Überwachung von Luftschadstoffen: Wie misst die LUBW? (FAQs)

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die Aufgaben der LUBW bei der Überwachung von Luftschadstoffen in Baden-Württemberg.

Die Güte der Außenluft ist europaweit nach einheitlichen Vorgaben zu überwachen und zu bewerten. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist die EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG mit ihrer Änderung 2015/1480/EG. Diese europäische Richtlinie und deren Änderung sind mit der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) 1:1 in deutsches Recht überführt worden. Sie ist im Jahr 2010 in Kraft getreten. Die für die Überwachung der Luftqualität in Deutschland verantwortlichen Behörden der Länder betreiben gemäß diesen Vorgaben Luftgütemessstationen.

Die LUBW betreibt zur Überwachung der Luftqualität in Baden-Württemberg ein Luftmessnetz sowie Spotmessungen und Sondermessstellen. Insgesamt überprüft die LUBW (Stand März 2022) an 46 Messpunkten die Luftqualität im Land. Alle 5 Jahre wird überprüft, ob die Anzahl und die Art der eingerichteten Messpunkte zur Beurteilung der Luftqualität in Baden-Württemberg gemäß der 39. BImSchV, ausreichend sind. Die letzte Überprüfung erfolgte im Jahr 2021 und kann dem LUBW-Bericht „Überprüfung der Einstufung der festgelegten Gebiete und Ballungsräume in Baden-Württemberg gemäß der 39. BImSchV – Zeitraum 2016 bis 2020“ entnommen werden.

Luftmessnetz

Das Luftmessnetz Baden-Württemberg dient der Langzeitüberwachung von Luftschadstoffen, diese besteht aus verkehrsnahen Messstationen (8), Messstationen im städtischen Hintergrund (25) und Messstationen im ländlichen Hintergrund (2). Mit ihnen werden verschiedene Belastungssituationen dokumentiert.

Verkehrsmessstationen werden in Verkehrsnähe betrieben, städtische Hintergrundstationen in Wohngebieten mit einer dichten Bebauung ohne unmittelbaren Einfluss von Verkehr oder anderen lokalen Emissionsquellen. Ländliche Hintergrundmessstationen liegen weitab von durch den Menschen erzeugten Emissionen. Alle Messstationen des Luftmessnetzes werden langfristig betrieben, auch wenn keine Grenzwerte mehr überschritten werden. Die langjährigen Messreihen ermöglichen Aussagen über die zeitliche Entwicklung der Luftbelastung.

 

Spotmessungen

Aufgabe der Spotmessungen (11) ist die Erfassung der Immissionsbelastung an innerörtlichen Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen sowie schlechten Ausbreitungsbedingungen. Im Gegensatz zu den Verkehrsmessstationen des Luftmessnetzes handelt es sich bei den Spotmessungen um zeitlich befristete Messungen.

 

Sondermessungen

In Ergänzung zu den Messungen des Luftmessnetzes und der Spotmessungen werden seit 2019 bei Bedarf verkehrsnahe Sondermessungen durchgeführt. Die Kommunen melden Standorte an denen aus ihrer Sicht eine Überprüfung der Stickstoffdioxidbelastung angezeigt wäre. Die vorgeschlagenen Standorte werden von der LUBW zunächst nach objektiven Kriterien auf Relevanz bewertet Für die orientierenden Messungen werden Passivsammler zur Erfassung der Stickstoffdioxidbelastung eingesetzt. Für das Jahr 2022 wurde kein Bedarf von den Kommunen an Messungen dieser Art gemeldet.

 

Karte mit den aktuellen Standorten des Luft- und Spotmessnetzes (Stand März 2022):

 Karte von Baden-Württemberg mit den eingezeichneten Standorten der Spotmessungen

 

Die Messverpflichtung geht aus der 39. BImSchV hervor, die die Umsetzung der einschlägigen EU-Richtlinien zur Luftqualität in deutsches Recht darstellt. Darin wird gefordert, dass Messungen an Standorten durchgeführt werden, an denen die höchsten Konzentrationen auftreten, denen die Bevölkerung ausgesetzt sein wird (genauer Wortlaut siehe 39. BImSchV, Anlage 3, Ziffer B a).

