Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Informationen aus dem Landesarbeitskreis „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (LAK UmwS)

Für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - vom einfachen Heizöltank im Privathaus, über hydraulische Aggregate in Maschinen und Gebäuden bis zur komplexen Chemieanlage oder zur Galvanik - gelten neben den Vorschriften des Wasserrechts auch die anderer Rechtsgebiete, wie z.B. Baurecht oder Gerätesicherheitsrecht.

Aus der Anwendung dieses Rechtsrahmens auf die konkrete Praxis ergeben sich zahlreiche Fragestellungen, die nicht durch (unter-)-gesetzliche Regelungen aufgefangen werden können. Der LAK UmwS befasst sich mit diesen Fragestellungen und berät das Umweltministerium und die Wasserbehörden. Er setzt sich aus Vertretern des Umweltministeriums (Leitung), der LUBW (Geschäftsführung), der Regierungspräsidien und Unteren Wasserbehörden, der Sachverständigenorganisationen und der Industrie zusammen.

Auf diesen Seiten sind Informationen aus der Arbeit des LAK UmwS für Behörden, Anlagenplaner, -hersteller und -betreiber, Sachverständige und Fachbetriebe zusammengestellt. Sie sind als Hinweise und Möglichkeiten, nicht als bindende Vorgaben gedacht.

Weitere Hinweise und Links: