlichten Leitfaden zur Bodenbewertung für Planungen und Gestattungsverfahren (heute abglöst durch die unten zitierte 2. stark überarbeite Ausgabe).


In der Kartenansicht wird die Bedeutung hinsichtlich folgender Bodenfunktionen als separate Layer dargestellt:

  • Böden als Standort für natürliche Vegetation

  • Böden als Standort für Kulturpflanzen

  • Böden als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf

  • Böden als Filter und Puffer für Schadstoffe


Die vorläufige Darstellung wird aktualisiert, sobald landesweit die Bodenfunktionen digital über die Bodenkarte 1:50.000 vorliegen.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema:

Der Leitfaden zur Bodenbewertung für Planungen und Gestattungsverfahren steht im Publikationsdienst PUDI der LUBW als pdf-Dokument zur Verfügung.

Leitfaden zur Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit

Nicht im Leitfaden enthalten ist die Anleitung zur Bewertung von Böden als Lebensraum für Bodenorganismen. Die Bewertungsmethodik für diese Bodenfunktion steht im Publikationsdienst PUDI der LUBW als pdf-Dokument zur Verfügung.

LUBW - Boden als Lebensraum für Bodenorganismen

Als Gebiete von besonderer Bedeutung für den Bodenschutz können betrachtet:

  • Flächen mit hoher Funktionserfüllung hinsichtlich der Bodenfunktionen (siehe Thema 8)
  • Sonstige Flächen von besonderer Bedeutung für den Bodenschutz: Standorte mit hohem Grundwasserstand, Überschwemmungsgebiete, Moorstandorte und Geotope.

Die Standorte mit hohem Grundwasserstand stammen ebenfalls aus dem Wasser- und Bodenatlas Baden-Württemberg WABOA. Sie werden differenziert in teilweise grundwasserbeeinflusste Gebiete, vorherrschend grundwasserbeinflusste Gebiete und in Gebiete mit großräumiger Grundwasserabsenkung.

Die Überschwemmungsgebiete, Moore und Geotope im Maßstab 1:25.000 stammen aus dem RIPS-Datenbestand der LUBW. Für den Regierungsbezirk Tübingen liegen die Geotope bislang nicht in digitaler Form vor.

Inhalte der Karte Oberflächengewässer sind die Fließgewässer und stehenden Gewässer, Überschwemmungsgebiete und Gewässereinzugsgebiete in Baden-Württemberg.

Das Fließgewässernetz 1:200.000, das Amtliche wasserwirtschaftliche Gewässernetz (AWGN) 1:10.000 und die Stehenden Gewässer 1:50.000 stammen aus dem RIPS-Pool. Zu den Fließgewässern kann in der Sachdatenabfrage jeweils der Fließgewässername und die Kilometrierung abgefragt werden.

Die Überschwemmungsgebiete nach § 110 WG werden von den Gewässerdirektionen im Maßstab 1:10.000 erfasst.

Bei den Fließgewässereinzugsgebieten im Maßstab 1:50.000 werden die Einzugsgebiete von Alpenrhein-Bodensee, Hochrhein, Oberrhein, Neckar, Main und Donau unterschieden. Dies sind zugleich die einzelnen WRRL-Bearbeitungsgebiete. Die WRRL-Bearbeitungsgebiete sind wiederum nach Einzugsgebieten in insgesamt 30 Teilbearbeitungsgebiete gegliedert.

Des Weiteren werden die Basisgebiete aus dem Gewässerkundlichen Flächenverzeichnis 1:50.000 dargestellt. Basisgebiete sind die kleinste vorhandene Unterteilung eines Flussgebietes. Größere Einzugsgebiete werden dabei anhand ihrer Zuflüsse in Quellgebiet, Zwischengebiet und Mündungsgebiet unterteilt.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema;

Informationen zum Fließgewässerzustand finden sie auf der Internetseite der LUBW:

https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/wasser/fliessgewaesserzustand

Siehe dort vor allem die Themen "ökologischer Zustand" (biologischer Gewässerzustand) und "Gewässerstruktur"

 

Weitere Informationen und Materialien sind auf den Internetseite der LUBW zu finden:

Inhalt der Karte Grundwasser sind die Hydrogeologischen Einheiten im Maßstab 1:350.000 sowie Wasser- und Quellenschutzgebiete. Die Hydrogeologischen Einheiten sind aus der Geologischen Übersichtskarte 1:500.000 des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg abgeleitet.