In Baden-Württemberg werden seit 1997 verkehrsnahe Messungen an hochbelasteten Straßenabschnitten durchgeführt, die sogenannten Spotmessungen. Die Messungen wurden gemäß den rechtlichen Vorgaben an Standorten durchgeführt, an denen die höchsten Konzentrationen auftreten, denen die Bevölkerung ausgesetzt sein wird.

Um landesweit in Baden-Württemberg solche Standorte zu finden, wurden bereits 2003 und nochmals 2006 alle 1110 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg angeschrieben und gebeten, Straßenabschnitte zu nennen, an denen eine hohe Verkehrsstärke, ein hoher LKW-Anteil und eine enge Randbebauung bzw. schlechte Austauschbedingungen vorliegen.

Aus den gemeldeten Straßenabschnitten wurden von der LUBW an Hand verschiedener Kriterien, wie Verkehrsstärke, Bebauungssituation, 105 hoch belastete Straßenabschnitte ausgewählt. Die genaue Vorgehensweise bei der Auswahl der Standorte kann dem LUBW-Bericht „Spotmessungen ab dem Jahr 2007 - Voruntersuchungen 2006" entnommen werden.

 

Regelmäßige Überprüfung

Die Auswahl der Spotmessstellen aus dem Jahr 2006 wurde von der LUBW im Jahr 2015 neu bewertet. Die Messergebnisse der Spotmessungen hatten gezeigten, dass die Feinstaubbelastung (Partikel PM10) an allen Messpunkten rückläufig ist und der Immissionsgrenzwert von 50 μg/m³ für Partikel PM10 an fast allen verkehrsnahen Messstellen eingehalten wird. Demgegenüber wird der Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid weiterhin an vielen verkehrsnahen Messstellen in Baden-Württemberg überschritten.

An manchen Straßenabschnitten haben sich zudem seit dem Jahr 2006 durch den Bau von Umgehungsstraßen die Verkehrsverhältnisse verändert. Solche baulichen und verkehrlichen Änderungen wurden bei der Neubewertung berücksichtigt.

Diese Faktoren führten zu einer veränderten Rangfolge der am höchsten belasteten Straßenabschnitte in Baden-Württemberg. Die Spotmessungen wurden ab dem Jahr 2016 entsprechend angepasst. Die Spotmessstellen bleiben solange in Betrieb bis die Immissionsgrenzwerte der verkehrsbedingten Luftschadstoffe Partikel PM10 (Feinstaub) und Stickstoffdioxid (NO2) eingehalten sind. Die genaue Vorgehensweise bei der Neukonzeption der Spotmessungen kann dem LUBW-Bericht „Spotmessungen ab dem Jahr 2016" entnommen werden.

 

Sondermessungen in 2019

In den Jahren 2017 und 2018 wurden auch vom SWR und der DUH (Deutsche Umwelthilfe e.V.) verkehrsnahe Messungen an Straßenabschnitten in Baden-Württemberg durchgeführt. Außerdem wurde die LUBW von immer mehr Kommunen und Bürgerinnen und Bürger gebeten, an ihren Wohnorten die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid zu überprüfen. Diesen Entwicklungen trägt die baden-württembergische Landesregierung mit einem Sondermessprogramm Rechnung. Ab 1. Januar 2019 werden an 39 Straßenabschnitten in Baden-Württemberg zusätzliche verkehrsnahe Messungen von der LUBW durchgeführt.

Die Anforderungen an Messstandorte sind in der 39. BImSchV in der Anlage 3 geregelt. Danach ist eine Vielzahl von Kriterien einzuhalten. In der folgenden Aufzählung sind die wichtigsten zusammengefasst:

