Emissionshandel

Der Europäische Emissionshandel (European Union Emissions Trading System, EU ETS) ist ein zentrales klimapolitisches Instrument in Europa, um Treibhausgasemissionen von Energie- und Industrieanlagen sowie des innereuropäischen Luftverkehrs kosteneffizient zu reduzieren. Neben Kohlendioxid (CO2) sind auch weitere Treibhausgas wie z.B. Lachgas (N2O) oder Methan (CH4) in den Europäischen Emissionshandel eingebunden. Mit dem Europäischen Emissionshandel werden etwa 40 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen der Europäischen Union erfasst.

Leitbild und Maßstab für die Klimaschutzpolitik sind die Vereinbarungen der UN-Klimarahmenkonvention und ihrer Zusatzprotokolle, das Kyoto-Protokoll und das Übereinkommen von Paris. Für die erste Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls (2005 bis 2012)  hat sich die Europäische Union verpflichtet, ihre ⁠Treibhausgas⁠-Emissionen um 8 % und für die zweite Verpflichtungsperiode (2012 – 2020) um 20 % gegenüber 1990 zu verringern. Im Rahmen des Pakets "Fit-For-55" überarbeitete die EU ihre Zielsetzung der Reduktion der Treibhausgasemissionen, die sie für das Kyoto-Protokoll gemacht hat. Mit diesem Paket sollen die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 gesenkt werden. 

Ein Teil der erforderlichen Emissionsminderungen wird über den EU-Emissionshandel erreicht. Unter der aktuellen Richtlinie zum EU-Emissionshandel haben alle EU-Mitglieder sowie die Nicht-EU-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein, die ebenfalls am EU-Emissionshandel teilnehmen, eine gemeinsame Emissionsobergrenze vereinbart.

Das Europäische Emissionshandelssystem gibt es bereits seit 2005. In ihm sind alle großen Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme als auch große Industrieanlagen mit hohen Treibhausgasemissionen, wie Stahlwerke, Raffinerien und Zementwerke und – seit 2012 – Luftfahrzeugbetreiber eingebunden. Insgesamt sind derzeit rund 11.000 Anlagen und einige hundert Luftfahrzeugbetreiber in ganz Europa emissionshandelspflichtig. In Deutschland umfasst das EU ETS etwa 2.000 Anlagen und in Baden-Württemberg 150 Anlagen.

Wer klimaschädliches Treibhausgase ausstößt, muss im Emissionshandel über entsprechende Berechtigungen verfügen. Stehen dem Verursacher nicht genügend Berechtigungen zur Verfügung, kann er seinen Ausstoß durch den Einbau klimafreundlicher Technologien verringern oder zusätzliche Berechtigungen erwerben. Die Gesamtmenge an Berechtigungen ist hierbei begrenzt. Ein Zukauf an Berechtigungen bedeutet so, dass an anderer Stelle Treibhausgase vermindert wurden.

Die Idee ist also ganz einfach: Für den weltweiten Klimaschutz ist es unerheblich, wo Treibhausgas-Emissionen abgebaut werden - entscheidend ist, dass sie insgesamt abgebaut werden.

Das Emissionshandels-System bietet eine wirtschaftliche Basis, um den Ausstoß des klimaschädlichen Gases CO2 zu reduzieren. Dazu erhält die Tonne CO2 einen Wert, den der (Handels-)Markt bestimmt. In der Folge werden Reduktionsmaßnahmen dort durchgeführt, wo sie am kostengünstigsten umzusetzen sind.

Die maßgeblichen Beschlüsse der Gemeinschaft sind dazu: Entscheidung 2002/358/EG, Entscheidung 280/2004/EG und RL 2003/87/EG (Emissionshandelsrichtlinie (EHRL)).

Die nationale Umsetzung der EHRL, das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG), wurde in Deutschland in seiner novellierten Fassung am 21. Juli 2011 verabschiedet.

Die Durchführung des TEHG obliegt dem Bundesumweltministerium, bzw. der beim Umweltbundesamt angesiedelten Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) und den Ländern.

Die Zuständigkeiten für die Genehmigung der Überwachungspläne, der Emissionsberichterstattung und die Zuteilung der Zertifikate wurden mit Beginn der dritten Handelsperiode bei der DEHSt zusammengefasst.

Nach § 19 TEHG sind zuständige Behörde für den Vollzug des § 4 (Emissionsgenehmigung) bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach § 4 Absatz 1 Satz 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die dafür nach Landesrecht zuständigen Behörden.

Beim Vollzug des TEHG gehen eine Reihe fachspezifischer Fragen einher, wie die Prüfung über die Zuordnung von immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen oder Anlagenteile zum Anwendungsbereich des TEHG.

Die Verwaltungsbehörden in Baden-Württemberg werden dabei von der LUBW unterstützt. Dazu wurde die LUBW als zentrale Stelle im Land benannt. Die Verwaltungsbehörden erhalten so in Fachfragen zum Emissionshandel eine weitgehende Unterstützung und die Fachkompetenz wird an einer Stelle gebündelt.