Wiederverwendung

Die Wiederverwendung ist eine Abfallvermeidungsmaßnahme (§3 Abs. 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)), bei der Erzeugnisse oder Bestandteile, die keine Abfälle sind, wieder für denselben Zweck verwendet werden, für den sie ursprünglich bestimmt waren.

Als konkrete Maßnahmen können beispielhaft Konzeptionen im Bereich Second-Hand-Handel wie auch Repair-Centren oder Repair-Cafés sowohl auf privatwirtschaftlicher als auch kommunaler Ebene (siehe hierzu Abfallvermeidung in Kommunen) genannt werden.

Die Wiederverwendung ist nicht zu verwechseln mit der Vorbereitung zur Wiederverwendung, die wie das Recycling zur stofflichen Verwertung von Abfällen zählt. Unter der Vorbereitung zur Wiederverwendung als 2. Stufe der Abfallhierarchie wird die Wiedernutzbarmachung von Abfällen durch Prüfen, Reinigen und Reparatur verstanden (§3 Abs. 24 KrWG). Die Vorbereitung zur Wiederverwendung stellt der Wiederverwendung also eine Behandlung von Abfällen voraus.

Beispielhaft für die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Abfällen stehen Elektro- und Elektronikaltgeräte, die – zunächst als „Elektroschrott“ zu Abfall geworden – durch Reparatur defekter Bauteile oder Bauteilgruppen dem ursprünglichen Nutzungszweck wieder zugeführt werden.

Das Potential der Wiederverwendung und auch der Vorbereitung der Wiederverwendung wird sehr stark von der Reparaturmöglichkeit beeinflusst, die schon bei der Produktentwicklung und somit auch bei der Produktverantwortung der Hersteller durch reparaturfreundliche Konzeptionen ansetzen muss.