  • Der Ort der Probenahmestelle ist so zu wählen, dass die Luftproben für die Luftqualität eines Straßenabschnitts von nicht weniger als 100 Meter Länge repräsentativ ist.
  • Der Luftstrom darf um den Messeinlass nicht beeinträchtigt werden, das heißt, bei Probenahmestellen an der Baufluchtlinie soll die Luft in einem Bogen von mindestens 270 Grad oder 180 Grad frei strömen.
  • Im Umfeld des Messeinlasses dürfen keine Hindernisse vorhanden sein, die den Luftstrom beeinflussen, das bedeutet, der Messeinlass soll einige Meter von Gebäuden, Balkonen, Bäumen und anderen Hindernissen entfernt sein.
  • Probenahmestellen, die Werte liefern, die für die Luftqualität an der Baufluchtlinie repräsentativ sind, sollen mindestens 0,5 Meter vom nächsten Gebäude entfernt sein.
  • Der Messeinlass muss sich grundsätzlich in einer Höhe zwischen 1,5 Meter (Atemzone) und 4 Meter über dem Boden befinden.
  • Der Messeinlass darf nicht in nächster Nähe von Emissionsquellen angebracht werden, um die unmittelbare Einleitung von Emissionen, die nicht mit der Umgebungsluft vermischt sind, zu vermeiden.
  • Die Abluftleitung der Probenahmestelle ist so zu legen, dass ein Wiedereintritt der Abluft in den Messeinlass vermieden wird.
  • Bei allen Schadstoffen dürfen verkehrsbezogene Probenahmestellen zur Messung höchstens 10 Meter vom Fahrbahnrand entfernt sein.
  • Vom Fahrbahnrand verkehrsreicher Kreuzungen müssen Probenahmestellen mindestens 25 Meter entfernt sein.

Die folgenden Faktoren können ebenfalls berücksichtigt werden: Störquellen, Sicherheit, Zugänglichkeit, Stromversorgung und Telefonleitungen, Sichtbarkeit der Messstation in der Umgebung, Sicherheit der Öffentlichkeit und des Betriebspersonals, Vorteile einer Zusammenlegung der Probenahmestellen für verschiedene Schadstoffe, Anforderungen der Bauleitplanung.

Die LUBW hat die Einhaltung der Standortkriterien für verkehrsnahe Messstellen im Bericht „Spotmessungen gemäß der 39. BImSchV in Baden-Württemberg - Messjahr 2017 – Messstellenbeschreibung“ ausführlich dokumentiert und veröffentlicht.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat die TÜV Rheinland Energy GmbH beauftragt, eine deutschlandweite Überprüfung auf Einhaltung der rechtlichen Vorgaben bei den von den Bundesländern betriebenen verkehrsbezogener Messstellen durchzuführen. Insbesondere sollten die kleinräumigen Ortsbestimmungen aller verkehrsbezogenen Stickstoffdioxid-Messstellen, die in den Jahren 2017 oder 2018 eine Überschreitung des Immissionsgrenzwertes von Stickstoffdioxid aufwiesen, überprüft werden. Das Gutachten bestätigt, dass die von der LUBW betriebenen verkehrsbezogenen Messstellen die Standortkriterien der 39. BImSchV erfüllen. Link: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Downloadbereich - Bericht zur Positionierung der NO2-Messstellen

Ergänzende Betrachtungen zur "Beurteilung der Luftqualität gemäß europäischer Luftqualitätsgesetzgebung" sind in der Stellungnahme des Umweltbundesamt und der Landesämter für Umweltschutz von Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vom 26. Februar 2019 ausgeführt.

Gemäß der Anlage 3 der 39. BImSchV ist der Messstandort so zu wählen, dass die Luftproben für die Luftqualität eines Straßenabschnitts von nicht weniger als 100 Meter Länge repräsentativ sind. Die LUBW hat von Anfang an großen Wert auf die Repräsentativität der Messergebnisse gelegt und überprüft diese bereits bei der Einrichtung eines Messpunktes. Zusätzlich wurde und wird die Repräsentativität entlang der gewählten Straßenabschnitte wiederkehrend kontrolliert. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden für alle verkehrsnahen Messstandorte von der LUBW ausführlich dokumentiert und in Jahresberichten veröffentlicht. Die Überprüfungen werden mithilfe von Profilmessungen durchgeführt, die zusätzlich zum eigentlichen Messstandort (dem so genannten Referenzmesspunkt) im betrachteten Straßenabschnitt aufgebaut werden. Zeigen die Profilmesspunkte ähnliche Messwerte wie der Referenzmesspunkt, ist der Referenzmesspunkt repräsentativ für den betrachteten Straßenabschnitt von mindestens 100 Meter Länge.