Die Wasserschutzgebiete bestehen aus dem Fassungsbereich (Zone I), der engeren Schutzzone (Zone II) und der weiteren Schutzzone (Zone III). Die Schutzzonen II und III werden teilweise in die Teilzonen A und B differenziert. Erfassungsstand ist der 31.03.2006. Dargestellt sind auch die zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftigen Wasserschutzgebiete. Die Wasserschutzgebiete werden von den Unteren Verwaltungsbehhörden (Landratsämter) flurstücksscharf erhoben und im RIPS-Datenbestand auf den Maßstabsbereich M2 (1:10.000 – 1:50.000) angepasst.

In Baden-Württemberg sind dreizehn rechtskräftige Quellenschutzgebiete festgesetzt. Sieben Gebiete sind bislang nicht rechtskräftig. Quellenschutzgebiete werden in vier Zonen nach qualitativen Kriterien (Zone I bis IV), oder quantitativen Kriterien (Zone A bis D) abgegrenzt. Sie werden ebenfalls von den Unteren Verwaltungsbehörden (Landratsämter) flurstücksscharf erhoben und im RIPS-Pool auf den Maßstabsbereich M2 angepasst.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema:

Inhalte der Karte sind die Durchlässigkeit und Ergiebigkeit der oberen grundwasserführenden hydrologischen Einheiten sowie das Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung.

Die Durchlässigkeit der oberen grundwasserführenden hydrogeologischen Einheiten im Maßstab 1:200.000 basiert auf den Hydrogeologischen Einheiten des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg. Die Datensätze stammen aus den Materialien zum Landschaftsrahmenprogramm Baden-Württemberg.

Die hydrogeologischen Einheiten werden in Lockergesteins-Grundwasserleiter, Festgesteins-Grundwasserleiter sowie Grundwassergeringleiter differenziert. Zusätzlich treten auch Grundwasserleiter auf, die von Grundwassergeringleitern überdeckt werden. Auf den Oberrheingraben beschränkt ist das Vorkommen eines oder mehrerer Zwischenhorizonte mit wechselnder Durchlässigkeit. Die Einstufung der Durchlässigkeit erfolgt in 6 Klassen von Klasse 1 = sehr hoch bis Klasse 6 = sehr gering.

Die Ergiebigkeit der grundwasserführenden hydrogeologischen Einheiten im Maßstab 1:200.000 wird anhand einer fünfstufigen Skala, von sehr gering bis sehr hoch, getrennt nach Fest- und Lockergesteinen dargestellt. Der Datensatz stammt vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau und ist Teil des RIPS-Datenbestands.

Das Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung im Maßstab 1:200.000 berücksichtigt die Mächtigkeit und Beschaffenheit der Grundwasserüberdeckung, also des gesamten Bereichs oberhalb des Grundwassers, bestehend aus dem Boden und den Gesteinsschichten oberhalb der grundwasserführenden Schichten. Die Einstufung erfolgt mittels einer dreistufigen Skala von gering bis hoch. Datenersteller ist ebenfalls das LGRB. Datenhalter ist die LUBW (RIPS-Pool).

Die Karte mit den Gebieten von besonderer Bedeutung für den Grundwasserschutz beinhaltet die Wasserschutzgebiete und Quellenschutzgebiete. Des Weiteren können für eine Beurteilung der Schutzwürdigkeit von Grundwasservorkommen die  Durchlässigkeit und Ergiebigkeit der oberen grundwasserführenden hydrogeologischen Einheiten sowie Gebiete mit geringem Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung herangezogen werden.

Die Wasserschutzgebiete bestehen aus dem Fassungsbereich (Zone I), der engeren Schutzzone (Zone II) und der weiteren Schutzzone (Zone III). Die Schutzzonen II und III werden teilweise in die Teilzonen A und B differenziert. Erfassungsstand ist der 31.03.2006. Dargestellt sind auch die zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftigen Wasserschutzgebiete. Die Wasserschutzgebiete werden von den Unteren Verwaltungsbehhörden (Landratsämter) flurstücksscharf erhoben und im RIPS-Datenbestand auf den Maßstabsbereich M2 (1:10.000 – 1:50.000) angepasst.

