Abfallvermeidung

Die Abfallvermeidung ist Sieger

Unter der Abfallvermeidung sind Maßnahmen und Verhaltensweisen zu verstehen, die dazu führen, dass Abfälle gar nicht erst entstehen. Abfallvermeidungsmaßnahmen führen zu einem geringeren Abfallaufkommen und liefern damit einen wichtigen Beitrag zum Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutz, unter anderem durch Einsparungen von Primärrohstoffen, Transportaufwand, Wasser und Energie.

Im Kreislaufwirtschaftsgesetz (Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen – KrWG) wird die Abfallvermeidung als jede Maßnahme definiert, die ergriffen wird, bevor ein Stoff, Material oder Erzeugnis zu Abfall geworden ist, und dazu dient, die Abfallmenge, die schädlichen Auswirkungen des Abfalls auf Mensch und Umwelt oder den Gehalt an schädlichen Stoffen in Materialien und Erzeugnissen zu verringern. Hierzu zählen insbesondere die anlageninterne Kreislaufführung von Stoffen, die abfallarme Produktgestaltung, die Wiederverwendung von Erzeugnissen oder die Verlängerung ihrer Lebensdauer sowie ein Konsumverhalten, das auf den Erwerb von abfall- und schadstoffarmen Produkten sowie die Nutzung von Mehrwegverpackungen gerichtet ist.

Abfallvermeidungsprogramm

Die Europäische Union fordert mit der europäischen Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle) von ihren Mitgliedsstaaten, Abfallvermeidungsprogramme zu erstellen. In den Programmen sollen bestehende Abfallvermeidungsmaßnahmen beschrieben sowie neue Abfallvermeidungsziele und erforderliche Maßnahmen festgelegt werden. Die festgelegten Maßnahmen sollen anhand von zweckmäßigen, spezifischen, qualitativen oder quantitativen Maßstäben (Indikatoren) überwacht und bewertet werden.

Die Forderung der Europäischen Union nach Abfallvermeidungsprogrammen wurde mit § 33 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in deutsches Recht umgesetzt. In  Anlage 4 sind hierzu Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen genannt. Im Folgenden werden vier exemplarische Maßnahmen erwähnt:

  • Förderung einschlägiger Forschung und Entwicklung mit dem Ziel, umweltfreundlichere und weniger abfallintensive Produkte und Technologien hervorzubringen, sowie Verbreitung und Einsatz dieser Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung,
  • Sensibilisierungsmaßnahmen oder Unterstützung von Unternehmen bei der Finanzierung oder der Entscheidungsfindung. Besonders wirksam dürften derartige Maßnahmen sein, wenn sie sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen richten, auf diese zugeschnitten sind und auf bewährte Netzwerke des Wirtschaftslebens zurückgreifen,
  • Wirtschaftliche Instrumente wie zum Beispiel Anreize für umweltfreundlichen Einkauf oder die Einführung eines vom Verbraucher zu zahlenden Aufpreises für einen Verpackungsartikel oder Verpackungsteil, der sonst unentgeltlich bereitgestellt werden würde,
  • Förderung der Wiederverwendung und Reparatur geeigneter entsorgter Produkte oder ihrer Bestandteile, vor allem durch den Einsatz pädagogischer, wirtschaftlicher, logistischer oder anderer Maßnahmen wie Unterstützung oder Einrichtung von akkreditierten Zentren und Netzen für Reparatur und Wiederverwendung, insbesondere in dicht besiedelten Regionen.

Die nationalen Abfallvermeidungsprogramme waren erstmals zum 12. Dezember 2013 zu erstellen und sind alle sechs Jahre auszuwerten sowie bei Bedarf fortzuschreiben. Das Abfallvermeidungsprogramm wurde 2019 überprüft und im Jahr 2021 fortgeschrieben.

Das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes wird u.a. durch die Internetseite des BMUV (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz)  „Wertschätzen statt Wegwerfen“ und der Europäischen Woche der Abfallvermeidung begleitet.

 

Abfallvermeidung in Industrie und Gewerbe

Produktionsprozesse in der Industrie und im Gewerbe unterliegen seit vielen Jahren und Jahrzehnten einer Optimierung unter Umwelt- und Ressourcensicht. In vielen Fällen wurde damit auf Vorgaben des Gesetzgebers oder aus der Anlagengenehmigung reagiert. In vielen weiteren Fällen ergab sich die Notwendigkeit dazu jedoch auch aus Wettbewerbsgründen bzw. den damit verbundenen Kostenvorteilen.

Nicht zuletzt für mittelständische Unternehmen wurden diese Optimierungsprozesse auch durch zahlreiche Projekte des Landes Baden-Württemberg (siehe Abfallvermeidung in BW) angestoßen und begleitet.

Ansatzpunkte, die zu Abfallvermeidungsmaßnahmen führen können, sind z. B.:

  • Geringer spezifischer Materialeinsatz
  • Hoher Anteil an sekundären Rohstoffen
  • Verpackungsarm
  • Weiternutzung
  • Lange Nutzungsphasen und Reparaturfreundlichkeit
  • Geringes Aufkommen an produktspezifischen Abfällen
  • Schadstoffarme Verfahren und Produkte

Diese Maßnahmen sind auch ein wichtiger Beitrag zur Produktverantwortung, die im Teil 3 des KrWG „Produktverantwortung“ festgelegt ist.