Für das Jahr 2019 werden die Auswertungen zur räumlichen Repräsentativität im Dokument "Räumliche Verteilung von Stickstoffdioxid an verkehrsnahen Messstellen in Baden-Württemberg; Erläuterungen zur Überprüfung der räumlichen Repräsentativität nach 39. BImSchV für das Jahr 2019" dargestellt.

Die zu verwendenden Messverfahren sind europaweit gesetzlich vorgeschrieben. Beispielsweise muss die NO2-Konzentration mit dem Referenzverfahren nach DIN EN 14211:2012, Ausgabe November 2012, „Außenluft – Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Stickstoffdioxid und Stickstoffmonoxid mit Chemilumineszenz“ bestimmt werden. Zudem sind Anforderungen an die Datenqualität zu erfüllen. So muss bei ortsfesten Messungen (das sind Messungen die bei einem Belastungsniveau bereits etwas unterhalb des Grenzwerts durchzuführen sind) mindestens 90 % der Zeit eines Kalenderjahres durch Messungen abgedeckt werden. Die Unsicherheit der Messungen darf zudem 15 % nicht überschreiten. Kommt ein anderes Verfahren als das Referenzverfahren zum Einsatz, so müssen die Messnetzbetreiber die Äquivalenz dieses Verfahrens gegenüber der EU-Kommission nachweisen. (Anlagen 1,  6 und  17 der 39. BImSchV).

Akkreditierung und Bekanntgabe

Die LUBW ist nach DIN/EN ISO/IEC 17025:2005 akkreditiert und in allen Bundesländern für die Ermittlung der Immissionen (Luft) - Messaufgaben nach §§ 26, 28 BImSchG und entsprechende Messaufgaben nach Verordnungen und Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des BImSchG bekanntgegeben. Dies beinhaltet unter anderem die Immissionsschutzgruppe IV mit den Modulen G (Gasförmige anorganische und organisch-chemische Verbindungen), P (Partikelförmige und an Partikeln adsorbierte chemische Verbindungen) und Sp (Spezielle Probenahme von Stoffen und Verbindungen, die einen besonderen Aufwand bei der Probenahme und Analyse erfordern).

Die LUBW stellt sich regelmäßig der externen Überprüfung durch unabhängige Gutachter der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkks. Darüber hinaus finden regelmäßig interne Qualitätssicherungsaudits statt.

 

Interne Qualitätssicherung

Die LUBW setzt für die Immissionsmessungen eignungsgeprüfte Analysatoren ein, die dem aktuellen Stand der europäischen Normung entsprechen. Im LUBW-Kalibrierlabor können die erforderlichen Primärstandards für Stickstoffdioxid und Ozon hergestellt werden. Die Sekundär- bzw. Transferstandards werden auf die Primärstandards rückgeführt. Alle eingesetzten Prüfgase werden vor ihrem Einsatz im LUBW-Kalibrierlabor überprüft und zertifiziert. Die LUBW nimmt regelmäßig erfolgreich an den angebotenen Ringversuchen der staatlichen Immissionsmessstellen (STIMES) teil, um die Rückführung auf die europäischen Normale sicherzustellen. Darüber hinaus beteiligt sich die LUBW an den Ringversuchen der Europäischen Kommission in Ispra (Italien).

An allen Messstationen werden im 14-tägigen Rhythmus Servicearbeiten durchgeführt.

Darüber hinaus werden mindestens quartalsweise bzw. bei Bedarf Kalibrierungen der Analysatoren und Überprüfungen der Volumenströme durchgeführt.

Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass durch die umfangreiche vorbeugende Wartungen Geräteausfälle soweit wie möglich vermieden werden können.

Durch die Anbindung der Messstationen an die Messnetzzentrale der LUBW ist eine kontinuierliche Überwachung der Funktion aller Analysatoren und Messwertgeber gewährleistet.

Alle Wartungs-, Service- und Entstörungsarbeiten werden in elektronischer Form dokumentiert. Im Stationsmanagementmodul kann die Historie aller eingesetzten Analysatoren und Messwertgeber nachvollzogen werden.

