Emissionsmessungen

Betreiber von industriellen und gewerblichen Anlagen sind vom Gesetzgeber verpflichtet, die von Ihren Anlagen ausgehenden Luftverunreinigungen regelmäßig untersuchen zu lassen. Als Grundlage der Emissionsüberwachung dient das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit den dazu ergangenen Rechtsverordnungen (BImSchV) und Verwaltungsvorschriften.

Emissionsmessungen dienen der Ermittlung des Emissionsverhaltens von Anlagen, um den Genehmigungsbehörden die Beurteilung der Einhaltung von vorgegebenen Emissionsbegrenzungen zu ermöglichen. Im Rahmen dieser Messungen werden die Abgase auf unterschiedliche Schadstoffkomponenten untersucht.

Emissionsmessungen werden an Anlagen durchgeführt, die dem Regelungsbereich des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der dazu ergangenen Verordnungen unterliegen wie z.B.

  • Anlagen, die Lösemittel verwenden, welche leichtflüchtige halogenierte organische Verbindungen enthalten und dem Regelungsbereich der 2. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (2. BImSchV) unterliegen
  • genehmigungsbedürftige Anlagen im Regelungsbereich der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV)
  • Großfeuerungsanlagen im Regelungsbereich der 13. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (13. BImSchV)
  • Abfallverbrennungsanlagen im Regelungsbereich der 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (17. BImSchV)