Was ist Altholz?

Altholz ist gebrauchtes Holz oder Holzwerkstoff (Gebrauchtholz) sowie Holzreste von Betrieben der Holzbe- und -verarbeitung (Industrierestholz). Jedoch ist unbelastetes Industrierestholz, das als Nebenprodukt (z. B. Späne aus Sägewerken) und nicht als Abfall anfällt, kein Altholz im Sinne der Altholzverordnung. Dies gilt ebenso für Waldrestholz, wie z. B. Schwachholz, das bei der Durchforstung anfällt.

Zum Gebrauchtholz zählen vor allem Bau- und Abbruchholz, nicht mehr wiederverwendbare Möbel, Verpackungen und Altholz aus dem Außenbereich (z. B. Leitungsmasten, Zäune). Spezialfälle sind Altholz aus Schadensfällen (z. B. Brandholz), industrieller Anwendung oder dem Wasserbau.

Die Entsorgung von Altholz wird in Deutschland in der Altholzverordnung (Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz – AltholzV) geregelt.

Die Altholzverordnung unterteilt Altholz je nach Schadstoffbelastung in die vier Kategorien A I bis A IV und in PCB-Altholz:

Naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde.
Derart unbehandelte Althölzer können z. B. Euro- und Einwegpaletten, Obststiegen, Kabeltrommeln (nach 1989), Industrieresthölzer, Massivholzmöbel, Schalungen von Baustellen sein.

    

Verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel.
Unter diese Hölzer und Holzwerkstücke fallen vorrangig Gebrauchtmöbel aus furnierten Spanplatten und Bauspanplatten.

    

Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung.
Beispiele für diese Altholzkategorie sind Gebrauchtmöbel und -küchen, die mit PVC-Beschichtungen, PVC-Kantenumleimer und ähnlichem versehen sind. Die Hölzer sind nicht mit Holzschutzmitteln belastet.

Mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz wie Fenster, Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz.

    

Altholz, das PCB (polychlorierte Biphenyle) enthält, ist nach den Vorschriften der PCB/PCT-Abfallverordnung zu entsorgen. Hierunter fallen z. B. Dämm- und Schallschutzplatten, die früher mit Mitteln behandelt wurden, die PCB enthalten.

Verwertung von Altholz

Bei der Verwertung wird das Altholz in einem ersten Schritt entsprechend der weiteren Nutzung sortiert und zerkleinert. Das aufbereitete und klassifizierte Altholz kann stofflich und energetisch verwertet werden, wobei der stofflichen Verwertung aufgrund der Abfallhierarchie nach KrWG Vorrang einzuräumen ist. In Müll- oder Sondermüllverbrennungsanlagen sollte Altholz nur beseitigt werden, wenn eine Verwertung aufgrund von Stör- oder Schadstoffen nicht möglich ist.

Rund 20 % des Altholzes werden stofflich verwertet und zum Beispiel zur Herstellung von Spanplatten genutzt. Der überwiegende Teil (etwa 75 %) wird energetisch verwertet. Ein geringer Anteil von etwa 5 % muss in Müll-/Sondermüllverbrennungsanlagen beseitigt werden.

 

Die stoffliche Verwertung von Altholz

Bei der stofflichen Verwertung entsteht aus dem Altholz ein neues Produkt. Wichtigster stofflicher Verwertungszweig ist die Spanplattenherstellung. Weitere Holzwerkstoffe aus Altholz sind Faserplatten, Tischlerplatten, Sperrhölzer oder Furnierplatten (Multiplexplatten).

Für die stoffliche Verwertung von Altholz sind laut Altholzverordnung grundsätzlich folgende Verfahren geeignet:

  • Für Altholz der Kategorien A I, A II und eingeschränkt A III:

Aufbereitung zu Holzhackschnitzeln und Holzspänen für die Herstellung von Holzwerkstoffen. Die stoffliche Verwertung ist nur zulässig, wenn die Schadstoffgrenzwerte der Altholzverordnung nicht überschritten werden.

Die Aufbereitung von Altholz der Altholzkategorie A III ist nur zulässig, wenn Lackierungen und Beschichtungen im Rahmen des Aufbereitungsprozesses weitgehend entfernt werden.

  • Für Altholz der Kategorien A I bis A IV:

Gewinnung von Synthesegas zur weiteren chemischen Nutzung sowie Herstellung von Aktivkohle/Industrieholzkohle. Eine Verwertung ist dabei jeweils nur in hierfür nach Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigten Anlagen zulässig.

Liegt ein Gemisch von unterschiedlichen Altholzkategorien vor, richtet sich die Anforderung an die Verwertung nach der jeweils vertretenen höchsten (schlechtesten) Altholzkategorie.

 

Die energetische Verwertung von Altholz

Das maßgebliche Ziel einer energetischen Nutzung von Altholz ist die Substitution von primären Energieträgern. Vor einer energetischen Nutzung sollte Altholz jedoch so weit wie möglich stofflich genutzt werden, im Sinne einer Kaskadennutzung. Der Heizwert von Altholz liegt zwischen 11.000 kJ/kg und 15.000 kJ/kg. Zum Vergleich: Der Heizwert von Heizöl liegt bei 36.100 kJ/kg.

Für die energetische Verwertung von Altholz sind folgende Anlagen geeignet:

  • Immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Kleinfeuerungsanlagen für Altholz der Kategorien A I und A II, wobei Altholz der Kategorie A II nur in Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 30 Kilowatt oder mehr und nur in Betrieben der Holzbe- oder -verarbeitung eingesetzt werden dürfen (§ 5 Abs.2 der 1. BImSchV).
  • Immissionsschutzrechtlich genehmigte Biomasse(heiz)kraftwerke, in denen teilweise auch Frischholz eingesetzt wird. In den Heizkraftwerken wird nicht nur Wärme, sondern auch Strom erzeugt. Die Anforderungen an solche Anlagen unterscheiden sich nach den Altholzkategorien der eingesetzten Hölzer:
  • Werden die Anlagen beschränkt auf die Altholzkategorien I bis II, ist eine Genehmigung nach 4. BImSchV unter Beachtung der TA-Luft ausreichend. Das in diesen Anlagen eingesetzte Altholz muss hierbei die Vorgaben in der Altholzverordnung einhalten.
  • Anlagen, die die Anforderungen der 17. BImSchV erfüllen, sind auch für Altholz der Kategorien A III und A IV zulässig.
  • Darüber hinaus kann Altholz auch in Ersatzbrennstoff-Kraftwerken, Müllheizkraftwerken und in Mitverbrennungsanlagen (z. B. Zementwerken) energetisch verwertet werden

 

Weiterführende Links:

Flaschenkorken

In Deutschland fallen jährlich etwa 1,2 Milliarden Flaschenkorken an. Hergestellt werden diese Naturkorken aus der Rinde der Korkeiche, die im Mittelmeerraum wächst. Kork ist ein ideales Isoliermaterial, das frei von chemischen Schadstoffen ist und Feuchtigkeit und Schädlingen trotzt.

Voraussetzung damit Kork als Rohstoff für die Verwertung genutzt werden kann, ist die separate Sammlung der Korken. In Verwertungsanlagen wird der Kork zu Granulat zerkleinert, aus dem neue Korkprodukte entstehen.

Aus den jährlich anfallenden Flaschenkorken könnten bis zu 32.000 Kubikmeter ökologisch wertvolles Dämmmaterial hergestellt werden.

Korkenkampagne des Naturschutzbundes Nabu Deutschland