Die LUBW führt für jede verkehrsnahe Messstelle, an der die Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid und/oder Feinstaub (Partikel PM10) überschritten sind, eine Ursachenanalyse durch. Im Rahmen der Ursachenanalyse werden die Verursacher der Immissionsbelastung für diese Überschreitungspunkte ermittelt. An den verkehrsnahen Messstellen ist der Hauptverursacher von Stickstoffdioxid der lokale Verkehr. Für den Feinstaub kommen weitere Emittenten als Hauptverursacher in Betracht, wie zum Beispiel Festbrennstofffeuerungen und der großräumige Transport aus ländlichen Gebieten. Die Ergebnisse der Ursachenanalysen an den Überschreitungspunkten werden von der LUBW ausführlich dokumentiert und in den jährlich veröffentlichten Berichten „Luftreinhaltepläne für Baden-Württemberg“ zusammenfassend dargestellt.

Die Luftqualität in Baden-Württemberg hat sich in den vergangenen Monaten im Vergleich zu 2019 an den stark befahrenen Straßenabschnitten deutlich verbessert.

Die Stickstoffdioxid- und Partikel PM10-Konzentrationen nahmen im Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 2019 deutlich ab. Neben den in vielen Städten umgesetzten Luftreinhaltemaßnahmen führte im ersten Quartal im Jahr 2020 auch das Wetter zu niedrigeren Stickstoffdioxid- und Partikelkonzentrationen. .

Im Februar war es sehr windig und regenreich. Somit herrschten gute Austauschbedingungen und landesweit wurden niedrige Luftschadstoffkonzentrationen beobachtet. Ab Mitte März lagen dagegen vermehrt austauscharme Wetterlagen vor mit geringen Windgeschwindigkeiten und wenig vertikalem Luftaustausch. Dies führte zu einer bodennahen Anreicherung der Luftschadstoffe. Die Hochdruckwetterlage war verbunden mit einer sommerlichen und strahlungsintensiven Witterung. Die dadurch verstärkten luftchemischen Prozesse führten zu erhöhten Ozonkonzentrationen. Ozon reagiert mit dem aus dem Auspuff neben Stickstoffdioxid ebenfalls emittierten Stickstoffmonoxid zu Stickstoffdioxid, die NO2-Werte stiegen damit zusätzlich an.

Die Luftqualität in Baden-Württemberg im 1. Quartal 2020 war auch Thema einer kleinen Anfrage im Landtag von Baden-Württemberg. Hier finden Sie Abbildungen zur Immissionsbelastung von Stickstoffdioxid und Partikel PM10 für die o. g. Zeiträume.  Die LUBW verweist auf die Antwort des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg vom 03.06.2020 (Drucksache 16/7963).

Die Verkehrszahlen haben sich seit dem Aufkommen des Corona-Virus und der daraufhin ergriffenen Maßnahmen an den Verkehrsmessstationen deutlich reduziert. An beispielsweise den Stuttgarter Messstellen hat sich der Kfz-Verkehr seit den Kontaktbeschränkungen um gut ein Drittel reduziert. Straßenverkehr ist einer der Hauptverursacher von innerstädtischen Luftverschmutzungen. Die Reduzierung der Verkehrsstärke trägt somit zur Reduzierung von Luftschadstoffen bei. Derzeit kann keine Aussage getroffen werden, wie sich die Verkehrssituation in den folgenden Wochen entwickeln wird. Zu beachten ist außerdem, dass immer auch die meteorologischen Verhältnisse einen wesentlichen Einfluss auf die Luftqualität haben (siehe Einfluss der Meteorologie auf die Luftqualität).

Eine vertiefte Bewertung der Auswirkungen der Beschränkungen durch Corona auf die Luftqualität kann erst im Nachgang nach Aufheben dieser Beschränkungen bzw. bei Vorliegen eines längeren Betrachtungszeitraums erfolgen.

Die Luftqualität ist nicht nur abhängig vom Ausmaß der anthropogenen Emissionen, sondern auch von den meteorologischen Verhältnissen und somit auch von der Jahreszeit. Die saisonalen Schwankungen der Luftschadstoffe lassen sich vor allem bei der Feinstaubbelastung (Partikel PM10) und beim Ozon beobachten. So treten hohe Feinstaubbelastungen überwiegend in den Wintermonaten bei austauscharmen Wetterlagen (u. a. Inversionswetterlagen) auf. Sommerliches und strahlungsintensives Wetter verstärkt hingegen luftchemische Prozesse. So treten hohe Ozonkonzentrationen bei stabilen Hochdruckwetterlagen mit starker Sonneneinstrahlung, hohen Lufttemperaturen und Trockenheit typischerweise in den Sommermonaten auf. Von einer Abnahme der Luftschadstoffkonzentrationen in der Atmosphäre ist generell bei zunehmender Windstärke und bei Regen auszugehen.