In Baden-Württemberg sind dreizehn rechtskräftige Quellenschutzgebiete festgesetzt. Sieben Gebiete sind bislang nicht rechtskräftig. Quellenschutzgebiete werden in vier Zonen nach qualitativen Kriterien (Zone I bis IV), oder quantitativen Kriterien (Zone A bis D) abgegrenzt. Sie werden ebenfalls von den Unteren Verwaltungsbehörden (Landratsämter) flurstücksscharf erhoben und im RIPS-Pool auf den Maßstabsbereich M2 angepasst.

Die Gebiete mit hoher Durchlässigkeit und Ergiebigkeit der oberen grundwasserführenden hydrogeologischen Einheiten sowie Gebiete mit geringem Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung stellen eine Zusammenfassung der Karteninhalte aus Karte 13 dar. Hiervon wurden nur die Gebiete mit hoher Bedeutung übernommen.

In der Kartenansicht werden die landesweit erhobenen Biotopkartierungen und Schutzgebiete, vor allem im Hinblick auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen dargestellt.

In der Biotopkartierung nach § 32 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (ehemals § 24) sind die besonders geschützten Biotope außerhalb des Waldes erfasst. Die Biotope nach § 32 wurden im Rahmen landesweiter Geländeerhebungen im Maßstab 1:5.000 erhoben und liegen in generalisierter Form im Maßstab 1:25.000 im RIPS-Pool der LUBW vor. Die Sachdaten umfassen umfangreiche Informationen zu Biotoptyp, Name, Bewertung und erforderlichen Massnahmen.

Die Waldbiotopkartierung nach § 30a Landeswaldgesetz Baden-Württemberg erhebt besonders geschützte Biotope und nicht geschützte Biotope im Maßstab 1:10.000. Nach Angabe der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) sind die digitalisierten Daten nur teilweise richtig. Sie müssen unbedingt mit den von der FVA zur Verfügung gestellten analogen Karten (1:10.000) verglichen werden.

Die Naturdenkmale nach § 31 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg umfassen flächenhafte Naturdenkmale und Einzelbildungen. Sie liegen im Maßstab 1:25.000 als Punkt- und Flächendaten vor.

Die Waldschutzgebiete nach § 32 Landeswaldgesetz umfassen Bannwälder und Schonwälder. Bannwälder sind sich selbst überlassene Totalreservate ohne forstliche Bewirtschaftung. Schonwälder dienen dem Schutz, der Erhaltung und Erneuerung von historischen Waldformen und landschaftstypischen Waldbeständen, von Natur aus seltener oder selten gewordener Waldgesellschaften und von Biotopkomplexen, die schutzwürdigen Arten Lebensraum bieten. Schonwäldern werden in einer dem Schutzziel entsprechenden Form bewirtschaftet. Datenherr ist die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg. Ausweisungsstand ist der 14.4.2005.

Im Moorkataster werden die Moore auf der Basis verschiedener Datengrundlagen erhoben. Der Erfassungsmaßstab ist 1:2.500 – 1.25.000. Bislang sind 95 % der Moorflächen Baden-Württembergs erfasst.

Die Naturschutzgebiete nach § 21 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg und die Landschaftsschutzgebiete nach § 22 liegen im Maßstabsbereich 1:25.000 vor. Neuere Daten wurden auf ALK-Basis im Maßstab 1:5.000 erhoben. Des Weiteren existiert auch eine generalisierte Version im Maßstab 1:250.000. Ausweisungsstand ist der 1. Januar 2006.

Die Natura 2000-Gebiete unterteilen sich in Gebiete zur Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie und Gebiete zur Umsetzung der FFH-Richtlinie der EU. Erfassungsmaßstab ist 1:25.000. Der Ausweisungsstand dieser Gebiete als Teil des EU-Schutzgebietsprogramms "Natura 2000" entspricht dem Stand der Meldung an die EU zum Januar 2005.

Naturparks nach § 30 NatSchG Baden-Württemberg stellen großräumige Gebiete mit besonderer Erholungseignung dar. In Baden-Württemberg sind sechs Naturparks ausgewiesen.

Zu einigen Themenbereichen führt die LUBW im Rahmen ihres Webangebotes bereits Kartendienste mit ausführlichen Fachinformationen. Für diese Themenbereiche wurde auf eine Integration in das Informationsportal Landschaftsplanung verzichtet.