Emissionsüberwachung

Außer durch Immissionsmessungen in der Umgebungsluft wird die Freisetzung von Schadstoffen auch am Entstehungsort, also an der Emissionsquelle, überwacht.

Jeder kennt die regelmäßige Überprüfung der häuslichen Heizungsanlage durch den Schornsteinfeger oder der Pkw-Emissionen bei der Abgasuntersuchung. Ähnlich werden auch industrielle und gewerbliche Anlagen, die Schadstoffe in die Atmosphäre freisetzen können, regelmäßig überprüft. Neben einer großen Palette an Produktionsanlagen fallen vor allem die Großemittenten in die Überwachungspflicht – das sind zum Beispiel Kraftwerke und Abfallverbrennungsanlagen. Rechtsgrundlage ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz mit seinen Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften.

Emissionsmessungen dienen der Ermittlung des Emissionsverhaltens von Anlagen. Damit können die Genehmigungs- und Überwachungsbehörden beurteilen, ob die vorgegebenen Emissionsbegrenzungen eingehalten werden. Im Rahmen der Messungen werden die Abgase auf unterschiedliche Schadstoffkomponenten untersucht.

Diese Untersuchungen können auf verschiedene Weise realisiert werden: Stichprobenartige Emissionsmessungen in regelmäßigen Abständen sind ebenso möglich wie die kontinuierliche Überwachung von Emissionsquellen. Große industrielle Anlagen wie Kraftwerke und Abfallverbrennungsanlagen sind für die kontinuierliche Überwachung mit Messgeräten ausgerüstet, die automatisch die Emissionen ermitteln, die Messwerte speichern und der Überwachungsbehörde zur Verfügung stellen.

Messstellen, die gesetzlich geforderte Emissionsmessungen oder qualitätssichernde Maßnahmen an automatischen Emissionsmessgeräten durchführen, müssen besonders qualifiziert und für diese Tätigkeiten staatlich bekanntgegeben (notifiziert) sein. Die Bekanntgabe richtet sich nach den §§ 26 und 28 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Durch die staatliche Notifizierung wird der notwendige Qualitätsstandard bei der Ermittlung und Überwachung der Emissionen gewährleistet.

Wenn Sie sich dafür interessieren, welche Messinstitute als Messstellen staatlich bekanntgegeben sind, nutzen Sie das für ganz Deutschland eingerichtete zentrale Recherchesystem ReSyMeSa.