Verwertung und Behandlung von Abfällen

Recycling beginnt im KopfBevor die Wertstoffe, die im Abfall enthalten sind, einem Recyclingverfahren zugeführt werden können, muss der Abfall behandelt werden. Diese Behandlung kann auf unterschiedliche Arten und Weisen erfolgen. Es wird zwischen einer stofflichen und einer energetischen Verwertung unterschieden, wobei die stoffliche Verwertung im Sinne der Abfallhierarchie höherwertiger ist und der energetischen Verwertung, sofern technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar, vorzuziehen ist.

Die Umsetzung der Abfall- und Kreislaufwirtschaft wird neben dem zentralen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) noch durch eine Vielzahl weiterer Gesetze und Verordnungen geregelt, welche die Gewerbeaufsicht Baden-Württembergs gebündelt zur Verfügung stellt. Daneben bietet die Abfallbilanz Baden-Württembergs, herausgegeben vom Umweltministerium Baden-Württemberg, einen umfassenden Überblick über den Stand der Abfall- und Kreislaufwirtschaft im Land. Über diesen Link gelangen Sie zu weiteren Datenquellen.

Kollage aus vier Bildern mit Ballen aus Pappe, abgedrehte Metallspäne, Ballen aus Kunststoffflaschen und Abfall aus GlasflaschenWertstoffe

Die Wertstoffe aus dem Gelben Sack oder der Wertstofftonne bestehen überwiegend aus Glas, Metall, Papier-Pappe-Kartonagen und unterschiedlichen Kunststoffen. Für diese Wertstoffe existieren unterschiedliche Recyclingverfahren die die Rückgewinnung und einen Einsatz als Sekundärrohstoff in einem erneuten Herstellungsprozess ermöglichen.

Über die Navigationsleiste gelangen Sie zu den ausführlichen Beschreibungen der einzelnen Recyclingverfahren für den jeweiligen Wertstoff. Oftmals sind diese Wertstoffe Teil einer Verpackung. Wie die einzelnen Wertstoffströme von der Sammlung über die Sortierung bis hin zur stofflichen oder energetischen Verwertung gelenkt werden, wurde erstmals in der Verpackungsverordnung festgelegt. Diese war in der 7. Novelle seit dem 23. Juli 2014 in Kraft und letztmalig am 18. Juli 2017 geändert worden. Sie gab konkrete Recyclingquoten für die einzelnen Wertstoffarten vor. Am 01. Januar 2019 löste das neue Verpackungsgesetz die bisherige Verpackungsverordnung ab. Die unten stehende Tabelle gibt einen Überblick über die ab diesem Zeitpunkt geltenden höheren Recyclingquoten für die jeweiligen Wertstoffe.

 

Material

früher

Ab 2019

seit 2022

Glas

75%

80%

90%

Pappe, Papier, Karton

70%

80%

90%

Eisenmetalle

70%

80%

90%

Aluminium

60%

80%

90%

Getränkekartonverpackungen

60%

75%

80%

Sonstige Verbundverpackungen

60%

55%

70%

Kunststoffe (werkstoffliche Verwertung)

36%

59%

63%