Die Stickstoffdioxidkonzentrationen werden neben den Austauschverhältnissen in der Atmosphäre auch durch das Angebot von Ozon bestimmt. So können hohe Ozonwerte im Sommerhalbjahr in städtischen Ballungsgebieten auch zu erhöhten Stickstoffdioxidkonzentrationen in den Abendstunden führen. Die LUBW hat die Zusammenhänge zwischen den Schadstoffkomponenten Ozon und Stickstoffdioxid in einem Bericht detailliert beschrieben. (siehe: Sekundäre Bildung von Partikeln PM10 und Stickstoffdioxid, insbesondere Kapitel 3.5 Fazit).

Straßenverkehr ist einer der Hauptverursacher von innerstädtischen Luftverschmutzungen. Gleichfalls beeinflussen weitere Faktoren wie die unterschiedlichen Witterungsbedingungen die Konzentration von Luftschadstoffen. Die Wirkung von ergriffenen Maßnahmen zur Verkehrsregulierung und der allgemeine verkehrliche Trend sind daher nicht direkt über Messungen der Luftqualität an den straßennahen Messstationen ablesbar.

Im 1. Quartal 2020 stellt sich der tägliche Verlauf der Verkehrsstärken und der schweren Nutzfahrzeuge an den Zählstellen Stuttgart Am Neckartor und Stuttgart Hohenheimer Straße folgendermaßen dar:

Verlauf der täglichen Verkehrsstärken an den beiden Zählstellen Stuttgart Am Neckartor und Stuttgart Hohenheimer Straße 2020

 

Verlauf der täglichen Anzahl der schweren Nutzfahrzeuge an den beiden Zählstellen Stuttgart Am Neckartor und Stuttgart Hohenheimer Straße 2020

Die LUBW führt seit 2007 in Baden-Württemberg an bestimmten Standorten an hochbelasteten Straßenabschnitten in Baden-Württemberg Verkehrszählungen durch. Die gemessenen Daten dienen auch als Eingangsgrößen für weitere Untersuchungen im Umfeld der Verkehrs- und Spotmessstellen (z. B. Bestimmung der Verkehrszustände und der Luftschadstoff-Emissionen). Mit den Verkehrszählungen wird die Verkehrsstärke der Fahrzeugklassen Pkw (inkl. motorisierte Zweiräder), leichte Nutzfahrzeuge (lNfz, Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht bis 3,5 t) und schwere Nutzfahrzeuge (sNfz, Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 t) auf den einzelnen Fahrspuren kontinuierlich erfasst. Die Ergebnisse der Zählungen werden von der LUBW ausführlich dokumentiert und sind in den Berichten „Verkehrsstärken an ausgewählten Verkehrs- und Spotmessstellen“ zusammenfassend dargestellt.

Die aktuellen Messwerte der kontinuierlichen Messwerterfassung des Luft- und Spotmessnetzes in Baden-Württemberg werden im Internet auf den Aktualdatenseiten der LUBW und im Fernsehtext des SWR ab Tafel 174 stündlich von 00:00 – 24:00 Uhr veröffentlicht.

Informationen zu Überschreitungen von sogenannten Informations- und Alarmschwellen werden unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/luft bereitgestellt.

Die Messwerte (wie z.B. 1-Stundenmittelwerte, Tagesmittelwerte, Jahresmittelwerte) der kontinuierlich und einiger gravimetrisch gemessener Luftschadstoffe stellt die LUBW über den interaktiven Daten- und Kartendienst zur Verfügung. Sie haben dort die Möglichkeit mit Hilfe von Suchmasken Datenabfragen zu konfigurieren und bei Bedarf die Ergebnisse zu exportieren.

Außerdem werden nach Abschluss eines Messjahres umfangreiche Auswertungen und Beurteilungen zur Luftqualität durchgeführt und in Form von Jahresberichten veröffentlicht. In den Berichten sind die Jahreswerte sämtlicher gemessener Luftschadstoffe aufgeführt.