Foto: Brauerei am Flussufer.

Industrieabwasser

Das betriebliche Schmutzwasser von Gewerbe- und Industriegebieten wird entweder zur Mitbehandlung auf der Kläranlage in die öffentliche Kanalisation (Indirekteinleiter) oder nach einer entsprechenden Behandlung auf dem Betriebsgelände in ein Gewässer (Direkteinleiter) eingeleitet.

Für viele Branchen gelten dabei die Anforderungen der Anhänge der Abwasserverordnung. Die Einhaltung der zulässigen Ablaufkonzentrationen wird zum Einen von den Betreibern der Abwasseranlage selbst, zum Anderen von den örtlich zuständigen Wasserbehörden überprüft.

Für große Industriebetriebe bestimmter Branchen besteht zudem die Berichtspflicht im Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (Pollutant Release and Transfer Register, PRTR). Bürgerinnen und Bürger können sich online auf europäischer Ebene über Schadstoffemissionen informieren. Das PRTR-Register berücksichtigt neben dem Abwasser auch die Umweltkompartimente Luft und Abfall.

 

Weiterführende Links:

Informationen zu „Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV 21.04.2017)

Informationen zum Schadstofffreisetzungs- und -Verbringungsregister PRTR auf der vom Umweltbundesamt betriebenen Homepage

Leitfaden "Überwachung industrieller Abwasseranlagen und –einleitungen"